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Top 5 Steueränderungen 2026 für Selbstständige

Höherer Grundfreibetrag, steigende Soli-Freigrenze, neuer Mindestlohn und die E-Rechnung: Das ändert sich 2026 für Selbstständige – mit allen konkreten Zahlen.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

2026 bringt für Selbstständige und Freiberufler gleich mehrere steuerliche Entlastungen – und ein paar neue Pflichten. Der Grundfreibetrag steigt, die Soli-Freigrenze klettert nach oben, und die Tarifzonen werden gegen die kalte Progression angepasst. Unterm Strich bleibt vielen mehr netto.

Gleichzeitig ziehen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Grenze an – relevant für jeden, der Aushilfen oder Minijobber beschäftigt. Und die E-Rechnung wird im B2B-Geschäft endgültig zum Standard, auf den du dich einstellen solltest.

Wir haben die fünf wichtigsten Steueränderungen 2026 für Selbstständige zusammengefasst – mit allen konkreten Zahlen, damit du weißt, was sich für dein Geschäft konkret ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026: steigt auf 12.348 € (Ledige) bzw. 24.696 € (Verheiratete) – erst darüber fällt Einkommensteuer an.
  • Soli-Freigrenze: klettert auf 20.350 € festgesetzte Einkommensteuer (Ledige). Für fast alle Selbstständigen bleibt der Soli damit kein Thema.
  • Spitzensteuersatz (42 %): greift erst ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen – die Tarifzonen werden gegen die kalte Progression verschoben.
  • Mindestlohn: steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto/Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat.
  • E-Rechnung: Empfangspflicht im B2B gilt seit 2025 für alle. Die Versandpflicht kommt gestaffelt ab 2027.

Steueränderungen 2026 im Überblick

Kennzahl20252026
Grundfreibetrag (ledig)12.096 €12.348 €
Grundfreibetrag (verheiratet)24.192 €24.696 €
Soli-Freigrenze (ledig)19.950 €20.350 €
Spitzensteuersatz ab68.481 €69.879 €
Mindestlohn / Stunde12,82 €13,90 €
Minijob-Grenze / Monat556 €603 €
Kinderfreibetrag (je Kind)9.600 €9.756 €
Kindergeld / Monat255 €259 €

1. Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €

Der Grundfreibetrag – also der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt – steigt 2026 um 252 € auf 12.348 € (2025: 12.096 €). Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.

Konkret heißt das: Erst ab einem zu versteuernden Gewinn über 12.348 € fällt überhaupt Einkommensteuer an. Gerade für Gründer, nebenberuflich Selbstständige und Solo-Selbstständige mit schmalem Gewinn ist das eine spürbare Entlastung – und ein Grund mehr, deine Betriebsausgaben sauber zu erfassen, um den steuerpflichtigen Gewinn niedrig zu halten. Wie der Freibetrag genau wirkt, erklärt der Guide zum Grundfreibetrag.

2. Soli-Freigrenze klettert auf 20.350 €

Den Solidaritätszuschlag zahlt seit 2021 nur noch eine Minderheit mit höheren Einkommen. Die Freigrenze, bis zu der gar kein Soli anfällt, steigt 2026 weiter: auf 20.350 € festgesetzte Einkommensteuer für Alleinstehende (2025: 19.950 €) und 40.700 € für gemeinsam Veranlagte.

Das bedeutet: Erst wenn deine festgesetzte Einkommensteuer diese Grenze überschreitet, wird Soli fällig – und auch dann zunächst nur abgemildert über die sogenannte Milderungszone. Für die allermeisten Selbstständigen bleibt der Soli damit kein Thema.

3. Tarifzonen verschieben sich – weniger kalte Progression

Damit Gewinnsteigerungen nicht direkt von einem höheren Steuersatz aufgefressen werden, verschiebt der Gesetzgeber 2026 die Tarifeckwerte nach oben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift jetzt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (2025: 68.481 €).

Diese Anpassung gegen die kalte Progression sorgt dafür, dass eine reine Inflationsausgleichs-Erhöhung deines Honorars nicht zu einer höheren Durchschnittsbelastung führt. Besonders relevant für Selbstständige mit Gewinnen zwischen 30.000 € und 80.000 €. Steigen deine Gewinne, lohnt zusätzlich ein Blick auf die Steuervorauszahlung, damit die Anpassung nicht zu einer bösen Nachzahlung führt.

4. Mindestlohn 13,90 € und Minijob-Grenze 603 €

Beschäftigst du Aushilfen oder Minijobber, musst du 2026 umrechnen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde (2025: 12,82 €). 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 €.

Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2026 auf 603 € pro Monat (2025: 556 €). Ein Minijobber darf damit rund 43,4 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Plane deine Stundenkalkulation und die Lohnabrechnung entsprechend neu. Wie du einen Minijobber sauber anmeldest, zeigt die Anleitung zur Minijob-Anmeldung.

5. E-Rechnung: Empfangspflicht gilt, Versandpflicht rückt näher

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch du als Selbstständiger oder Freiberufler. Eine reine PDF-Rechnung gilt dabei nicht als E-Rechnung; gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Beim Versand läuft die Übergangsfrist: Bis Ende 2026 dürfen alle weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken. Ab 2027 wird der Versand für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz Pflicht, ab 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand dauerhaft befreit – empfangen müssen aber auch sie.

Zeitstrahl der E-Rechnungspflicht: Empfangspflicht seit 2025, Übergangsfrist bis 2026, Versandpflicht ab 2027 für Umsätze über 800.000 Euro und ab 2028 für alle
Der Fahrplan zur E-Rechnung: Empfangen musst du schon heute, der Versand wird ab 2027 gestaffelt Pflicht.

Was genau zählt, erklärt der Guide zur E-Rechnungspflicht; wie du eingehende Rechnungen richtig verarbeitest, steht im Artikel zum E-Rechnung empfangen. Mit Normans E-Rechnung erstellst und empfängst du konforme Rechnungen ohne Zusatzsoftware.

Weitere Änderungen 2026 im Überblick

Neben den fünf großen Themen ändern sich 2026 noch einige Pauschalen und Sätze, die für Selbstständige je nach Situation bares Geld bedeuten:

Änderung2026Relevanz für Selbstständige
Entfernungspauschale0,38 €/km ab dem 1. KilometerFahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Betriebsausgabe
Übungsleiterpauschale3.300 € (von 3.000 €)Steuerfreie Nebeneinkünfte aus Lehr- oder Ausbildungstätigkeit
Ehrenamtspauschale960 € (von 840 €)Steuerfreie Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Umsatzsteuer Gastronomie7 % auf Speisen (von 19 %)Relevant für Gastro-Selbstständige und Caterer
Kindergeld259 €/Monat je KindHöhere Auszahlung für selbstständige Eltern

Die Entfernungspauschale gilt ab 2026 einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer – bisher galt der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer. Wer regelmäßig zu Kunden oder zwischen Wohnung und Büro pendelt, setzt diese Fahrten als Betriebsausgabe ab.

Was du jetzt tun solltest

Die Entlastungen kommen automatisch über den Steuertarif – darum musst du dich nicht aktiv kümmern. Worauf du aber reagieren solltest:

  • E-Rechnung einrichten, damit du ab sofort strukturierte Rechnungen empfangen kannst.
  • Lohnabrechnung anpassen, wenn du Minijobber beschäftigst (13,90 € / 603 €).
  • Vorauszahlungen prüfen: Bei steigenden Gewinnen lohnt ein Blick auf die Steuervorauszahlung, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Fristen im Blick behalten – alle Termine 2026 findest du im Steuerkalender.

Wenn du noch in der Kleinunternehmerregelung bist: Die Umsatzgrenzen von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) gelten 2026 unverändert weiter. Details dazu im Guide zur Kleinunternehmerregelung.

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Häufige Fragen zu den Steueränderungen 2026

Was ändert sich 2026 steuerlich für Selbstständige?

Die wichtigsten Punkte: höherer Grundfreibetrag (12.348 €), höhere Soli-Freigrenze (20.350 €), gegen die kalte Progression verschobene Tarifzonen, ein Mindestlohn von 13,90 € mit Minijob-Grenze 603 € sowie der weitere Ausbau der E-Rechnungspflicht. Dazu kommen kleinere Anpassungen bei Entfernungs-, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für gemeinsam veranlagte Paare. Erst ab einem zu versteuernden Gewinn über diesem Betrag fällt Einkommensteuer an.

Ab wann gilt der Mindestlohn von 13,90 €?

Der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Müssen Selbstständige 2026 E-Rechnungen ausstellen?

Nein, noch nicht verpflichtend. Empfangen müssen alle B2B-Unternehmen bereits seit 2025. Für den Versand gilt bis Ende 2026 eine Übergangsfrist; ab 2027 wird er für Umsätze über 800.000 € Pflicht, ab 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer sind vom Versand dauerhaft befreit.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2026 auf 603 € pro Monat (2025: 556 €). Das entspricht rund 43,4 Arbeitsstunden im Monat zum Mindestlohn.

Muss ich als Selbstständiger 2026 Soli zahlen?

Nur, wenn deine festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) liegt. Für die meisten Selbstständigen bleibt der Solidaritätszuschlag damit ohne Bedeutung.

Fazit

2026 ist für Selbstständige unterm Strich ein gutes Steuerjahr: höherer Grundfreibetrag, mehr Spielraum beim Soli und ein Tarif, der die Inflation abfedert. Die größte To-do bleibt die E-Rechnung – wer hier aufgestellt ist, hat keinen Stress. Norman hilft dir, Buchhaltung, E-Rechnung und Steuern automatisiert an einem Ort zu erledigen, damit du die Entlastungen 2026 voll mitnimmst.

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