Freiberufler oder Gewerbe?

Mach den 2-Minuten-Test und finde heraus, ob deine Tätigkeit als freier Beruf (§ 18 EStG) oder als Gewerbe (§ 15 EStG) gilt, und was das für Anmeldung, Gewerbesteuer und Buchhaltung bedeutet.

Entscheidungshilfe

Der 2-Minuten-Test

Beantworte 6 kurze Fragen und erfahre, ob deine Tätigkeit als freier Beruf (§ 18 EStG) oder als Gewerbe (§ 15 EStG) gilt.

Frage 1 von 6
Was beschreibt deine Haupttätigkeit am besten?

Alle Fragen im Überblick

Selbstständige Tätigkeit

Beantworte 6 kurze Fragen zu deiner Tätigkeit.

  1. Was beschreibt deine Haupttätigkeit am besten?
    • Ich erbringe geistige oder qualifizierte Dienstleistungen (z. B. Beratung, Planung, Gestaltung, Heilkunde, Recht)
    • Ich kaufe und verkaufe Waren (Handel, E-Commerce, Shop)
    • Ich stelle Produkte her oder verkaufe eigene Produkte bzw. Software-Lizenzen
    • Ich erbringe handwerkliche Leistungen
    • Ich vermittle gegen Provision (z. B. Makler, Affiliate, Vertrieb)
  2. Übst du einen Katalogberuf oder einen ähnlichen Beruf aus?

    Katalogberufe sind u. a.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Dolmetscher, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher.

    • Ja, ich übe einen dieser Berufe aus
    • Nicht direkt, aber etwas Ähnliches (z. B. IT-Berater, Designer, Unternehmensberater)
    • Nein, keiner davon
  3. Ist deine Arbeit überwiegend wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch?
    • Ja, überwiegend
    • Teilweise
    • Nein
  4. Beruht deine Tätigkeit auf einer akademischen oder vergleichbaren Qualifikation und ist sie überwiegend geistig-schöpferisch?

    Entscheidend für „ähnliche Berufe“: eine vergleichbare Ausbildung und eine eigenverantwortliche, geistige Tätigkeit.

    • Ja
    • Nein
  5. Erbringst du die fachliche Kernleistung selbst, also leitend und eigenverantwortlich?

    Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darfst du fachlich vorgebildete Mitarbeiter beschäftigen: solange du aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleibst.

    • Ja, ich erbringe die Kernleistung selbst
    • Ich leite ein Team fachlich an und arbeite inhaltlich mit
    • Nein, überwiegend fachfremde Kräfte; ich koordiniere nur
  6. Hast du neben deiner Tätigkeit auch gewerbliche Einnahmen (z. B. Produktverkauf neben Beratung)?

    Bei einer GbR kann die Abfärberegelung greifen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG): Ein gewerblicher Anteil über 3 % bzw. 24.500 €/Jahr kann alle Einkünfte gewerblich machen.

    • Nein, nur eine Art von Tätigkeit
    • Ja, aber der gewerbliche Teil ist klein (unter 3 % / 24.500 €)
    • Ja, beide Teile sind relevant

Alle möglichen Ergebnisse

Wahrscheinlich Freiberufler (§ 18 EStG)

Deine Tätigkeit deutet auf einen freien Beruf hin. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und sind keine Pflichtmitglieder der IHK. Du gibst deine Einkünfte in der Anlage S an und ermittelst den Gewinn per EÜR.

  • Keine Gewerbeanmeldung nötig
  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft
  • Gewinnermittlung per EÜR, Angabe in der Anlage S

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.

Die endgültige Einordnung trifft dein Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Im Zweifel hilft eine verbindliche Auskunft oder ein Steuerberater. Dieser Test ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Grenzfall: Lass es vom Finanzamt prüfen

Deine Tätigkeit liegt im Graubereich, etwa als „ähnlicher Beruf“ (IT-Berater, Designer, Unternehmensberater) oder als Mischung aus freiberuflichen und gewerblichen Einnahmen. Ob Freiberuflichkeit vorliegt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall anhand der geistig-schöpferischen Natur deiner Arbeit und deiner Qualifikation.

  • Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall
  • Eine verbindliche Auskunft schafft vorab Klarheit
  • Bei einer GbR: Abfärberegelung beachten (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; 3 % bzw. 24.500 €)
  • Ein Steuerberater kann die Einordnung absichern

Tipp: Klär die Einordnung, bevor du startest. Sie wirkt rückwirkend.

Dieser Test ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die endgültige Entscheidung trifft das Finanzamt.

Wahrscheinlich Gewerbe (§ 15 EStG)

Deine Tätigkeit ist überwiegend gewerblich. Das ist völlig normal und betrifft Handel, Handwerk, E-Commerce und viele Produktgeschäfte. Du meldest ein Gewerbe beim Gewerbeamt an und gibst deine Einkünfte in der Anlage G an. Norman übernimmt Buchhaltung, Umsatzsteuer und EÜR automatisch.

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (ca. 20–50 €)
  • Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewerbeertrag (Freibetrag; Hebesatz je nach Gemeinde 300–500 %)
  • IHK-Pflichtmitgliedschaft
  • Gewinnermittlung per EÜR (Anlage G); Bilanzierungspflicht erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn

Gewerbe ist völlig normal: Norman übernimmt Buchhaltung, USt-Voranmeldung und EÜR.

Die endgültige Einordnung trifft dein Finanzamt. Dieser Test ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Freiberufler vs. Gewerbe: die Unterschiede

Die wichtigsten steuerlichen und bürokratischen Unterschiede auf einen Blick.

FreiberuflerGewerbe
Rechtsgrundlage§ 18 EStG§ 15 EStG
GewerbeanmeldungNicht nötigPflicht (Gewerbeamt, ca. 20–50 €)
GewerbesteuerBefreitAb 24.500 € Gewerbeertrag (Hebesatz 300–500 %)
IHK-MitgliedschaftKeinePflichtmitglied (kostenpflichtig)
SteuererklärungAnlage SAnlage G
BuchführungEÜREÜR; Bilanz ab 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn
Wer entscheidetFinanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)Finanzamt + Gewerbeamt

Woran du erkennst, was du bist

Sechs Kriterien, die über die Einordnung entscheiden.

01

Katalogberuf?

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Wissenschaftler, Lehrer und weitere Katalogberufe gelten automatisch als freiberuflich (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

02

Wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch?

Auch wer eine dieser Tätigkeiten selbstständig ausübt, ist freiberuflich, unabhängig vom konkreten Berufstitel.

03

Geistig-schöpferisch + Qualifikation?

„Ähnliche Berufe“ (z. B. IT-Berater, Designer, Unternehmensberater) sind freiberuflich, wenn die Arbeit überwiegend geistig-schöpferisch ist und eine akademische oder vergleichbare Qualifikation erfordert. Das Finanzamt prüft im Einzelfall.

04

Leitend und eigenverantwortlich?

Freiberufler dürfen fachlich vorgebildete Mitarbeiter beschäftigen, müssen aber aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

05

Handel, Herstellung oder Handwerk?

Wer Waren kauft und verkauft, Produkte herstellt oder handwerkliche Leistungen erbringt, betreibt ein Gewerbe (§ 15 EStG), auch im E-Commerce.

06

Mischtätigkeit & Abfärberegelung

Bei einer GbR kann ein gewerblicher Anteil über 3 % bzw. 24.500 €/Jahr alle Einkünfte gewerblich machen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Einzelunternehmer können beide Tätigkeiten getrennt führen.

So meldest du dich richtig an

Drei Schritte von der Einordnung bis zur laufenden Buchhaltung.

Tätigkeit einordnen

Mach den Test oben. Im Grenzfall hilft eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt oder ein kurzer Check beim Steuerberater.

Beim Finanzamt (und ggf. Gewerbeamt) anmelden

Freiberufler: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER. Du bekommst eine Steuernummer. Gewerbe: zusätzlich Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (ca. 20–50 €).

Norman einrichten

Egal ob Anlage S oder Anlage G: Norman übernimmt Rechnungen, Belege, Bankabgleich, UStVA und EÜR automatisch. Buchhaltung und Rechnungen sind kostenlos.

Noch unsicher? Mach den Test

In 2 Minuten weißt du, ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?

Freiberufler üben einen freien Beruf nach § 18 EStG aus (z. B. Katalogberufe wie Arzt, Anwalt, Ingenieur, oder wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten). Gewerbetreibende betreiben ein Gewerbe nach § 15 EStG: Handel, Handwerk, Herstellung, viele E-Commerce-Tätigkeiten. Der Unterschied wirkt sich auf Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, IHK-Mitgliedschaft und die Steuererklärung (Anlage S vs. Anlage G) aus.

Welche Berufe gelten als Freiberufler (Katalogberufe)?

Zu den Katalogberufen gehören u. a. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Dolmetscher, Wissenschaftler, Lehrer und Erzieher. Daneben gibt es „ähnliche Berufe“, die das Finanzamt im Einzelfall prüft.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € (Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften); der Hebesatz liegt je nach Gemeinde meist zwischen 300 und 500 %.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

Nur als Gewerbetreibender. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und kostet je nach Stadt ca. 20–50 €. Freiberufler melden sich ausschließlich beim Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an und brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Bin ich als IT-Berater oder Programmierer Freiberufler oder Gewerbe?

Das hängt von der konkreten Tätigkeit ab. IT-Berater zählen oft zu den „ähnlichen Berufen“ und können freiberuflich sein, wenn die Arbeit überwiegend geistig-schöpferisch ist und eine vergleichbare Qualifikation erfordert. Wer dagegen vor allem Produkte oder Software-Lizenzen verkauft, ist meist gewerblich. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall.

Was ist die Abfärberegelung?

Die Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) betrifft Personengesellschaften wie die GbR: Schon ein kleiner gewerblicher Anteil kann dazu führen, dass alle Einkünfte als gewerblich gelten. Ausnahme (Bagatellgrenze): Liegt der gewerbliche Umsatz unter 3 % des Gesamtumsatzes und unter 24.500 €/Jahr, bleibt die Freiberuflichkeit erhalten.

Wer entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbe bin?

Das Finanzamt entscheidet anhand deiner Angaben im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Im Grenzfall kannst du vorab eine verbindliche Auskunft einholen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Dieser Test ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kann ich gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig sein?

Ja. Als Einzelunternehmer kannst du beide Tätigkeiten getrennt führen und getrennt versteuern (zwei Gewinnermittlungen). Bei einer GbR ist Vorsicht geboten, weil die Abfärberegelung greifen kann. Norman erfasst beide Bereiche sauber getrennt.