Eintritt, Austritt und Gehaltsänderungen erfassen
Neue Beschäftigte mitten im Monat, ein Austritt, eine Gehaltserhöhung, eine neue Steuerklasse oder Krankenkasse: so erfasst du Änderungen, ohne freigegebene Monate anzufassen.
Aktualisiert
Jede Änderung erfasst du mit Datum. Freigegebene Monate bleiben unverändert; die Änderung wirkt ab dem Monat, für den sie gilt. Deshalb trägst du sie ein, bevor du diesen Monat berechnest. Hast du ihn schon berechnet, aber nicht freigegeben, zeigt Norman Neuberechnung erforderlich. Berechne ihn dann neu.
Eintritt mitten im Monat
- Lege die Person unter Beschäftigte an. Gültig ab ist der erste Arbeitstag.
- Wähle unter Gehalt im Teilmonat Tatsächliche Kalendertage. Ohne diese Wahl lässt sich der Eintrittsmonat nicht berechnen.
- Erfasse die SV-Daten gültig ab dem Eintrittstag, dann Personalfragebogen, Arbeitszeitplan und Urlaubsanspruch.
- Sende die Anmeldung (Abgabegrund 10) über das SV-Meldeportal, spätestens sechs Wochen nach dem Eintritt. Die Angaben sammelt Anmeldung vorbereiten.
Norman rechnet nach Kalendertagen: Monatsgehalt × beschäftigte Kalendertage ÷ Tage des Monats. Wer am 16. November mit 4.200 € beginnt, bekommt für November 4.200 € × 15 / 30 = 2.100 € brutto. Ab Dezember gilt das volle Gehalt.
Lege neue Beschäftigte an, bevor du ihren Eintrittsmonat freigibst. In einen freigegebenen oder bereits angemeldeten Monat lässt sich niemand mehr aufnehmen. Ist das passiert, schreib dem Support.
Austritt
- Öffne das Profil und unter Person & Vertrag den Letzten Beschäftigungstag. Der Tag zählt noch mit.
- Endet die Beschäftigung mitten im Monat, wähle Tatsächliche Kalendertage. Wer zum 15. Oktober geht, bekommt 15 von 31 Tagen.
- Steht im Abwesenheitsjournal noch etwas nach dem letzten Tag, storniere es zuerst.
- Berechne und gib den letzten Monat frei. Ab dem Folgemonat erscheint die Person nicht mehr in der Abrechnung.
- Sende die Abmeldung (Abgabegrund 30) über das SV-Meldeportal, spätestens sechs Wochen nach dem Ende.
Den letzten Tag kannst du nicht in einen schon freigegebenen oder angemeldeten Monat legen. Deaktivieren steht nur zur Verfügung, solange es noch keine Abrechnung gibt; danach beendest du eine Beschäftigung immer mit dem letzten Tag.
Eine Urlaubsabgeltung oder Abfindung kann Norman nicht abrechnen, weil das Einmalzahlungen sind. Kläre sie mit deiner Steuerberatung.
Gehaltserhöhung oder neues Gehalt
- Öffne das Profil und Gehaltsverlauf.
- Wähle unter Änderung gültig ab Monat den Monat, ab dem das neue Gehalt gilt, und trage das Neue Monatsbrutto (EUR) ein.
- Wähle Gehaltsänderung speichern und berechne betroffene Entwürfe neu.
Gehaltsänderungen gelten immer ab dem Monatsersten. Eine Änderung zur Monatsmitte wird nicht unterstützt. Gespeicherte Änderungen lassen sich weder bearbeiten noch löschen.
War das Gehalt in einem bereits freigegebenen Monat falsch, korrigierst du diesen Monat mit einer Korrektur, solange er noch nicht angemeldet ist. Siehe Das Brutto eines freigegebenen Monats korrigieren.
Neue Steuerklasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge
- Öffne im Profil Steuerdaten-Verlauf.
- Wähle Gültig ab Monat und trage die vollständigen Steuerdaten aus dem Nachweis ein: Steuerklasse, Kirchensteuer mit Satz und Kinderfreibetragszähler.
- Wähle die Quelle der Steuerdaten: Vorliegende ELStAM-Mitteilung oder Bescheinigung des Finanzamts. Dazu kommt eine Referenz, zum Beispiel das Datum der Mitteilung.
- Wähle Steuerdaten speichern.
Auch Steuerdaten gelten ab dem Monatsersten und nie rückwirkend in freigegebene Monate. Norman ruft ELStAM nicht selbst ab; du überträgst die Merkmale aus der Mitteilung.
Neue Krankenkasse oder neuer Zusatzbeitrag
Wechselt eine angestellte Person die Krankenkasse, erfasst du unter SV-Daten neue Versicherungsdaten ab dem Monatsersten. Dasselbe gilt, wenn die Kasse ihren Zusatzbeitrag ändert, meist zum 1. Januar. Die bisherigen Daten bleiben für die Monate davor gültig. Beim Kassenwechsel meldest du die Person bei der alten Kasse ab und bei der neuen an.
Für Geschäftsführer:innen ohne Sozialversicherungspflicht lassen sich Versicherungsangaben wie die PKV-Prämie nach der ersten Abrechnung nicht selbst ändern. Schreib dafür dem Support.
Was Norman nicht abrechnet
- Einmalzahlungen wie Bonus, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung oder Abfindung;
- Gehaltsänderungen zur Monatsmitte;
- Beschäftigungen, die höchstens vier Wochen dauern;
- Sachbezüge wie einen Dienstwagen;
- Steuerklasse IV mit Faktor.
Was die Gehaltsabrechnung insgesamt abdeckt, steht unter Gehaltsabrechnung in Norman: hier starten.
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