Zurück zum Hilfe-Center
Lohn & Gehalt

Urlaubsanspruch erfassen und den Rest ablesen

Warum Norman dich nach den vereinbarten Tagen fragt, statt sie zu berechnen, wie genommene Tage aus dem Arbeitszeitplan kommen und wann ein Übertrag zulässig ist.

Aktualisiert

Öffne eine Person und dann Urlaubsanspruch. Die Ansicht zeigt vier Zahlen — vereinbarte Tage, Übertrag, genommen, Rest — und fragt dich nach der ersten.

Warum Norman fragt statt rechnet

§ 3 BUrlG setzt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechstagewoche. Kaum ein Vertrag bleibt dabei stehen, und die echte Zahl steht im Arbeitsvertrag, nicht in einer Regel, die Norman anwenden könnte. Deshalb wird der vereinbarte Anspruch erfasst: du trägst ihn ein, bestätigst, dass du ihn im Vertrag geprüft hast, und nennst die Vertragsstelle.

Norman rechnet den gesetzlichen Mindesturlaub auf die tatsächlich vereinbarte Woche um — 20 Werktage bei einer Fünftagewoche, 16 bei einer Viertagewoche — und vergleicht. Liegt der vereinbarte Wert darunter, bekommst du einen Hinweis auf die Unterschreitung. Norman hebt die Zahl nicht an: der Vertrag gehört dir, und ein still korrigierter Wert würde das Problem verdecken statt es zu zeigen.

Genommene Tage kommen aus dem Arbeitszeitplan

Es gibt keinen Zähler, den du herunterzählst. Genommene Tage werden aus den Fehlzeiten neu berechnet: jeder Tag innerhalb eines aktiven bezahlten Urlaubs, den der Arbeitszeitplan als Arbeitstag führt.

Deshalb kostet ein Urlaub von Montag bis Freitag der Folgewoche bei einer Fünftagewoche zehn Tage und nicht zwölf — das Wochenende ist kein Urlaubsanspruch. Zieht die Person den Antrag später zurück und du stornierst den Eintrag, kommen die Tage von selbst zurück.

Wann der Rest nicht angezeigt wird

Manchmal steht beim Rest Nicht ermittelbar. Das ist Absicht, und die Ansicht nennt den Grund:

  • noch kein Anspruch erfasst — es gibt nichts, wovon abgezogen werden könnte;
  • kein Arbeitszeitplan in Kraft — ohne ihn lassen sich Arbeitstage gar nicht zählen;
  • Lücken im Arbeitszeitplan in den Monaten des Urlaubs — die genommenen Tage wären unvollständig;
  • der gespeicherte Anspruch passt nicht mehr zu seinem Fingerabdruck — erfasse ihn erneut, bevor du dich darauf verlässt.

Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs gehört nicht dazu. Dort wird der Rest weiterhin angezeigt, nur der Hinweis kommt dazu.

Tage ins nächste Jahr übertragen

§ 7 Abs. 3 BUrlG hält den Anspruch im Kalenderjahr. Tage wandern nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen ins nächste Jahr und verfallen dann am 31. März.

Norman schiebt deshalb nie von selbst einen Rest weiter. Du trägst die übertragenen Tage ein, bestätigst, dass ein solcher Grund vorliegt, und schreibst ihn in den Vertragsbezug. Sobald Tage übertragen sind, zeigt die Ansicht das Verfallsdatum daneben.

Jede Fassung bleibt erhalten

Speichern hängt eine Fassung an; nichts wird überschrieben. Änderst du die Vereinbarung mitten im Jahr, stehen beide Werte mit ihren Bezügen in der Historie, und wer später liest, sieht, was wann vereinbart war.

Erfasst jemand anderes eine Fassung, während deine Ansicht offen ist, wird das Speichern abgelehnt und die Ansicht bietet ein Neuladen an. Sie tauscht die Zahlen nicht stillschweigend aus, auf die du gerade schaust.

Was hier nicht passiert

Der Anspruch ist eine Aufzeichnung und ein Saldo, keine Entgeltabrechnung. Bezahlter Urlaub verändert das Bruttogehalt nicht — das feste Gehalt deckt diese Tage bereits ab — und Norman berechnet weder Urlaubsentgelt bei schwankenden Bezügen noch Urlaubsrückstellungen oder eine Abgeltung nicht genommener Tage zum Austritt.

Weiter: welche Fehlzeitenart du wählst.

Norman übernimmt die operative Finanzarbeit

Rechnungen, Belege, Buchhaltung und Steuern in einem Workflow: Starte kostenlos.