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Lohn & Gehalt

Welche Fehlzeitenart du wählst

Was jede Art mit dem Entgelt macht, welche Bestätigungen sie verlangt und welche eine SV-Aufgabe bei dir lässt.

Aktualisiert

Die Art der Fehlzeit entscheidet über drei verschiedene Dinge: ob das Gehalt weiterläuft, wer die Tage trägt, wenn der Arbeitgeber es nicht tut, und was du der Krankenkasse noch schuldest. Norman leitet keines davon allein aus der Art ab; jede unbezahlte Art verlangt, dass du die Tatsachen vorher bestätigst.

Arten, bei denen das Gehalt weiterläuft

Bezahlter Urlaub: das feste Monatsgehalt deckt die Tage ab. Das bestätigst du einmal. Die Tage werden zugleich auf den Urlaubsanspruch angerechnet.

Duales Studium und Auslandsaufenthalt (unfallversicherungsbefreit): werden erfasst, das Entgelt bleibt unberührt. Die unfallversicherungsrechtliche Behandlung ist nicht abgebildet.

Beschäftigungsverbot (§ 18 MuSchG): der Arbeitgeber schuldet Mutterschutzlohn, das Gehalt läuft also weiter. Du erfasst den Referenzzeitraum, aus dem der Durchschnitt stammt. Diese Aufwendungen gehören zum U2-Verfahren, und Norman bereitet aus dem erfassten Verbot eine U2-Übersicht vor. Siehe U1/U2-Erstattung vorbereiten.

Krankheit

Krankheit startet die Uhr der Entgeltfortzahlung: sechs Wochen ab dem erfassten Beginn der Arbeitsunfähigkeit, vermindert um die für dieselbe Erkrankung bereits verbrauchten Tage. Tage innerhalb der Wartezeit oder nach Ende des Anspruchs werden nicht stillschweigend bezahlt; entweder du korrigierst die Nachweise oder du bestätigst, dass die Krankenkasse dafür Krankengeld zahlt.

Ein Krankheitseintrag trägt außerdem eine Begründung, und die Begründung ändert etwas:

  • Sonstiger Grund (Standard): der Regelfall, nach sechs Wochen Krankengeld.
  • Arbeitsunfall: die sechs Wochen bleiben unverändert, die Tage danach trägt jedoch die Berufsgenossenschaft als Verletztengeld. Eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist nach § 193 SGB VII anzuzeigen. Norman weist darauf hin, erstattet die Anzeige aber nicht.
  • Mitaufnahme im Krankenhaus (§ 44b SGB V) und Schwerstkrankes Kind (§ 45 Abs. 4 SGB V): das ist keine eigene Arbeitsunfähigkeit, es gibt also gar keine Entgeltfortzahlung. Die Anspruchsfelder entfallen, und der Eintrag gilt ab dem ersten Tag als Zeit ohne Entgeltanspruch.

Arten ohne Entgeltanspruch

Unbezahlter Urlaub, Kind krank, kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit oder ohne Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Elternzeit, rechtmäßiger und unrechtmäßiger Streik, unentschuldigtes Fehlen sowie Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst.

Alle kürzen das feste Gehalt nach derselben Methode: unbezahlte Kalendertage geteilt durch die tatsächlichen Kalendertage des Monats. Mehrere unbezahlte Gründe in einem Monat ergeben eine Kürzung über die Vereinigung ihrer Tage, nicht je Grund eine.

Jede verlangt drei Bestätigungen: dass der Entgeltanspruch für diese Tage tatsächlich entfallen ist, dass die vereinbarte Kalendertagskürzung gilt und dass der Arbeitgeber dafür nichts zahlt. Zahlt eine Kasse eine Leistung (Kind krank, Kurzzeitpflege mit Pflegeunterstützungsgeld), benennt eine vierte Bestätigung diese Leistung.

Was jede Art bei dir lässt

Norman übermittelt keine SV-Meldungen. Jede unbezahlte Art sagt, welche jetzt fällig wird:

  • Unbezahlter Urlaub, Streik, Aussperrung, unentschuldigtes Fehlen, Kurzzeitpflege ohne Pflegeunterstützungsgeld: § 7 Abs. 3 SGB IV hält die Beschäftigung höchstens einen Monat aufrecht, gerechnet ab dem ersten Tag der Unterbrechung. Danach sind Abmeldung und spätere Anmeldung fällig.
  • Kind krank, Kurzzeitpflege mit Pflegeunterstützungsgeld: hier wird eine Entgeltersatzleistung gezahlt, die Ein-Monats-Regel gilt also nicht.
  • Elternzeit, Pflegezeit, Dienst: § 7 Abs. 3 SGB IV erfasst diese Fälle ausdrücklich nicht; der Versicherungsstatus selbst ändert sich.

Warum das für den Unterbrechungsvermerk U zählt

Jeder Zeitraum ohne wesentlichen Entgeltanspruch ist ein Kandidat für die Anzahl U auf der Jahresbescheinigung, unabhängig vom Grund, nicht nur bei Krankheit. Deshalb fließen alle unbezahlten Arten in das Unterbrechungsregister, und deshalb wartet die Jahreszahl darauf, dass du die Vollständigkeit des Fehlzeitenjournals für das Jahr bestätigst: Eine nie erfasste Unterbrechung kann das Register nicht sehen.

Die nächsten Schritte findest du unter Krankheit und U-Vermerk prüfen.

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