
Nullmeldung: Alles, was du wissen musst
Was ist eine Nullmeldung?
Eine Nullmeldung ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA), die dem Finanzamt meldet, dass du in einem bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze hattest. Du sagst damit: „Ich hatte diesen Monat/dieses Quartal keine Einnahmen, meine Umsatzsteuerschuld beträgt 0 €."
Das gilt, wenn du keine Ausgangsrechnungen gestellt hast oder wenn alle deine Einnahmen aus umsatzsteuerfreien Tätigkeiten stammten (etwa bestimmte Bildungsleistungen). Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen in der Regel gar keine UStVA abgeben – das ist ein anderer Fall.
Der Begriff „Nullmeldung" ist kein offizieller Rechtsbegriff, wird aber von Freelancern, Steuerberatern und dem Finanzamt selbst verwendet, um eine UStVA mit Nullwerten zu beschreiben.
Wann musst du eine Nullmeldung abgeben?
Du musst eine Nullmeldung abgeben, wenn dein regulärer UStVA-Termin ansteht und du keine steuerpflichtigen Umsätze zu melden hast. Die Frist hängt von deinem Abgaberhythmus ab:
Monatliche Abgabe: Bis zum 10. des Folgemonats (z. B. Januar-Nullmeldung bis 10. Februar)
Vierteljährliche Abgabe: Bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats (z. B. Q1 bis 10. April)
Mit Dauerfristverlängerung: Du hast einen Monat mehr Zeit, also bei monatlicher Abgabe bis zum 10. des übernächsten Monats
Die Pflicht pausiert nicht, nur weil gerade wenig los ist. Einen Monat krank? Trotzdem abgeben. Im Urlaub? Trotzdem abgeben. Zwischen zwei Projekten? Du ahnst es.
Nullmeldung ohne Elster – geht das?
Ja. Elster ist zwar das offizielle Portal für Steuererklärungen in Deutschland, aber du musst nicht direkt über die Elster-Oberfläche arbeiten. Jede Steuersoftware mit zertifizierter Elster-Schnittstelle (ERiC) kann die Übermittlung für dich übernehmen.
Norman ist direkt an die Elster-Infrastruktur angebunden. Du brauchst kein Elster-Zertifikat, du musst dich nicht durch das Elster-Portal kämpfen, und du musst nicht manuell Nullen in 20 verschiedene Formularfelder eintragen. Norman erkennt, dass dein Umsatz null ist, füllt die Nullmeldung aus und übermittelt sie mit einem Klick.
Was passiert, wenn du die Nullmeldung vergisst?
Eine vergessene Nullmeldung hat dieselben Konsequenzen wie jede andere verspätete UStVA:
Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat Verspätung. Das Finanzamt kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer verlangen – aber da deine Steuer 0 € beträgt, zahlst du in der Regel nur das Minimum.
Schätzung: Wenn du gar nicht abgibst, kann das Finanzamt deinen Umsatz schätzen und dir einen Bescheid schicken. Du musst dann die korrekte Meldung nachreichen und gegen die Schätzung vorgehen.
Zwangsgeld: Bei wiederholtem Versäumnis kann das Finanzamt Zwangsgelder verhängen, um die Abgabe zu erzwingen.
Negative Aufmerksamkeit: Wiederholte Versäumnisse können dazu führen, dass dein Konto genauer geprüft wird. Nicht ideal, wenn du eine unkomplizierte Beziehung zu deinem Finanzamt haben willst.
Die Ironie: Eine Nullmeldung dauert mit der richtigen Software weniger als eine Minute. Die Strafe fürs Nicht-Abgeben beginnt bei 25 €. Die Rechnung ist einfach.
Kann man eine Nullmeldung nachträglich korrigieren?
Ja. Wenn du eine Nullmeldung abgegeben hast, aber später feststellst, dass du doch steuerpflichtige Umsätze hattest (vielleicht eine verspätete Rechnung oder eine falsche Kategorisierung), kannst du eine korrigierte UStVA einreichen. Das nennt sich „berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung".
Die korrigierte Meldung ersetzt die ursprüngliche. Du schuldest dann die Umsatzsteuer, die du hättest melden müssen – eventuell mit Zinsen, wenn viel Zeit vergangen ist. Aber eine proaktive Korrektur ist immer besser, als darauf zu warten, dass das Finanzamt die Unstimmigkeit findet.
Nullmeldung vs. gar keine Abgabe: Was ist der Unterschied?
Das verwirrt viele. Hier die Unterscheidung:
Situation | Was tun? |
|---|---|
Kein Umsatz in dieser Periode | Nullmeldung abgeben |
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Keine UStVA erforderlich |
Gewerbe abgemeldet | Keine UStVA nach bestätigter Abmeldung |
Abgabe vergessen | Sofort nachholen, ggf. Verspätungszuschlag akzeptieren |
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (regelbesteuert), musst du jede Periode melden – auch bei null Umsatz. Als Kleinunternehmer bist du komplett von der UStVA befreit – kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.












