UStVA Nullmeldung — ohne Elster, ohne Steuerberater.

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Keine Umsätze? Trotzdem abgeben. Norman erstellt und übermittelt deine **Null-UStVA** automatisch – kein Elster nötig, kein Stress.

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Schließe dich über 3.000 Selbständigen an, die bereits Norman nutzen.

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Nullmeldung Beispiel
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Warum du eine Steuererklärung auch bei null Umsatz abgeben musst

Auch wenn dein Business in diesem Monat, Quartal oder Jahr keine Einnahmen hatte, erwartet das Finanzamt trotzdem eine Steuererklärung. Das ist keine Option, sondern Pflicht. Das Finanzamt weiß schlicht nicht, ob du etwas verdient hast oder nicht.

Eine Nullmeldung bestätigt dem Finanzamt, dass du keine steuerpflichtigen Umsätze hattest. Lässt du sie aus, kann das zu Verspätungszuschlägen, geschätzten Steuerfestsetzungen oder unnötiger Aufmerksamkeit durch die Behörden führen.

Viele Freelancer und Selbstständige denken: „Kein Umsatz heißt keine Abgabe.“ Falsch. Die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob du 50.000 € oder 0 € verdient hast. Verpasst du die Frist, drohen ein Verspätungszuschlag und ggf. Zinsen, wenn das Finanzamt deine Steuerlast schätzt.

Norman hilft dir, die Nullmeldung automatisch einzureichen. Ein Klick, erledigt.

Steuererklärungen für moderne Selbstständige.

Von der Erfassung bis zur ELSTER-Abgabe: Norman führt dich Schritt für Schritt durch deine Umsatzsteuervoranmeldung – ohne Vorkenntnisse und ohne Stress.

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Norman erkennt abzugsfähige Vorsteuer und ordnet sie korrekt zu.

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Alle Erklärungen sind bereits ausgefüllt. Reiche sie direkt beim Finanzamt ein.

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Rechnungen und Ausgaben werden automatisch erkannt und richtig verbucht.

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Abgabe direkt ans Finanzamt – ohne Elster-Formular oder Papierkram.

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Nullmeldung: Alles, was du wissen musst

Was ist eine Nullmeldung?

Eine Nullmeldung ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA), die dem Finanzamt meldet, dass du in einem bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze hattest. Du sagst damit: „Ich hatte diesen Monat/dieses Quartal keine Einnahmen, meine Umsatzsteuerschuld beträgt 0 €."

Das gilt, wenn du keine Ausgangsrechnungen gestellt hast oder wenn alle deine Einnahmen aus umsatzsteuerfreien Tätigkeiten stammten (etwa bestimmte Bildungsleistungen). Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen in der Regel gar keine UStVA abgeben – das ist ein anderer Fall.

Der Begriff „Nullmeldung" ist kein offizieller Rechtsbegriff, wird aber von Freelancern, Steuerberatern und dem Finanzamt selbst verwendet, um eine UStVA mit Nullwerten zu beschreiben.


Wann musst du eine Nullmeldung abgeben?

Du musst eine Nullmeldung abgeben, wenn dein regulärer UStVA-Termin ansteht und du keine steuerpflichtigen Umsätze zu melden hast. Die Frist hängt von deinem Abgaberhythmus ab:

  • Monatliche Abgabe: Bis zum 10. des Folgemonats (z. B. Januar-Nullmeldung bis 10. Februar)

  • Vierteljährliche Abgabe: Bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats (z. B. Q1 bis 10. April)

  • Mit Dauerfristverlängerung: Du hast einen Monat mehr Zeit, also bei monatlicher Abgabe bis zum 10. des übernächsten Monats

Die Pflicht pausiert nicht, nur weil gerade wenig los ist. Einen Monat krank? Trotzdem abgeben. Im Urlaub? Trotzdem abgeben. Zwischen zwei Projekten? Du ahnst es.


Nullmeldung ohne Elster – geht das?

Ja. Elster ist zwar das offizielle Portal für Steuererklärungen in Deutschland, aber du musst nicht direkt über die Elster-Oberfläche arbeiten. Jede Steuersoftware mit zertifizierter Elster-Schnittstelle (ERiC) kann die Übermittlung für dich übernehmen.

Norman ist direkt an die Elster-Infrastruktur angebunden. Du brauchst kein Elster-Zertifikat, du musst dich nicht durch das Elster-Portal kämpfen, und du musst nicht manuell Nullen in 20 verschiedene Formularfelder eintragen. Norman erkennt, dass dein Umsatz null ist, füllt die Nullmeldung aus und übermittelt sie mit einem Klick.


Was passiert, wenn du die Nullmeldung vergisst?

Eine vergessene Nullmeldung hat dieselben Konsequenzen wie jede andere verspätete UStVA:

  1. Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat Verspätung. Das Finanzamt kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer verlangen – aber da deine Steuer 0 € beträgt, zahlst du in der Regel nur das Minimum.

  2. Schätzung: Wenn du gar nicht abgibst, kann das Finanzamt deinen Umsatz schätzen und dir einen Bescheid schicken. Du musst dann die korrekte Meldung nachreichen und gegen die Schätzung vorgehen.

  3. Zwangsgeld: Bei wiederholtem Versäumnis kann das Finanzamt Zwangsgelder verhängen, um die Abgabe zu erzwingen.

  4. Negative Aufmerksamkeit: Wiederholte Versäumnisse können dazu führen, dass dein Konto genauer geprüft wird. Nicht ideal, wenn du eine unkomplizierte Beziehung zu deinem Finanzamt haben willst.

Die Ironie: Eine Nullmeldung dauert mit der richtigen Software weniger als eine Minute. Die Strafe fürs Nicht-Abgeben beginnt bei 25 €. Die Rechnung ist einfach.


Kann man eine Nullmeldung nachträglich korrigieren?

Ja. Wenn du eine Nullmeldung abgegeben hast, aber später feststellst, dass du doch steuerpflichtige Umsätze hattest (vielleicht eine verspätete Rechnung oder eine falsche Kategorisierung), kannst du eine korrigierte UStVA einreichen. Das nennt sich „berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung".

Die korrigierte Meldung ersetzt die ursprüngliche. Du schuldest dann die Umsatzsteuer, die du hättest melden müssen – eventuell mit Zinsen, wenn viel Zeit vergangen ist. Aber eine proaktive Korrektur ist immer besser, als darauf zu warten, dass das Finanzamt die Unstimmigkeit findet.


Nullmeldung vs. gar keine Abgabe: Was ist der Unterschied?

Das verwirrt viele. Hier die Unterscheidung:

Situation

Was tun?

Kein Umsatz in dieser Periode

Nullmeldung abgeben

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Keine UStVA erforderlich

Gewerbe abgemeldet

Keine UStVA nach bestätigter Abmeldung

Abgabe vergessen

Sofort nachholen, ggf. Verspätungszuschlag akzeptieren

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (regelbesteuert), musst du jede Periode melden – auch bei null Umsatz. Als Kleinunternehmer bist du komplett von der UStVA befreit – kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

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Außerdem ist es steuerlich absetzbar.

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FAQ

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Q: Muss ich eine UStVA abgeben, wenn ich keinen Umsatz hatte? Ja. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (regelbesteuert), musst du jede Periode eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben – auch bei null Umsatz. Das nennt sich Nullmeldung. Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind komplett von der UStVA befreit.

Q: Wie mache ich eine Nullmeldung ohne Elster? Nutze eine Steuersoftware mit zertifizierter Elster-Schnittstelle. Norman ist direkt an die Elster-Infrastruktur angebunden – kein Elster-Konto, kein Zertifikat, keine manuelle Formulareingabe nötig. Deine Nullmeldung ist vorausgefüllt und wird mit einem Klick übermittelt.

Q: Was kostet eine Nullmeldung beim Steuerberater? Steuerberater berechnen typischerweise 30–80 € pro UStVA-Abgabe, auch für eine Nullmeldung. Bei monatlicher Abgabe sind das 360–960 € im Jahr – nur für Nullmeldungen. Normans Pro-Tarif deckt unbegrenzte UStVA-Abgaben für 24 €/Monat ab.

Q: Kann ich eine vergessene Nullmeldung nachreichen? Ja, reich sie sofort ein. Verspätete Abgaben kosten mindestens 25 € Verspätungszuschlag pro Monat. Da deine Steuerschuld 0 € beträgt, zahlst du in der Regel nur das Minimum. Zu spät abgeben ist immer besser als gar nicht abgeben.

Q: Wie oft muss ich eine Nullmeldung abgeben? So oft, wie dein regulärer UStVA-Rhythmus es verlangt – monatlich oder vierteljährlich, abhängig von deiner Vorjahres-Umsatzsteuerlast. Die Häufigkeit ändert sich nicht, nur weil du keinen Umsatz hast. Jede Periode ohne steuerpflichtige Einnahmen braucht trotzdem eine Nullmeldung.

Q: Wann ist die Frist für eine Nullmeldung? Wie bei jeder UStVA: der 10. des Folgemonats (bei monatlicher Abgabe) oder der 10. nach Quartalsende (bei vierteljährlicher Abgabe). Mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr Zeit.

Q: Ist eine Nullmeldung dasselbe wie keine Abgabe? Nein. Eine Nullmeldung ist eine aktive Meldung, die null Umsatz bestätigt. Keine Abgabe bedeutet, dass das Finanzamt nichts erhält – das führt zu Verspätungszuschlägen, Schätzungen und möglichen Zwangsmaßnahmen.

Erfahre mehr über die USt und andere Steuern in unserem Blog.

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