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Buchhaltung

So meldest du Umsätze ins Ausland

Reverse-Charge in der EU, Dienstleistungen und Ausfuhren in Drittländer: Mit Rechnungen aus Norman landen sie von selbst in der richtigen Kennzahl der UStVA, ohne sie über den Kunden an der Einnahme.

Aktualisiert

Umsätze an Kunden im Ausland gehören in eigene Kennzahlen der UStVA, nicht zu den inländischen oder steuerfreien Umsätzen. Norman braucht dafür das Land, den Kundentyp und bei EU-Kunden die USt-ID des Kunden.

Mit Rechnungen aus Norman: von selbst richtig

Stellst du die Rechnung in Norman aus, nimmt Norman alle Angaben aus der Rechnung: den Kunden mit Land, Kundentyp und USt-ID. Norman lässt die Umsatzsteuer weg und setzt den Hinweis zum Reverse-Charge auf die Rechnung. Sobald die Zahlung zur Rechnung passt, landet die Einnahme in der richtigen Kennzahl und, wo nötig, in der Zusammenfassenden Meldung. Du musst an der Einnahme nichts mehr einstellen.

Deshalb empfehlen wir, deine Rechnungen in Norman zu schreiben. Lies Reverse-Charge: auf deinen Rechnungen und bei Ausgaben aus dem Ausland.

Ohne Rechnungen aus Norman: den Kunden an der Einnahme setzen

Schreibst du deine Rechnungen in einem anderen Programm, kommt der Umsatz als Einnahme über die Bank in die Buchhaltung. Dann entscheidet der Kunde an dieser Einnahme, ob er als Umsatz ins Ausland zählt, nicht der USt-Satz.

Setzt du nur den USt-Satz auf 0 %, weiß Norman nicht, wohin du verkauft hast. Die Einnahme erscheint in der UStVA dann als steuerfreier Umsatz statt als Umsatz ins Ausland, und die Zusammenfassende Meldung fehlt.

So buchst du die Einnahme richtig:

  1. Öffne die Einnahme in der Buchhaltung.
  2. Wähle im Feld Kunde deinen Kunden. Gibt es ihn noch nicht, klicke Kunden hinzufügen.
  3. Setze beim Kunden:
    • Kundentyp: Geschäft,
    • Land: das Land deines Kunden,
    • USt-ID: bei Kunden in der EU seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  4. Wähle als Kategorie Dienstleistungen oder Waren, je nachdem, was du verkauft hast. In einer GmbH oder UG wählst du das passende Erlöskonto.
  5. Prüfe den Hinweis unter den Feldern. Norman zeigt ihn statt des USt-Satzes, zum Beispiel „Umkehrung der Steuerschuld innerhalb der Europäischen Union gilt.“

Die Kundendaten speicherst du einmal. Für die nächste Zahlung desselben Kunden wählst du ihn nur noch aus.

Das Formular Neuer Kunde mit Kundentyp Geschäft, USt-ID, Anschrift in Wien und Land Österreich, ausgefüllt mit Beispieldaten
Kunden hinzufügen: Kundentyp Geschäft, das Land und bei EU-Kunden die USt-ID.
Eine Einnahme in der Kategorie Dienstleistungen mit dem Kunden Alpenblick Design GmbH und dem Hinweis zur Umkehrung der Steuerschuld innerhalb der EU
Mit dem Kunden aus Österreich zeigt Norman an der Einnahme den Hinweis zum Reverse-Charge statt des USt-Satzes.

Welcher Fall in welcher Kennzahl landet

FallWas am Kunden stehtUStVA
Dienstleistung an ein Unternehmen in der EUGeschäft, EU-Land, USt-ID; Kategorie DienstleistungenKennzahl 21, dazu die Zusammenfassende Meldung
Ware an ein Unternehmen in der EUGeschäft, EU-Land, USt-ID; Kategorie WarenKennzahl 41, dazu die Zusammenfassende Meldung
Dienstleistung an ein Unternehmen außerhalb der EUGeschäft, Land außerhalb der EU; Kategorie DienstleistungenKennzahl 45
Ware an einen Kunden außerhalb der EULand außerhalb der EU; Kategorie WarenKennzahl 43, steuerfreie Ausfuhrlieferung

Fehlt bei einem Kunden in der EU die USt-ID, gilt kein Reverse-Charge. Dann berechnest du deutsche Umsatzsteuer, und die Einnahme zählt mit 19 % oder 7 %.

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