UStVA nach der Abgabe korrigieren
Wie du eine bereits übermittelte UStVA in Norman korrigierst und wann du einen Bericht nicht erneut einreichen solltest.
Aktualisiert
Erst die Buchhaltung korrigieren
Wenn eine bereits übermittelte UStVA falsch ist, korrigiere zuerst die zugrunde liegende Buchhaltung im betroffenen Zeitraum. Zum Beispiel: falscher Steuersatz, falsche Kategorie, fehlender Beleg oder fehlende Transaktion.
Wenn sich eine abgegebene UStVA ändert
Ein Beleg behält sein Datum, auch wenn er nach der Abgabe kommt. Ein später Beleg für einen Monat, dessen UStVA du schon abgegeben hast, ändert also ihre Zahlen. Dasselbe passiert, wenn du eine Buchung in diesem Monat änderst.
Öffne die abgegebene UStVA. Hat sie sich geändert, zeigt Norman Diese Voranmeldung hat sich nach der Abgabe geändert. Darunter steht für jede geänderte Kennzahl der abgegebene und der jetzige Betrag, zum Beispiel Kz 66: abgegeben 190,00 €, jetzt 209,00 €.

Ist die Zahllast gestiegen, sagt Norman auch: Eine Berichtigung ist jetzt fällig. Das verlangt § 153 AO. Ist sie nicht gestiegen, zeigt Norman nur die Änderung. Du kannst trotzdem berichtigen oder die Änderung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung überlassen.
Klicke auf Berichtigung vorbereiten. Norman setzt die UStVA damit zurück auf In Bearbeitung. Erstelle und übermittle sie dann erneut, wie unten beschrieben.
UStVA erneut übermitteln
So gehst du vor:
- Öffne Steuern -> Berichtsverlauf.
- Suche die UStVA, die du korrigieren möchtest.
- Setze den Bericht auf Als in Bearbeitung markieren.
- Gehe zurück zur Steuern-Seite.
- Erstelle und übermittle den Bericht erneut.
Norman markiert die zweite Übermittlung als Berichtigung, damit das Finanzamt erkennt, dass sie die ursprüngliche Meldung ersetzt.
Wenn du außerhalb von Norman eingereicht hast
Wenn du eine UStVA bereits über ELSTER oder einen anderen Weg eingereicht hast und sie in Norman als eingereicht angezeigt wird, lass den Status unverändert.
Setze sie nur dann zurück auf In Bearbeitung, wenn du wirklich möchtest, dass Norman eine korrigierte UStVA an das Finanzamt sendet.
Andere Steuerberichte
Die klare Korrektur über eine berichtigte Meldung gilt für die UStVA. Bei anderen Steuererklärungen kann der Korrekturweg anders sein. Wende dich bei Unsicherheit an das Finanzamt oder an einen Steuerberater.
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