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Lohn & Gehalt

Minijob abrechnen

Minijob bis 603 € im Monat: was Norman für die Minijob-Zentrale berechnet, welche Unterlagen du brauchst und wie du meldest und zahlst.

Aktualisiert

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 € im Monat (2025: 556 €). Norman rechnet gewerbliche Minijobs in deiner GmbH oder UG ab: festes Monatsgehalt, Pauschalbeiträge und die einheitliche Pauschsteuer von 2 % für die Minijob-Zentrale.

Person anlegen

  1. Lege die Person unter Beschäftigte als Angestellte an.
  2. Wähle bei Versicherungsprofil die Option Minijob (bis 603 € im Monat). Steuerklasse und Kirchensteuer brauchst du nicht, die Pauschsteuer deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.
  3. Das Monatsgehalt darf 603 € nicht übersteigen. Liegt es darüber, wähle Gesetzlich krankenversichert: Bis 2.000 € rechnet Norman dann einen Midijob.

Minijob-Angaben erfassen

Öffne im Profil Minijob-Angaben und erfasse ab dem ersten Arbeitstag:

  • Gesetzlich krankenversichert: Ja, wenn die Person gesetzlich versichert ist, auch familienversichert. Dann zahlst du 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Bei privater Krankenversicherung entfällt er.
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: nur mit schriftlichem Antrag der beschäftigten Person. Bewahre ihn in den Entgeltunterlagen auf.
  • Weitere rentenversicherungspflichtige Beschäftigung: wenn die Person zusätzlich einen Hauptjob bei einem anderen Arbeitgeber hat.
  • U1-Teilnahme: wie bei deinen anderen Beschäftigten, abhängig von der Größe deines Betriebs.

Was Norman berechnet

Beispiel 2026 mit 603 €, gesetzlich krankenversichert, rentenversicherungspflichtig:

AbgabeArbeitgeberBeschäftigte Person
Krankenversicherung, Pauschalbeitrag 13 %78,39 €–
Rentenversicherung 15 % / 3,6 %90,45 €21,71 €
U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %7,05 €–
Pauschsteuer 2 %12,06 €–
An die Minijob-Zentrale187,95 €21,71 €

Die Auszahlung beträgt 581,29 €. Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entfällt der Anteil der beschäftigten Person, die Auszahlung ist dann das volle Gehalt. Liegt der Verdienst unter 175 €, gilt in der Rentenversicherung ein Mindestbeitrag.

Die Pauschsteuer zahlst du mit den Beiträgen an die Minijob-Zentrale. Sie gehört nicht in die Lohnsteuer-Anmeldung, und eine Lohnsteuerbescheinigung brauchst du für den Minijob nicht.

Melden und zahlen

WasWieFrist
Anmeldungan die Minijob-Zentrale mit Personengruppe 109 und Beitragsgruppe 6100 (6500 bei Befreiung, 0100 oder 0500 bei privater Krankenversicherung). Anmeldung vorbereiten stellt die Angaben zusammen.mit der nächsten Abrechnung, spätestens nach sechs Wochen
Beitragsnachweisan die Minijob-Zentrale, Beträge je Beitragsgruppe unter SV-Beiträgewie bei den Krankenkassen
Zahlungper Überweisung oder Monat bezahlen. Norman nutzt das Konto der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.drittletzter Bankarbeitstag
Jahresmeldungmit dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt und den Steuerangaben (Art der Besteuerung 1) aus dem Lohnkonto15. Februar

Die Meldungen sendest du über das SV-Meldeportal, dort ist die Minijob-Zentrale die Einzugsstelle.

Was Norman nicht abdeckt

  • Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck);
  • kurzfristige Beschäftigung;
  • mehrere Minijobs oder ein Minijob neben einem Hauptjob beim selben Arbeitgeber;
  • schwankenden Verdienst und das gelegentliche Überschreiten der Grenze;
  • Pauschsteuer von 20 % oder Besteuerung nach Steuerklasse;
  • Monate ohne Entgelt.

Diese Fälle klärst du mit der Minijob-Zentrale oder deiner Steuerberatung.

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