Lohnabrechnung für eine GmbH oder UG nur mit Geschäftsführer
Vereinbartes Geschäftsführergehalt abrechnen, den Monat freigeben, Lohnsteuer anmelden und den Aufwand in der Buchhaltung prüfen.
Aktualisiert
Deine GmbH oder UG hat eine bezahlte Geschäftsführung und keine weiteren Angestellten. Dieser Ablauf führt vom vereinbarten Geschäftsführergehalt über die Abrechnung zur Steueranmeldung, Zahlung und Unternehmensbuchhaltung. Beschäftigst du zusätzlich Personal, nutze das Beispiel mit Geschäftsführung und zwei Angestellten.
Im Beispiel zahlt dir die Gesellschaft für einen vollen Monat ein festes Vertragsbrutto von 5.000 €. Gehaltsvereinbarung sowie Steuer- und Versicherungsdaten sind dokumentiert und bestätigt. Eine Ausschüttung oder Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ist ein anderer Vorgang und gehört nicht in dieses Gehaltsprofil.
1. Arbeitgeber und eigenes Profil einrichten
- Öffne Lohn & Gehalt in der Gesellschaft. Ergänze unter Arbeitgeber die maßgeblichen Arbeitgeberangaben. Prüfe Steuernummer, Bundesland, Anschrift und die Buchhaltungseinrichtung nach SKR03 oder SKR04.
- Wähle unter Beschäftigte die Aktion Geschäftsführer/in hinzufügen. Trage persönliche Daten, Steuer-ID, Anschrift, Gültigkeitsbeginn, vereinbartes Brutto und Steuerangaben ein. Wähle das bestätigte Versicherungsprofil. Die Geschäftsführertätigkeit allein begründet keine Sozialversicherungsfreiheit. Ergänze bei gesetzlicher Versicherung die verlangten datierten Kassen- und Beitragsangaben.
2. Den Monat berechnen und freigeben
Wähle unter Abrechnung Jahr und Monat und klicke Monat berechnen. Unser Beispiel hat keine Fehlzeiten oder Sonderzahlungen; das berechnete Brutto muss 5.000 € betragen.
Prüfe Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, etwaige Versicherungsbeträge und Nettoauszahlung. Bestätige die Prüfung und wähle Monat freigeben. Wähle unter Dokumente dein Profil und prüfe die Abrechnung. Die Bankzahlung richtet sich nach dem Auszahlungsbetrag, nicht nach den 5.000 € Brutto.
3. Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers abgeben
Wähle unter Steuermeldungen den maßgeblichen Anmeldezeitraum und klicke Berechnen. Prüfe, ob dein freigegebener Monat enthalten ist. Bei vierteljährlicher Abgabe müssen auch die anderen Monate des Quartals freigegeben sein.
Erstelle die ELSTER-Testübermittlung und prüfe das Ergebnis. Nutze während der Beta-Phase Support für die Übermittlung kontaktieren, bestätige die vereinbarte Abgabe mit Norman und hole das tatsächliche Übertragungsprotokoll ein. Vorschau und Supportanfrage allein sind keine abgeschlossene Übermittlung. Die einzelnen Schritte stehen in der Abgabe-Checkliste.
Deine persönliche Einkommensteuererklärung bleibt von dieser Arbeitgeberanmeldung getrennt.
4. Zahlen und die Unternehmensbuchhaltung prüfen
Veranlasse Nettogehalt und Lohnsteuerzahlung über die Bank sowie gegebenenfalls die nach deinem bestätigten Status fällige SV-Zahlung. Die Freigabe löst diese Zahlungen nicht aus. Maßgebliche SV-Meldungen erledigst du gesondert.
Die Berechnung erzeugt bereits Geschäftsführergehaltsaufwand und zugehörige Verbindlichkeiten im Hauptbuch. Bankzahlungen gleichen diese Verbindlichkeiten aus und sollen keinen zweiten Gehaltsaufwand erzeugen. Nutze die Kontenzuordnung und Schritte zum Zahlungsabgleich.
Im Beispiel beträgt der monatliche Geschäftsführergehaltsaufwand 5.000 €, gegebenenfalls zuzüglich gesondert ausgewiesener Arbeitgeber-Sozialkosten. Prüfe Hauptbuch, GuV und verbleibende Lohnverbindlichkeiten für denselben Monat.
5. Monatlich wiederholen und das Jahr abschließen
Prüfe jeden Monat Änderungen, berechne und bestätige die Abrechnung, erledige die Anmeldung und stimme die Zahlungen ab. Das Ergebnis sind eine richtige Abrechnung, ein dokumentiertes Übermittlungsergebnis und erklärte Lohnsalden.
Vergleiche zum Jahresende dein Lohnkonto mit den Gehaltsbuchungen des Jahres. Danach folgen Jahresabschluss und Unternehmenssteuererklärungen. Der Gehaltsaufwand wird nicht erneut in den Jahresabschluss hochgeladen. Die jährliche Lohnsteuerbescheinigung ist ein eigener Schritt; monatliche Anmeldungen ersetzen sie nicht.
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