Jahresabschluss vorbereiten und sperren
Das Jahr abstimmen, blockierende Hinweise klären, die E-Bilanz testen und den Abschluss bewusst sperren.
Aktualisiert
Nutze Buchhaltung → Einrichtung → Jahresabschluss, nachdem die Bücher des Jahres abgestimmt sind. Diese Anleitung erklärt den Norman-Ablauf für GmbH und UG. Eine vollständig ausgefüllte Ansicht ersetzt nicht die Prüfung der buchhalterischen und rechtlichen Pflichten der Gesellschaft.
Vor dem Start
Halte Anfangsbestände, vollständige Jahresbuchungen, Belege, Anlagenverzeichnis und Vorjahresabschluss bereit. Schließe die Hauptbuchprüfung und die Stammdaten ab.
Keine Geschäftstätigkeit bedeutet nicht automatisch eine Nullbilanz. Prüfe Kapital, Bankguthaben, Gebühren, Verbindlichkeiten und vorhandene Anlagen.
1. Entwurf vorbereiten
- Wähle das gewünschte Geschäftsjahr und starte den Jahresabschluss oder öffne den vorhandenen Abschluss.
- Prüfe Anfang und Ende des Zeitraums, insbesondere bei einem Rumpfgeschäftsjahr.
- Kontrolliere SuSa, Jahresergebnis, Bilanzsumme, Eigenkapital und Ergebnisabstimmung im Arbeitsbereich.
- Kläre blockierende Hinweise und prüfe Warnungen. Bei fehlenden Berichtspositionen nutze die E-Bilanz-Zuordnung.
- Stimme Anlagenwerte und Abschreibungen mit dem Hauptbuch ab.
- Ist eine echte Abschlusskorrektur erforderlich, erfasse eine Abschlussbuchung mit Sollkonto, Habenkonto, Betrag, Buchungsdatum und Beschreibung. Verwende dokumentierte fachliche Vorgaben, keine erfundene Ausgleichsbuchung zur Fehlerbeseitigung.
Sind Anfangsbestände bereits über die Migration übernommen, importiere sie nicht zusätzlich im Jahresabschluss.
Wenn die Steuerbilanz von deinen Büchern abweicht
Manchmal weicht ein Wert in der Steuerbilanz von deinen Büchern ab, zum Beispiel eine Vergütung, die du jetzt als Ertrag erfasst, die steuerlich aber erst im nächsten Jahr zählt. Erfasse jede Abweichung im Jahresabschluss, statt sie zu buchen. Norman übermittelt die E-Bilanz mit deinen Büchern und einer Überleitungsrechnung, und Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung starten beim steuerlichen Ergebnis.
- Öffne unter der SuSa Abweichungen zur Steuerbilanz und wähle Abweichung hinzufügen.
- Wähle den Bilanzposten, dessen Steuerwert abweicht, und trag Steuerwert minus Buchwert ein. Ist der Steuerwert niedriger, mit Minus.
- Wähle den Gegenposten: einen GuV-Posten, wenn sich der Gewinn ändert, sonst einen zweiten Bilanzposten.
- Trag eine Begründung ein und wähle Abweichungen speichern.
Norman zeigt dann Jahresüberschuss und Bilanzsumme der Handelsbilanz neben der Steuerbilanz. Beispiel: In den sonstigen Vermögensgegenständen steckt eine Vergütung von 104,17 €, die steuerlich erst im nächsten Jahr zählt. Trag −104,17 € bei den sonstigen Vermögensgegenständen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen als Gegenposten ein. Das steuerliche Ergebnis sinkt um 104,17 €, und die BVV-Abstimmung folgt ihm.
Der Abschluss des Folgejahres übernimmt jede Abweichung, die zum letzten Jahresende noch besteht. Trag ihren Wert zum neuen Jahresende ein oder wähle In diesem Jahr aufgelöst, wenn sie weggefallen ist. Eine übernommene Abweichung lässt sich nicht entfernen. Sperre zuerst das Vorjahr: Solange es ein Entwurf mit Abweichungen ist, lässt sich das Folgejahr nicht sperren. Abweichungen aus einem Jahr, das außerhalb von Norman abgeschlossen wurde, werden nicht übernommen. Kläre mit deiner Steuerberatung, wie du sie berücksichtigst, bevor du einreichst.
2. Vor dem Sperren testen
Wähle ELSTER-Testübermittlung und lies das zurückgegebene Protokoll oder die Fehlerdetails. Das ist eine Testübertragung, keine verbindliche Abgabe. Korrigiere den genannten Punkt und erstelle eine neue Vorschau.
Ein technisch erfolgreicher Test beweist nicht, dass alle fachlichen Entscheidungen und Quelldaten richtig sind.
3. Erst den endgültigen Stand sperren
Jahr sperren friert den Abschlussstand ein. Weitere Abschlussbuchungen und Importe sind in diesem Ablauf nicht mehr möglich. In der App gibt es dafür kein Rückgängig.
Prüfe vor der Bestätigung Gesellschaft, Zeitraum, alle Salden, Zuordnungen, offene Warnungen und mögliche Korrekturen deiner Steuerberatung. Sperre nicht probeweise, um den nächsten Bildschirm anzusehen.
Der Status wechselt von Entwurf zu Gesperrt. Das Sperren allein übermittelt noch keine E-Bilanz.
Belege, die nach dem Sperren kommen
Gehört ein Beleg zu einem Jahr, dessen Abschluss gesperrt oder übermittelt ist, bleibt der Abschluss, wie er ist. Norman bucht den Beleg am ersten Tag des ersten offenen Jahres. Seine Umsatzsteuer bleibt in ihrem Monat. Die UStVA dieses Monats zeigt dann die Änderung, und du korrigierst sie. Lies UStVA nach der Abgabe korrigieren.
Weiter: E-Bilanz übermitteln und Offenlegung unterscheiden, anschließend Steuererklärungen prüfen.
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