Gewerbe anmelden, ohne Formularchaos
Norman füllt dein Formular GewA 1 aus, sagt dir, welches Gewerbeamt zuständig ist und was es kostet. Für Einzelunternehmen, UG und GmbH. Kostenlos.
Deine Gewerbeanmeldung, fertig zum Einreichen
Norman führt dich durch das bundeseinheitliche Formular GewA 1, füllt jedes Feld korrekt aus und sagt dir, welches Gewerbeamt zuständig ist.
Formular GewA 1 ohne Behördendeutsch
Norman stellt einfache Fragen zu deinem Vorhaben und übersetzt die Antworten in das amtliche Formular. Du bekommst ein fertig ausgefülltes GewA 1 als PDF, das du bei deinem Gewerbeamt einreichst.
Für Einzelunternehmen, UG und GmbH
Die Gewerbeanmeldung gilt nicht nur für Solo-Selbstständige. Auch UG und GmbH müssen ihr Gewerbe anmelden, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind. Norman kennt beide Wege und fragt nur, was für deine Rechtsform zählt.
Tätigkeit richtig formulieren
Die Tätigkeitsbeschreibung entscheidet, ob du später ummelden musst und ob eine Erlaubnis nötig ist. Norman schlägt eine tragfähige Formulierung vor und warnt bei erlaubnispflichtigen Gewerben.
Gebühren, Fristen und zuständiges Amt
Du siehst vorab, was dein Gewerbeamt kostet, welche Unterlagen mitmüssen und ob eine Online-Einreichung möglich ist. Keine Überraschungen am Schalter.
Nach der Anmeldung geht es weiter
Direkt nach dem Gewerbeamt melden sich Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft. Norman führt dich anschließend durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und übernimmt Rechnungen, Buchhaltung und Steuermeldungen.
Das sparst du dir mit Norman
Gewerbeanmeldung, Fragebogen und der erste Monat Buchhaltung kosten dich sonst Geld, Zeit und Nerven.
Gründungsberatung für Formulare, die du in 15 Minuten selbst ausfüllst.
Gewerbeamt, Finanzamt und Kammer, wenn niemand dir sagt, was in welcher Reihenfolge kommt.
Die zu eng formulierte Tätigkeit, die dich ein halbes Jahr später erneut zum Amt schickt.
Bei Norman ist das Wichtigste kostenlos.
Und steuerlich absetzbar.
Kostenlos
Die wichtigsten Buchhaltungsfunktionen kostenlos.
/Monat (zzgl. USt.)
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Für Kleinunternehmer.
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Melde dein Gewerbe jetzt an
Formular ausfüllen, PDF herunterladen, beim Gewerbeamt einreichen. Danach führt dich Norman durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Kostenlos startenFAQ
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jede selbstständige, dauerhafte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig. Ausgenommen sind Freiberufler nach § 18 EStG, etwa Ärztinnen, Anwälte, Designerinnen oder beratende Entwickler: Sie melden sich direkt beim Finanzamt. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH melden ihr Gewerbe an, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind.
Reicht Norman meine Gewerbeanmeldung beim Amt ein?
Nein. Norman füllt das bundeseinheitliche Formular GewA 1 vollständig für dich aus und stellt es als PDF bereit, zusammen mit dem zuständigen Gewerbeamt, den Gebühren und den nötigen Unterlagen. Die Einreichung machst du selbst, online über das Portal deiner Stadt, per Post oder vor Ort. Es gibt in Deutschland keinen bundesweit einheitlichen elektronischen Einreichweg fürs Gewerbeamt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr setzt deine Gemeinde fest und liegt 2026 meist zwischen 15 und 65 €. Online-Anmeldungen sind oft günstiger als der Gang zum Schalter. Das Ausfüllen mit Norman ist kostenlos.
Brauchen UG und GmbH wirklich eine Gewerbeanmeldung?
Ja. Die Handelsregistereintragung ersetzt die Gewerbeanmeldung nicht. Nach der Eintragung meldet die Gesellschaft ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, vertreten durch die Geschäftsführung. Kommen später weitere Betriebsstätten dazu, ist für jede eine eigene Anmeldung fällig.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt kommt die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, über den du deine Steuernummer bekommst. Norman führt dich anschließend durch diesen Schritt und übernimmt danach Rechnungen, Buchhaltung und Steuermeldungen.
Was passiert, wenn ich zu spät anmelde?
Die Anmeldung ist vor der ersten Geschäftstätigkeit fällig. Bei verspäteter Anzeige droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. In der Praxis wird eine kurze Verzögerung meist unbürokratisch nachgeholt, warte aber nicht bewusst ab: Die Anmeldung wirkt ab dem angegebenen Startdatum.