Bewirtungskosten von der Steuer absetzen
Geschäftsessen sind zu 70 % absetzbar, wenn der Bewirtungsbeleg stimmt. Norman erfasst Anlass, Teilnehmer und Betrag und ordnet den Beleg zu.
Bewirtungskosten richtig absetzen
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie viel Prozent der Bewirtungskosten sind absetzbar?
70 % der angemessenen Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern. Die restlichen 30 % musst du als nicht abziehbare Betriebsausgabe erfassen, damit sie den Gewinn nicht mindern.
Kann ich die Vorsteuer trotzdem voll ziehen?
Ja. Die Kürzung auf 70 % gilt nur ertragsteuerlich. Umsatzsteuerlich ist die Vorsteuer aus dem gesamten Rechnungsbetrag abziehbar, sofern der Beleg formal korrekt ist.
Was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen?
Ort, Tag, konkreter Anlass der Bewirtung und die Namen aller Teilnehmenden, dich eingeschlossen. Bei Gaststätten kommt die maschinell erstellte Restaurantrechnung dazu; ab 250 € brutto muss sie auf deinen Namen ausgestellt sein.
Gilt die 70-Prozent-Regel auch bei eigenen Mitarbeitenden?
Nein. Eine reine Mitarbeiterbewirtung, etwa bei einer internen Besprechung, ist zu 100 % abziehbar. Sobald Geschäftspartner dabei sind, gilt für die gesamte Rechnung die 70-Prozent-Regel.