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Lohn & Gehalt

Gehaltsabrechnung in Norman: hier starten

Was du für die erste Abrechnung brauchst, die sechs Schritte bis zum bezahlten Monat und welche Fristen jeden Monat gelten.

Aktualisiert

Mit der Gehaltsabrechnung in Norman rechnest du die Geschäftsführung und die Angestellten deiner GmbH oder UG selbst ab:

  • Norman berechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Es erstellt Lohnabrechnungen und Lohnkonto und bucht alles ins Hauptbuch.
  • Die Lohnsteuer-Anmeldung übermittelst du direkt aus Norman an ELSTER.
  • Nettogehälter, Beiträge und Lohnsteuer bezahlst du mit einer Überweisung aus Norman.

Die Gehaltsabrechnung ist Teil des Max-Tarifs. Öffnen können sie die Inhaberin oder der Inhaber des Unternehmens und seine Steuerberatung. Du findest sie in der Seitenleiste unter Gehaltsabrechnung, direkt unter Steuern.

Das brauchst du vor dem Start

Für das Unternehmen:

  • die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit, mit Datum und Aktenzeichen des Schreibens;
  • die Mitgliedschaft bei deiner Berufsgenossenschaft mit der 15-stelligen Unternehmensnummer;
  • die Steuernummer und das Bundesland des Unternehmens sowie einen Kontenrahmen SKR03 oder SKR04;
  • einen Zugang zum SV-Meldeportal, dem kostenlosen Meldeportal der Sozialversicherung. Du meldest dich dort mit dem ELSTER-Organisationszertifikat des Unternehmens aus „Mein Unternehmenskonto“ an.

Für jede Person:

  • den Vertrag mit Monatsgehalt und Eintrittsdatum;
  • Steuer-ID, Steuerklasse, Konfession und Kinderfreibeträge aus der ELStAM-Mitteilung;
  • die IBAN für das Nettogehalt.

Für Angestellte zusätzlich:

  • Krankenkasse mit ihrer Betriebsnummer und ihrem Zusatzbeitrag;
  • Sozialversicherungsnummer und die Angaben aus dem Personalfragebogen;
  • die vereinbarten Arbeitszeiten.

In sechs Schritten zur ersten Abrechnung

Auf der Seite Gehaltsabrechnung zeigt dir Hier starten dieselben Schritte und hakt jeden ab, sobald er erledigt ist.

Der Block Hier starten über den Tabs der Gehaltsabrechnung mit dem nächsten Schritt und seiner Schaltfläche, in der deutschen Oberfläche
Der Block nennt den nächsten Schritt und führt in den passenden Tab. Unter Alle Schritte siehst du die ganze Liste.
  1. Arbeitgeber einrichten. Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft, Ansprechperson und Umlagen. Siehe Arbeitgeber einrichten.
  2. Beschäftigte anlegen. Dich als Geschäftsführer:in und jede angestellte Person. Siehe Beschäftigte anlegen.
  3. Ersten Monat berechnen und freigeben. Unter Abrechnung den Monat berechnen, prüfen und freigeben. Siehe Eine Geschäftsführung und zwei Angestellte abrechnen.
  4. Lohnsteuer-Anmeldung übermitteln. Unter Steuermeldungen den Zeitraum berechnen und übermitteln. Siehe Lohnsteuer anmelden.
  5. Monat bezahlen. Nettogehälter, Beiträge und Lohnsteuer in einer Überweisung. Siehe Aus Norman bezahlen.
  6. SV-Meldungen im SV-Meldeportal senden. Norman bereitet die Zahlen vor, du sendest sie. Siehe SV-Meldungen im SV-Meldeportal.

Wie das über mehrere Monate aussieht, mit Eintritt und Gehaltserhöhung, zeigt das Beispiel der ersten drei Monate.

Jeden Monat

AufgabeFristWo
Änderungen erfassen: Eintritte, Austritte, Gehaltsänderungen, Fehlzeitenvor der BerechnungBeschäftigte
Monat berechnen, prüfen und freigebenvor dem BeitragsnachweisAbrechnung
Beitragsnachweis an jede Krankenkassefünftletzter Bankarbeitstag des Monats, 0 UhrSV-Meldeportal, Beträge aus SV-Beiträge
Sozialversicherungsbeiträge zahlendrittletzter Bankarbeitstag des MonatsMonat bezahlen oder deine Bank
Nettogehälter zahlendein vereinbarter ZahltagMonat bezahlen oder deine Bank
Lohnsteuer anmelden und zahlen10. nach Ende des AnmeldezeitraumsSteuermeldungen und Monat bezahlen
An- und Abmeldungenmit der nächsten Abrechnung, spätestens nach sechs WochenSV-Meldeportal
Jahresmeldung15. FebruarSV-Meldeportal

Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Die genauen Bankarbeitstage für die Beiträge veröffentlichen die Krankenkassen jedes Jahr als Fälligkeitstermine.

Ist der Monat bis zum Beitragsnachweis noch nicht freigegeben, speichere unter SV-Beiträge einen Beitragsplan. Du meldest und zahlst dann die Schätzung; die Differenz gleicht der nächste Monat aus.

Welcher Anmeldezeitraum gilt für dich?

Wie oft du die Lohnsteuer anmeldest, hängt von der Lohnsteuer des Vorjahres ab (§ 41a Abs. 2 EStG):

Lohnsteuer im VorjahrAnmeldezeitraum
mehr als 5.000 €jeden Monat
mehr als 1.080 € bis 5.000 €jedes Quartal
bis 1.080 €einmal im Jahr

Im ersten Jahr zählt die Lohnsteuer des ersten vollen Monats, hochgerechnet auf zwölf Monate. In Norman wählst du den Zeitraum selbst, wenn du unter Steuermeldungen die Anmeldung berechnest. Bei vierteljährlicher Anmeldung gibst du zuerst alle drei Monate frei.

Was die Gehaltsabrechnung abdeckt

Abgedeckt sind Geschäftsführer:innen, auch sozialversicherungsfreie mit privater oder freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung. Ebenso Angestellte mit festem Monatsgehalt und voller Sozialversicherungspflicht, mit mehr als 2.000 € und bis 6.450 € brutto im Monat (2025: 6.150 €). Teilzeit mit festem Monatsgehalt geht auch. Abrechnungsjahre sind 2025 und 2026.

Nicht abgedeckt sind:

  • Minijobs und Midijobs;
  • Mehrfachbeschäftigung;
  • Einmalzahlungen wie Bonus oder Weihnachtsgeld;
  • Stundenlöhne;
  • Sachbezüge wie ein Dienstwagen;
  • Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung;
  • Beschäftigungen, die höchstens vier Wochen dauern.

Die Gehaltsabrechnung gibt es für GmbH und UG. Als Einzelunternehmen liest du Lohnabrechnung im Einzelunternehmen mit Angestellten.

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