Minijob abrechnen
Minijob bis 603 € im Monat: was Norman für die Minijob-Zentrale berechnet, welche Unterlagen du brauchst und wie du meldest und zahlst.
Aktualisiert
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 € im Monat (2025: 556 €). Norman rechnet gewerbliche Minijobs in deiner GmbH oder UG ab: festes Monatsgehalt, Pauschalbeiträge und die einheitliche Pauschsteuer von 2 % für die Minijob-Zentrale.
Person anlegen
- Lege die Person unter Beschäftigte als Angestellte an.
- Wähle bei Versicherungsprofil die Option Minijob (bis 603 € im Monat). Steuerklasse und Kirchensteuer brauchst du nicht, die Pauschsteuer deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.
- Das Monatsgehalt darf 603 € nicht übersteigen. Liegt es darüber, wähle Gesetzlich krankenversichert: Bis 2.000 € rechnet Norman dann einen Midijob.
Minijob-Angaben erfassen
Öffne im Profil Minijob-Angaben und erfasse ab dem ersten Arbeitstag:
- Gesetzlich krankenversichert: Ja, wenn die Person gesetzlich versichert ist, auch familienversichert. Dann zahlst du 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Bei privater Krankenversicherung entfällt er.
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: nur mit schriftlichem Antrag der beschäftigten Person. Bewahre ihn in den Entgeltunterlagen auf.
- Weitere rentenversicherungspflichtige Beschäftigung: wenn die Person zusätzlich einen Hauptjob bei einem anderen Arbeitgeber hat.
- U1-Teilnahme: wie bei deinen anderen Beschäftigten, abhängig von der Größe deines Betriebs.
Was Norman berechnet
Beispiel 2026 mit 603 €, gesetzlich krankenversichert, rentenversicherungspflichtig:
| Abgabe | Arbeitgeber | Beschäftigte Person |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, Pauschalbeitrag 13 % | 78,39 € | – |
| Rentenversicherung 15 % / 3,6 % | 90,45 € | 21,71 € |
| U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 % | 7,05 € | – |
| Pauschsteuer 2 % | 12,06 € | – |
| An die Minijob-Zentrale | 187,95 € | 21,71 € |
Die Auszahlung beträgt 581,29 €. Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entfällt der Anteil der beschäftigten Person, die Auszahlung ist dann das volle Gehalt. Liegt der Verdienst unter 175 €, gilt in der Rentenversicherung ein Mindestbeitrag.
Die Pauschsteuer zahlst du mit den Beiträgen an die Minijob-Zentrale. Sie gehört nicht in die Lohnsteuer-Anmeldung, und eine Lohnsteuerbescheinigung brauchst du für den Minijob nicht.
Melden und zahlen
| Was | Wie | Frist |
|---|---|---|
| Anmeldung | an die Minijob-Zentrale mit Personengruppe 109 und Beitragsgruppe 6100 (6500 bei Befreiung, 0100 oder 0500 bei privater Krankenversicherung). Anmeldung vorbereiten stellt die Angaben zusammen. | mit der nächsten Abrechnung, spätestens nach sechs Wochen |
| Beitragsnachweis | an die Minijob-Zentrale, Beträge je Beitragsgruppe unter SV-Beiträge | wie bei den Krankenkassen |
| Zahlung | per Überweisung oder Monat bezahlen. Norman nutzt das Konto der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. | drittletzter Bankarbeitstag |
| Jahresmeldung | mit dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt und den Steuerangaben (Art der Besteuerung 1) aus dem Lohnkonto | 15. Februar |
Die Meldungen sendest du über das SV-Meldeportal, dort ist die Minijob-Zentrale die Einzugsstelle.
Was Norman nicht abdeckt
- Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck);
- kurzfristige Beschäftigung;
- mehrere Minijobs oder ein Minijob neben einem Hauptjob beim selben Arbeitgeber;
- schwankenden Verdienst und das gelegentliche Überschreiten der Grenze;
- Pauschsteuer von 20 % oder Besteuerung nach Steuerklasse;
- Monate ohne Entgelt.
Diese Fälle klärst du mit der Minijob-Zentrale oder deiner Steuerberatung.
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