E-Bilanz übermitteln und Offenlegung unterscheiden
Testvorschau, verbindliche Übermittlung, Übertragungsprotokoll und die separate Offenlegungs-PDF unterscheiden.
Aktualisiert
Die E-Bilanz testen, beim Finanzamt einreichen und Offenlegungsunterlagen vorbereiten sind getrennte Aktionen. Keine davon erledigt automatisch die beiden anderen.
1. Test prüfen
Öffne den Jahresabschluss der richtigen Gesellschaft und des richtigen Jahres. Nutze vor dem endgültigen Abschluss die ELSTER-Testvorschau.
Das Testprotokoll ist kein Nachweis einer verbindlichen Einreichung. Prüfe es und kläre Fehler, bevor du den Jahresabschluss sperrst.
2. Gesperrte E-Bilanz übermitteln
- Öffne den geprüften Abschluss mit Status Gesperrt.
- Kontrolliere Stammdaten, Zeitraum und endgültigen Abschlussstand nochmals.
- Wähle E-Bilanz übermitteln.
- Lies die Bestätigung. Dies ist die verbindliche Übertragung an das Finanzamt, keine weitere Vorschau.
- Bestätige nur, wenn du genau diesen Abschluss einreichen möchtest.
- Prüfe den Status Übermittelt sowie den Zeitstempel und lade das Übertragungsprotokoll herunter.
Ein aktives Abonnement und die notwendige Accountverifizierung können erforderlich sein. Bei Dienst- oder Validierungsfehlern nutze die Fehlerdetails. Ist das Ergebnis unklar, prüfe Status und Support, bevor du erneut übermittelst.
Ein übermittelter Abschluss lässt sich in der App nicht einfach bearbeiten und zurückrufen. Kläre Korrekturen mit Support und Steuerberatung, statt die Sperre zu umgehen.
3. Offenlegung getrennt erledigen
Nach dem Sperren kannst du über Offenlegung PDF ein Dokument herunterladen. Der Download veröffentlicht oder hinterlegt den Abschluss nicht.
Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 ist das Unternehmensregister die relevante Offenlegungs- beziehungsweise Hinterlegungsstelle. Aufträge erfolgen über die Publikations-Plattform oder eine unterstützte Softwareschnittstelle. Prüfe die für deine Gesellschaft geltenden Anforderungen, bevor du ein verkürztes Dokument verwendest. Siehe die Hinweise des Unternehmensregisters.
Organisiere die Offenlegung selbst oder mit deiner Steuerberatung und bewahre die separate Bestätigung auf. Der PDF-Download in Norman ist nicht diese Bestätigung.
4. Steuererklärungen anschließen
Die E-Bilanz ist weder Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- noch Umsatzsteuerjahreserklärung. Öffne Steuern und prüfe die betreffenden Erklärungen separat.
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