Umsatz und Zeitraum festlegen
Arbeite mit einem klaren Zeitraum, meist dem laufenden oder geplanten Steuerjahr, und halte den zugehörigen Umsatz sauber fest.
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Was bleibt dir 2026 als Freiberufler oder Gewerbetreibender netto? Der Rechner zeigt Gewinn, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Krankenversicherung.
Steuerschätzung vorbereiten
Gib Umsatz und Ausgaben ein und wähle, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Der Rechner zeigt deinen Gewinn, die Steuern, was dir bleibt und wie viel du jeden Monat zurücklegen solltest.
Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer geteilt durch 12. Die Krankenversicherung zahlst du jeden Monat direkt an deine Kasse.
Freiberufler, ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer. Die Zahlen kommen aus dem Rechner oben, Stand 2026.
| 30.000 € Gewinn | 60.000 € Gewinn | 90.000 € Gewinn | |
|---|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 6.330 € | 12.660 € | 14.717 € |
| Einkommensteuer | 2.501 € | 9.626 € | 20.482 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € | 16 € |
| Abgaben gesamt | 8.831 € | 22.286 € | 35.215 € |
| Dir bleiben | 21.169 € | 37.714 € | 54.785 € |
| Monatlich für Steuern zurücklegen | 208 € | 802 € | 1.708 € |
Der Rechner zeigt, was von deinem Gewinn nach Einkommensteuer und gesetzlicher Krankenversicherung übrig bleibt: ein Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige in Deutschland, nicht fürs Nettogehalt von Angestellten.
Wenn dein Einkommen monatlich schwankt, brauchst du eine Jahreslogik statt grober Bauchgefühle. Genau darauf bereitet dich diese Seite vor.
Wer Ausgaben, Software, Arbeitsmittel oder Reisekosten sauber erfasst, kommt näher an eine sinnvolle Steuerschätzung.
Auch vor der finalen Gründung hilft die Struktur: Du erkennst, welche Zahlen du für ein realistisches Steuerbild überhaupt brauchst.
Eine gute Schätzung scheitert selten an der Formel, sondern an unklaren Eingaben. Diese Reihenfolge spart Korrekturen im laufenden Steuerjahr.
Arbeite mit einem klaren Zeitraum, meist dem laufenden oder geplanten Steuerjahr, und halte den zugehörigen Umsatz sauber fest.
Nur wenn du geschäftliche Kosten von privaten Zahlungen trennst, wird aus Umsatz ein brauchbarer Gewinnwert.
Nebeneinkünfte, Versicherungen oder besondere persönliche Konstellationen können die Steuerlast deutlich verändern.
Wenn bereits Vorauszahlungen festgesetzt wurden, gehören sie in die Gesamtbetrachtung, damit deine Planung nicht doppelt verzerrt wird.
Ein guter Rechner beantwortet nicht nur eine Zahl, sondern zeigt dir, wie belastbar diese Zahl ist.
Die Ausgabe dient der Planung. Sie ersetzt weder den offiziellen Bescheid noch die Einordnung komplexer Sonderfälle.
Selbstständige erleben oft starke Zahlungsflüsse. Steuerlich relevant ist aber, was nach abzugsfähigen Kosten als Gewinn stehen bleibt.
Für finale Entscheidungen solltest du die Schätzung gegen aktuelle amtliche Regeln, individuelle Bescheide und gegebenenfalls Beratung spiegeln.
Ledig und ohne Kinder zahlst du bei 60.000 € Gewinn rund 9.626 € Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag fällt noch keiner an. Bist du gesetzlich versichert, gehen rund 12.660 € an die Kranken- und Pflegeversicherung. Dir bleiben rund 37.714 €. Gerechnet als Freiberufler, ohne Kirchensteuer.
Ledig als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn rund 9.624 € im Jahr für Einkommensteuer und Soli, also rund 802 € im Monat. Der Rechner zeigt dir den Betrag für deine Zahlen. Die Krankenversicherung zahlst du zusätzlich jeden Monat an deine Kasse. Als Gewerbetreibender kommt die Gewerbesteuer nach Anrechnung dazu. Die Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen legst du getrennt zurück.
Von deinen Einnahmen ziehst du die Betriebsausgaben ab und erhältst den Gewinn. Davon gehen Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auf den Rest wendest du den Einkommensteuertarif 2026 an: Bis 12.348 € bleibt das Einkommen steuerfrei, danach steigt der Steuersatz von 14 auf 42 %, ab 277.826 € gilt 45 %. Liegt die Einkommensteuer über 20.350 € (bei Ehepaaren 40.700 €), kommt der Solidaritätszuschlag dazu.
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Journalisten oder Übersetzer (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen sie auf den Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 €: 3,5 % davon mal Hebesatz der Gemeinde. Das Vierfache dieses Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht das die Gewerbesteuer meist ganz aus. Wähle im Rechner „Gewerbetreibend“, dann rechnet er beides ein.
Gewinn ist Umsatz minus Betriebsausgaben. Als Freiberufler oder kleiner Gewerbetreibender ermittelst du ihn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG): Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld fließt. Private Kosten, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer mindern den Gewinn nicht.
Die Seite ist für Freiberufler, Solo-Selbstständige und andere selbstständig tätige Personen in Deutschland gedacht, die ihre voraussichtliche Einkommensteuer grob einordnen möchten.
Nein. Die interaktive Berechnung gibt eine fundierte Orientierung, ersetzt aber weder den Steuerbescheid noch die Prüfung individueller Sonderfälle durch offizielle Quellen oder steuerliche Beratung.
Am hilfreichsten sind Jahresumsatz, abzugsfähige Betriebsausgaben, weitere Einkünfte, bereits geleistete Vorauszahlungen und besondere persönliche Faktoren wie Versicherungen oder Freibeträge.
Für Selbstständige ist der steuerlich relevante Ausgangspunkt in der Regel nicht der reine Umsatz, sondern der Gewinn nach Betriebsausgaben. Deshalb ist eine saubere Trennung zwischen Einnahmen und Kosten entscheidend.
Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, Solidaritätszuschlag, für Gewerbetreibende die Gewerbesteuer mit Anrechnung, sowie gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 14 % ermäßigter Beitragssatz, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflegeversicherung, ohne Kinder 4,2 %. Nicht enthalten sind Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Rentenversicherung und private Krankenversicherung.
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