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Korrekturen außerhalb der Bilanz in der Körperschaftsteuererklärung

Verdeckte Gewinnausschüttung, noch nicht geleistete Einlage, Abweichungen der Steuerbilanz oder Beteiligungen an Personengesellschaften eintragen, ohne Scheinbuchungen.

Aktualisiert

Die Körperschaftsteuererklärung startet mit dem Ergebnis deines Jahresabschlusses. Manchmal ist das zu versteuernde Einkommen nicht dasselbe wie dieses Ergebnis: Ein Gesellschafter hat einen Vorteil erhalten, der als verdeckte Gewinnausschüttung gilt, in den Büchern steht ein Anspruch, der steuerlich eine Einlage ist, oder eine Personengesellschaft meldet ihre Einkünfte für einen anderen Zeitraum. Solche Korrekturen trägst du direkt in der Erklärung ein. Buche keine Scheinbuchungen im Journal, um auf den steuerlichen Wert zu kommen.

Die meisten Gesellschaften brauchen keine Korrekturen. Lass den Abschnitt leer, wenn die Werte deiner Steuerberatung zu deinen Büchern passen.

Was Norman selbst hinzurechnet

Diese Beträge liest Norman aus deinem Jahresabschluss. Trage sie nicht noch einmal ein:

  • als Aufwand gebuchte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer;
  • nicht abziehbare Ausgaben auf eigenen Konten, etwa Säumniszuschläge oder nicht abzugsfähige Geschenke.

1. Korrekturen öffnen

  1. Öffne Steuern und die Körperschaftsteuererklärung des Jahres.
  2. Geh zum Schritt Verlustvortrag.
  3. Öffne Korrekturen außerhalb der Bilanz und wähle Korrektur hinzufügen.
  4. Wähle die Art der Korrektur, trage den Betrag und einen Grund ein.
  5. Speichere den Schritt mit Weiter. Norman prüft jede Zeile und zeigt Probleme direkt am Feld.

Jede Zeile behält ihren Grund, du siehst ihn in der Prüfung wieder. Nur der Grund einer verdeckten Gewinnausschüttung geht als Bezeichnung ans Finanzamt. Bewahre die Unterlagen zu jeder Korrektur bei deinen Belegen auf.

2. Die passende Art wählen

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Gesellschaft hat einem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht gewährt hätte, zum Beispiel private Kosten bezahlt. Der Betrag wird dem Einkommen hinzugerechnet. Trage als Grund ein, was der Gesellschafter erhalten hat, dazu den Gesellschafter, der es erhalten hat, seine Steuer-ID (Person) oder Steuernummer und das Bundesland des Finanzamts (Gesellschaft) und wann er es erhalten hat: an einem Tag oder in einem Zeitraum. Das Finanzamt braucht diese Angaben für jede verdeckte Gewinnausschüttung.

Als Ertrag gebuchte, noch nicht geleistete Einlage (z. B. Rückforderungsanspruch). In den Büchern steht ein Anspruch gegen einen Gesellschafter als Ertrag, zum Beispiel ein Anspruch auf Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung, und der Gesellschafter hat bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nicht gezahlt. Steuerlich ist das eine Einlage, der Betrag wird abgezogen. Hat der Gesellschafter schon im Wirtschaftsjahr gezahlt, kann Norman das noch nicht melden: Wende dich vor der Abgabe an den Support.

Abweichung der Steuerbilanz. Handelsbilanz und Steuerbilanz bewerten etwas unterschiedlich, zum Beispiel nicht realisierte Kursgewinne aus kurzfristigen Forderungen oder Kosten aus der Zeit vor der Gründung. Trage den Betrag mit Minus ein, wenn er den Gewinn mindert. Diese Zeile ändert das in der Erklärung gemeldete Jahresergebnis. Frag deine Steuerberatung, ob deine E-Bilanz dann eine passende Überleitungsrechnung braucht.

Weitere nicht abziehbare Ausgabe. Eine Ausgabe, die steuerlich nicht abziehbar ist und nicht auf einem Konto für nicht abziehbare Ausgaben gebucht wurde. Der Betrag wird dem Einkommen hinzugerechnet, zusätzlich zu dem, was Norman aus den Büchern liest.

3. Beteiligungen an Personengesellschaften eintragen

Ist deine Gesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, zum Beispiel als Komplementärin einer GmbH & Co. KG, trage sie unter Beteiligungen an Personengesellschaften ein:

  1. Trage den Name der Personengesellschaft, ihre Steuernummer und das Bundesland ihres Finanzamts ein.
  2. Trage den Gewinn oder Verlust dieser Personengesellschaft in deinem Jahresergebnis ein, so wie er gebucht ist.
  3. Trage die Einkünfte laut Feststellung der Personengesellschaft für ihr Wirtschaftsjahr ein, das in diesem Jahr endet.

Norman ersetzt den ersten Wert durch den zweiten. Endet das Wirtschaftsjahr der Personengesellschaft früher, zum Beispiel im November, stehen die Vergütungen, die deine Gesellschaft für Dezember gebucht hat, erst in der Feststellung des Folgejahres. Trage beide Werte so ein, wie sie sind, die Differenz wird für dich berücksichtigt.

Die Gewerbesteuererklärung nutzt dieselben Zeilen: Ein Gewinnanteil wird vom Gewerbeertrag gekürzt, ein Verlustanteil hinzugerechnet. Du trägst die Personengesellschaft nur einmal ein, in der Körperschaftsteuererklärung.

4. Die Überleitung prüfen

Unter Überprüfen und absenden zeigt die Tabelle Vom Jahresergebnis zum zu versteuernden Einkommen das Jahresergebnis, die von Norman hinzugerechneten Beträge und jede deiner Korrekturen mit Grund, centgenau. Darunter siehst du die an ELSTER gemeldeten Einkünfte. ELSTER meldet volle Euro und rundet einige Zeilen in eine feste Richtung, daher können die gemeldeten Einkünfte um ein bis zwei Euro von der centgenauen Summe abweichen.

Beispiel: Ein Jahresergebnis von −1.000,00 €, gebuchte Ertragsteuern von 600,00 €, eine verdeckte Gewinnausschüttung von 5.000,00 €, ein noch nicht gezahlter Rückzahlungsanspruch von 2.000,00 € und eine Personengesellschaft mit 700,00 € im Ergebnis, aber 600,00 € in ihrer Feststellung ergeben ein zu versteuerndes Einkommen von 2.500,00 €.

Grenzen

  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung zählt auch für das steuerliche Einlagekonto als Ausschüttung und kann kapitalertragsteuerpflichtig sein. Beides leitet Norman nicht aus der Korrektur ab. Kläre es mit deiner Steuerberatung.
  • Korrekturen für eine Organschaft werden nicht unterstützt.
  • Zeigt die Erklärung einen Fehler, den du nicht lösen kannst, folge Steuererklärungen für die Gesellschaft einreichen und gib erst ab, wenn er geklärt ist.

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