Steuererklärungen für die Gesellschaft einreichen
Den passenden Unternehmensbericht öffnen, Werte prüfen, die Vorschau kontrollieren und die Übermittlung nachverfolgen.
Aktualisiert
Unter Steuern findest du die für deine GmbH oder UG verfügbaren Berichte. Entscheidend sind Berichtstyp, Jahr, Steuereinstellungen und Verfügbarkeit des Übermittlungsdienstes. Ein sichtbarer Bericht oder fertiger Entwurf ist noch keine abgegebene Erklärung.
1. Passenden Bericht wählen
Für Gesellschaften gibt es Abläufe für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusammenfassende Meldungen (ZM) und Gehalt haben gegebenenfalls eigene Voraussetzungen.
Wähle das richtige Jahr und bei periodischen Meldungen Monat oder Quartal. Prüfe die unterstützten Steuerjahre. Ein im Hauptbuch verfügbares Jahr ist nicht automatisch für jede Übermittlung freigeschaltet.
Verwende keine EÜR oder persönliche Einkommensteuererklärung als Jahreserklärung der Gesellschaft. Dieser Unternehmensablauf unterstützt keine GmbH & Co. KG oder andere Personengesellschaften.
2. Bericht ausfüllen und prüfen
- Öffne die passende Berichtskarte.
- Kläre Voraussetzungen wie fehlende Unternehmens-/Steuerdaten oder ungeprüfte Transaktionen.
- Vergleiche Berichtssummen mit den Unterlagen. Stimme für Jahreserklärungen zuerst Hauptbuch und Jahresabschluss ab.
- Ergänze die zusätzlichen Felder des gewählten Formulars.
- Speichere Änderungen und kontrolliere vor der Übermittlung die Vorschau.
Bei der Körperschaftsteuer enthält der Ablauf steuerliches Einlagekonto, Verlustvorträge, Vorauszahlungen sowie Prüfung und Übermittlung. Verwende Vorjahresbescheide und tatsächliche Zahlungsnachweise. Diese Angaben sind nicht allein deshalb richtig gefüllt, weil ein Bankkonto oder Stammkapital hinterlegt ist.
Eine erfolgreiche Vorschau prüft das erzeugte Formular. Sie ersetzt nicht die Kontrolle der Sachverhalte und ihrer buchhalterischen Behandlung.
3. Bewusst übermitteln und Ergebnis prüfen
- Bestätige Gesellschaft, Berichtstyp und Zeitraum.
- Prüfe, ob der Zeitraum bereits übermittelt wurde.
- Lies die Übermittlungsbestätigung und erledige erforderliche Verifizierungs- oder Abonnementschritte.
- Übermittle nur, wenn du eine verbindliche Abgabe beabsichtigst.
- Kontrolliere Status beziehungsweise Verlauf und lade das verfügbare Protokoll oder die Bestätigung herunter.
Bei der UStVA dient das Übertragungsprotokoll als Nachweis der elektronischen Abgabe. Siehe ELSTER für Unternehmer. Bewahre den passenden Nachweis für jede Erklärung auf.
Die Abgabe bezahlt nicht automatisch die Steuer. Prüfe Zahlungsanweisungen und tatsächliche Zahlung separat.
Wenn die Übermittlung nicht möglich ist
Lies den konkreten Validierungs- oder Verfügbarkeitshinweis. Wechsle nicht ersatzweise Jahr, Rechtsform oder Berichtstyp, um ihn zu umgehen. Ist das Ergebnis unklar, lass es vor einer erneuten Übermittlung vom Support prüfen.
Payroll nutzt derzeit begleitete Übermittlung. Auch E-Bilanz und Offenlegung bleiben eigene Vorgänge neben den Steuererklärungen.
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