SV-Meldungen im SV-Meldeportal senden
Norman berechnet die Sozialversicherungsbeiträge und bereitet die Meldungen vor; senden musst du sie selbst. So nutzt du das SV-Meldeportal für Beitragsnachweis, An- und Abmeldung und Jahresmeldung.
Aktualisiert
Norman berechnet die Sozialversicherungsbeiträge deiner Angestellten und bereitet die Meldungen vor. An die Krankenkassen übermittelt Norman sie nicht. Das machst du im SV-Meldeportal, dem kostenlosen Onlineportal der Sozialversicherung unter app.sv-meldeportal.de. Es hat im Juli 2024 das frühere Programm sv.net abgelöst. Auch Geschäftsführer:innen mit Sozialversicherungspflicht meldest du so. Für sozialversicherungsfreie Geschäftsführer:innen entfallen diese Meldungen.
In Norman zeigt jede Ansicht, aus der eine Meldung kommt, die Schritte unter So sendest du die SV-Meldungen im SV-Meldeportal.
Einmalig: im SV-Meldeportal registrieren
Für die Registrierung brauchst du ein ELSTER-Organisationszertifikat deines Unternehmens. Du beantragst es über „Mein Unternehmenskonto“; dafür braucht das Unternehmen eine deutsche betriebliche Steuernummer. Mit dem Zertifikat registrierst du dich im SV-Meldeportal und hinterlegst die Betriebsnummer, die du unter Arbeitgeber eingetragen hast. Ohne Betriebsnummer kannst du im SV-Meldeportal nichts melden.
Jeden Monat: Beitragsnachweis und Zahlung
Für jeden Monat sendest du jeder Krankenkasse, bei der eine angestellte Person versichert ist, einen Beitragsnachweis. Er muss bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats um 0 Uhr bei der Kasse sein. Bezahlt werden die Beiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag. Die Krankenkassen veröffentlichen die genauen Termine jedes Jahr.
- Öffne in der Gehaltsabrechnung unter Abrechnung den Monat und wähle SV-Beiträge →.
- Unter Beiträge je Krankenkasse stehen pro Kasse der Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeberanteil einschließlich Umlagen und die Summe.
- Übertrage diese Beträge in den Beitragsnachweis im SV-Meldeportal.
Ist der Monat zum Termin noch nicht freigegeben, nutze die Beitragsplanung. Speichere einen Beitragsplan: Er schätzt die Beiträge des Monats und gleicht Differenzen aus Vormonaten aus. Diese Beträge meldest und zahlst du dann. Weichen die tatsächlichen Beiträge ab, landet die Differenz im nächsten Monat.
Bezahlen kannst du die Beiträge über deine Bank oder mit Monat bezahlen aus Norman. Dort zahlt Norman den Betrag des gespeicherten Beitragsplans, sonst die freigegebenen Beiträge. Als Verwendungszweck nutzt Norman deine Betriebsnummer und den Monat.
Bei Eintritt und Austritt
| Anlass | Meldung im SV-Meldeportal | Frist |
|---|---|---|
| Neue angestellte Person | Anmeldung, Abgabegrund 10 | mit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn |
| Austritt | Abmeldung, Abgabegrund 30 | mit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Ende |
| Unterbrechung ohne Entgelt von mehr als einem Monat, zum Beispiel Elternzeit | Unterbrechungsmeldung, Abgabegrund 51 | sobald Norman im Monat darauf hinweist |
Für die Anmeldung sammelt Norman die Angaben im Profil unter Anmeldung vorbereiten. Speichere die geprüfte Vorbereitung und übertrage die Angaben aus dem PDF ins SV-Meldeportal. Für die Abmeldung brauchst du den letzten Beschäftigungstag und das Entgelt seit Jahresbeginn; beides steht im Lohnkonto der Person unter Dokumente.
Einmal im Jahr: Jahresmeldung
Bis zum 15. Februar sendest du für jede Person, die am 31. Dezember beschäftigt war, die Jahresmeldung (Abgabegrund 50) mit dem Entgelt des Vorjahres. Das Jahresentgelt steht im Lohnkonto.
Erstattungen nach dem AAG
Zahlst du Entgelt bei Krankheit (U1) oder Mutterschutz (U2) fort, kannst du dir einen Teil von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Beträge stehen im Monat unter AAG-Erstattung →. Den Antrag stellst du ebenfalls über das SV-Meldeportal.
Nachweise aufbewahren
Bewahre die Bestätigungen aus dem SV-Meldeportal auf. In Norman bleiben diese Meldungen auf nicht übermittelt, weil sie außerhalb von Norman gesendet werden. Das ist kein Fehler.
Mehr zum Monatsablauf: Gehaltsabrechnung in Norman: hier starten.
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