So meldest du Umsätze ins Ausland
Reverse-Charge in der EU, Dienstleistungen und Ausfuhren in Drittländer: Mit Rechnungen aus Norman landen sie von selbst in der richtigen Kennzahl der UStVA, ohne sie über den Kunden an der Einnahme.
Aktualisiert
Umsätze an Kunden im Ausland gehören in eigene Kennzahlen der UStVA, nicht zu den inländischen oder steuerfreien Umsätzen. Norman braucht dafür das Land, den Kundentyp und bei EU-Kunden die USt-ID des Kunden.
Mit Rechnungen aus Norman: von selbst richtig
Stellst du die Rechnung in Norman aus, nimmt Norman alle Angaben aus der Rechnung: den Kunden mit Land, Kundentyp und USt-ID. Norman lässt die Umsatzsteuer weg und setzt den Hinweis zum Reverse-Charge auf die Rechnung. Sobald die Zahlung zur Rechnung passt, landet die Einnahme in der richtigen Kennzahl und, wo nötig, in der Zusammenfassenden Meldung. Du musst an der Einnahme nichts mehr einstellen.
Deshalb empfehlen wir, deine Rechnungen in Norman zu schreiben. Lies Reverse-Charge: auf deinen Rechnungen und bei Ausgaben aus dem Ausland.
Ohne Rechnungen aus Norman: den Kunden an der Einnahme setzen
Schreibst du deine Rechnungen in einem anderen Programm, kommt der Umsatz als Einnahme über die Bank in die Buchhaltung. Dann entscheidet der Kunde an dieser Einnahme, ob er als Umsatz ins Ausland zählt, nicht der USt-Satz.
Setzt du nur den USt-Satz auf 0 %, weiß Norman nicht, wohin du verkauft hast. Die Einnahme erscheint in der UStVA dann als steuerfreier Umsatz statt als Umsatz ins Ausland, und die Zusammenfassende Meldung fehlt.
So buchst du die Einnahme richtig:
- Öffne die Einnahme in der Buchhaltung.
- Wähle im Feld Kunde deinen Kunden. Gibt es ihn noch nicht, klicke Kunden hinzufügen.
- Setze beim Kunden:
- Kundentyp: Geschäft,
- Land: das Land deines Kunden,
- USt-ID: bei Kunden in der EU seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Wähle als Kategorie Dienstleistungen oder Waren, je nachdem, was du verkauft hast. In einer GmbH oder UG wählst du das passende Erlöskonto.
- Prüfe den Hinweis unter den Feldern. Norman zeigt ihn statt des USt-Satzes, zum Beispiel „Umkehrung der Steuerschuld innerhalb der Europäischen Union gilt.“
Die Kundendaten speicherst du einmal. Für die nächste Zahlung desselben Kunden wählst du ihn nur noch aus.


Welcher Fall in welcher Kennzahl landet
| Fall | Was am Kunden steht | UStVA |
|---|---|---|
| Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU | Geschäft, EU-Land, USt-ID; Kategorie Dienstleistungen | Kennzahl 21, dazu die Zusammenfassende Meldung |
| Ware an ein Unternehmen in der EU | Geschäft, EU-Land, USt-ID; Kategorie Waren | Kennzahl 41, dazu die Zusammenfassende Meldung |
| Dienstleistung an ein Unternehmen außerhalb der EU | Geschäft, Land außerhalb der EU; Kategorie Dienstleistungen | Kennzahl 45 |
| Ware an einen Kunden außerhalb der EU | Land außerhalb der EU; Kategorie Waren | Kennzahl 43, steuerfreie Ausfuhrlieferung |
Fehlt bei einem Kunden in der EU die USt-ID, gilt kein Reverse-Charge. Dann berechnest du deutsche Umsatzsteuer, und die Einnahme zählt mit 19 % oder 7 %.
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