Kleinunternehmer 2025 Leitfaden – Regeln, Umsatzsteuer & Steuern erklärt

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte
Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Aktualisiert am:

13.05.2025

Kleinunternehmer, der an deinem ersten Projekt arbeitet
Kleinunternehmer, der an deinem ersten Projekt arbeitet
Kleinunternehmer, der an deinem ersten Projekt arbeitet

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmen, dessen umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Nach § 19 UStG darf ein Kleinunternehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, Umsatzsteuervoranmeldungen überspringen und sich ganz auf die Einkommensteuer konzentrieren.


Zulassungsvoraussetzungen 2025 (§ 19 UStG)

Ab 1. Januar 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung zwei Netto-Umsatzgrenzen anstelle der bisherigen 22 000 €/50 000 € (brutto). Wer diese Limits versteht, weiß sofort, ob er die deutsche Umsatzsteuer einsparen kann.

Grenze

Betrachteter Zeitraum

Bedeutung

25 000 € (netto)

Vorjahr

Lag Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz 2024 bei ≤ 25 000 €, haben Sie Hürde 1 gemeistert.

100 000 € (netto)

Laufendes Jahr

Solange Ihr kumulierter 2025-Umsatz unter 100 000 € bleibt, behalten Sie den Status. Wird das Limit überschritten, muss ab der nächsten Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

🇩🇪 Es zählen nur Umsätze, die regulär der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. EU-weite B2C-Digitalumsätze und steuerpflichtige Leistungen werden mitgerechnet; reine Ausfuhrlieferungen außerhalb der EU sowie einmalige Anlagenverkäufe bleiben außen vor.


So funktioniert der Zwei-Stufen-Test

  1. Rückblick: Tatsächlichen Umsatz des Vorjahres prüfen. ≤ 25 000 €? → weiter.

  2. Vorausblick: Netto-Umsatz für das laufende Jahr schätzen.

    • Prognose ≤ 100 000 € → Sie bleiben das ganze Jahr Kleinunternehmer.

    • Prognose > 100 000 € → Anwendung der Regelung nicht möglich.

  3. Live-Kontrolle: Erreicht der laufende Umsatz während des Jahres 100 000 €, wechseln Sie sofort zur Regelbesteuerung; eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Beispiel

Umsatz 2024

Prognose 2025

Status ab 1. Jan 2025

Verlauf während des Jahres

Freelancer, moderates Wachstum

18 000 €

38 000 €

Kleinunternehmer

Bleibt ganzes Jahr steuerbefreit

Online-Shop, schnelles Scaling

20 000 €

92 000 €

Kleinunternehmer

Erreicht Umsatz am 7. Sep → ab 8. Sep mit USt

Beratungsfirma

29 000 €

40 000 €

Kein Kleinunternehmer (Rückblick verfehlt)

Ab Tag 1 USt-Pflicht


Automatischer Kleinunternehmer-Status für Gründer ab 2025

Durch eine Gesetzeslücke gilt jedes Unternehmen, das ab 1. Januar 2025 gegründet wird, zunächst automatisch als Kleinunternehmer. Der Status bleibt, bis

  • der laufende Jahresumsatz 100 000 € übersteigt oder

  • das erste volle Kalenderjahr im Rückblick > 25 000 € Umsatz zeigt.

Gründer-Checkliste

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen; Umsatzsteuer-Felder leer lassen, solange Sie keine USt erheben wollen.

  • Große Anschaffungen geplant? Erwägen Sie den sofortigen Verzicht (bindend 5 Jahre), um Vorsteuer ziehen zu können.

  • Umsatz-Tacho im Blick behalten: Buchhaltungs-Tools sollten vorwarnen, wenn 100 000 € näherkommen.

Schneller Selbst-Check

✅ Umsatz 2024 ≤ 25 000 €
✅ Prognose 2025 ≤ 100 000 €
✅ Keine einzelne Rechnung katapultiert Sie über 100 000 €

Alle Häkchen gesetzt? Dann sind Sie 2025 voll Kleinunternehmer – und die deutsche Umsatzsteuer kann Ihnen (vorerst) egal sein.


Warum zahlen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer?

Die Kurzform: § 19 UStG befreit sehr kleine Unternehmen von der Rolle als „Steuereintreiber“ des Staates, damit sie sich aufs Geschäft – und aufs Wachstum – konzentrieren können.

Gesetzliche Idee

  • EU-Kleinunternehmerregelung – Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten, Mikrounternehmen von der USt zu befreien, wenn der Verwaltungsaufwand höher wäre als die Einnahmen. Deutschland setzt das in § 19 UStG um.

  • Bürokratie-Light – Ohne Umsatzsteuer entfallen Voranmeldungen, Vorauszahlungen und komplizierte Lieferort-Regeln – ein riesiger Zeitgewinn für Nebenerwerb und Gründer.

(Mehr Hintergründe findest du im eigenen Artikel „Warum du nicht Kleinunternehmer sein solltest“.)


Vor- & Nachteile im Überblick

Wenn du § 19 UStG anwendest

Wenn du darauf verzichtest und USt berechnest

✅ Rechnungen ohne 19 % / 7 % USt ✅ Keine USt-Voranmeldungen oder Vorauszahlungen ✅ Niedrigere Endpreise für Privatkunden

Vorsteuerabzug für Laptop, Software & Miete ✅ B2B-Kunden ziehen deine USt ab ✅ Kein plötzlicher Preissprung beim Wachstum

Kein Vorsteuerabzug – jede Ausgabe ist ~19 % teurer

❌ Mehr Buchhaltung: USt erfassen, melden, abführen

❌ B2B-Image: „zu klein“, Kunden verlieren Vorsteuer


Faustregel:
Viele Privatkunden & geringe Startkosten → Kleinunternehmer bleiben.
Hohe Investitionen oder überwiegend B2B-Geschäft → lieber gleich Regelbesteuerung.


Praxisbeispiel

Grafik-Tablet kostet 1 000 € + 190 € USt

  • Als Kleinunternehmer: zahlst du 1 190 € – Ende der Geschichte.

  • Als Regelbesteuerer: holst du dir die 190 € im nächsten Vorsteuerabzug zurück – Netto-Kosten 1 000 €.

Bei ein paar Belegen kaum spürbar; stattest du jedoch ein ganzes Studio aus, macht die Differenz schnell einen spürbaren Posten aus.


Vor- & Nachteile des Kleinunternehmer-Status

Vorteile

⚠️ Nachteile

Niedrigere Endpreise – Rechnungen enthalten keine 19 %/7 % USt, Privatkunden sehen nur den Nettobetrag.

Kein Vorsteuerabzug – jedes Notebook, jede SaaS-Gebühr oder Miete kostet rund 19 % mehr, weil du die Steuer nicht zurückholen kannst.

Weniger Bürokratie – keine monatlichen Voranmeldungen, Vorauszahlungen oder komplizierte EU-Lieferortregeln.

B2B-Image – Geschäftskunden verlieren ihren Vorsteuerabzug und stufen dich evtl. als „zu klein“ ein.

Einfachere Buchführung – keine USt-Schlüssel, kein Abgleich von Vorsteuer und Umsatzsteuer.

Plötzlicher Preissprung – überschreitest du 100 000 € Umsatz, muss ab der nächsten Rechnung USt drauf – das kann Stammkunden überraschen.

Stabile Liquidität – du führst nie fremde Steuern für den Staat ab.

5-Jahres-Bindung – verzichtest du freiwillig auf § 19 UStG, bist du für mindestens fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.

Faustregel:
Überwiegend Privatkunden + geringe Startkosten → bleib Kleinunternehmer.
Vor allem B2B-Kunden oder hohe Investitionen → von Anfang an Regelbesteuerung wählen.


Wie melde ich mich (oder den Verzicht) beim Finanzamt an?

Die Entscheidung für – oder gegen – die Kleinunternehmerregelung fällt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf ELSTER. Dreh- und Angelpunkt ist Seite 17 „Umsatzsteuer“.


Schritt-für-Schritt: In 10 Minuten Kleinunternehmer-Status beantragen

Schritt

ELSTER-Ansicht

Ihr To-do

1

Dashboard → Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

Formular öffnen, zuständiges Finanzamt wählen.

2

Seiten 1–16

Stammdaten, Bank, Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen.

3

Seite 17 – „Angaben zur Anmeldung der Umsatzsteuer“

• Feld 122: erwarteten Netto-Umsatz für das laufende Jahr eintragen.• Feld 123: Häkchen setzen, um die Kleinunternehmerregelung zu beantragen.

4 (Verzicht)

Gleiches Blatt, Feld 124

Nur ankreuzen, wenn Sie freiwillig verzichten und ab Tag 1 USt erheben wollen. Entscheidung bindet mindestens 5 Jahre.

5

Schlussseite

Alles prüfen, absenden. ELSTER liefert ein PDF-Protokoll – speichern!

⏩ Ab 1. Januar 2025 gelten Neugründungen automatisch als Kleinunternehmer. Lassen Sie Felder 123/124 leer, bleibt der Status bestehen, bis Sie 100 000 € überschreiten oder das Folgejahr > 25 000 € Umsatz zeigt.


Den Fragebogen stressfrei einreichen

Keine Lust auf Zertifikate? Normans Gratis-Assistent übermittelt den Fragebogen in ca. 8 Minuten – ohne ELSTER-Konto.

So einfach geht’s:

  1. E-Mail eingeben – kein Zertifikat nötig.

  2. Fragen in Alltagssprache beantworten – Norman mappt alles auf die ELSTER-Felder.

  3. „An Finanzamt senden“ klicken – XML wird signiert, PDF-Beleg landet im Postfach.


Kleinunternehmer Fragebogen


Warum Freelancer Norman lieben

  • Automatische Kleinunternehmer-Prüfung – Monatsumsätze eingeben, Assistent rechnet hoch, warnt bei > 100 000 € und erläutert Folgen.

  • Komplett kostenlos.

  • Erklärungen zu jedem Feld – Tooltipps mit Kurzinfo und „Mehr erfahren“.

  • Sofortige PDF-Bestätigung mit Tracking-ID und Versanddatum.

⚡ Auch mit bestehendem ELSTER-Konto lohnt sich Norman – deutlich einfacher und stressärmer.


Status später ändern

Situation

Aktion

Auswirkung

Umsatz über 100 000 € im laufenden Jahr

Ab der nächsten Rechnung USt ausweisen; ggf. USt-IdNr beantragen.

Pflichtwechsel, keine Bindungsfrist.

Freiwilliger Verzicht bei Anmeldung (Feld 124)

Fragebogen mit Verzicht absenden.

5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden; Rückkehr erst bei Unterschreiten der Grenzen.

Als Kleinunternehmer gestartet, später USt gewünscht

Ein-Zeiler ans Finanzamt: „Ich verzichte ab auf § 19 UStG.“

Gleiche 5-Jahres-Bindung ab angegebenem Datum.

Situation

Aktion

Folge

Umsatz > 100 000 € während des Jahres

Ab der nächsten Rechnung USt ausweisen; ggf. USt-IdNr beantragen.

Pflicht-Wechsel, keine Bindungsfrist.

Freiwilliger Verzicht bei Anmeldung (Feld 124)

Fragebogen mit Verzicht absenden.

5 Jahre an Regelbesteuerung gebunden; Rückkehr erst nach Unterschreiten der Grenzen.

Nachträglicher Wechsel zu USt

Ein-Zeiler ans Finanzamt: „Ich verzichte ab auf § 19 UStG.“

Gleiche 5-Jahres-Bindung startet.





Nach dem Absenden vergibt das Finanzamt Ihre Steuernummer. Bei Wahl der Regelbesteuerung kommt in wenigen Wochen zusätzlich die USt-IdNr – beide Angaben gehören auf jede Rechnung.

❗ Auch Kleinunternehmer können eine USt-IdNr anfordern. Sie ändert nichts an Ihrer Steuerfreiheit, ermöglicht jedoch reibungslose Geschäfte mit EU-Kunden – daher klare Empfehlung.


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Die Daten werden zu Werbezwecken bereitgestellt, im Austausch für den Download von Serviceangeboten (einschließlich Vorlagen und E-Books). Ich stimme zu, dass Norman mich zukünftig per E-Mail und Social-Media-Werbung über Buchhaltungsthemen (Neuigkeiten, Aktionen, Webinare) informiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzrichtlinien.

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Steuerfahrplan: Wann muss ein Kleinunternehmer seine Steuern abgeben?

Im Gegensatz zu regulären Umsatzsteuerpflichtigen haben Kleinunternehmer nur eine gesetzliche Steuererklärung pro Jahr—das Einkommenssteuerpaket, das ihre EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beinhaltet. Einige Selbstständige müssen quartalsweise Einkommenssteuervorauszahlungen leisten. Wer und wie viel zu zahlen ist, entscheidet das Finanzamt.

Im Gegensatz zu regelbesteuerten Unternehmern hat ein Kleinunternehmer pro Jahr nur eine verpflichtende Steuererklärung – die Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Manche Selbstständige müssen zudem vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten; Höhe und Pflicht legt das Finanzamt fest.

Quartal

Gesetzliche Frist *

Q1 – ESt-Vorauszahlung

10. März

Q2 – ESt-Vorauszahlung

10. Juni

Q3 – ESt-Vorauszahlung

10. September

Q4 – ESt-Vorauszahlung

10. Dezember

* Fällt der 10. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.


Jährliche Erklärungen

Erklärung

Inhalt

Normale Abgabefrist (Selbstabgabe)

Mit Steuerberater

Einkommensteuererklärung

Persönliche Daten + Anlage EÜR

31. Juli des Folgejahres (z. B. 2024 → 31. Juli 2025)

Ende Februar des zweitfolgenden Jahres (z. B. 2024 → 28. Feb 2026)

Gewerbesteuererklärung

Nur wenn ein Gewerbe betrieben wird (Freiberufler sind befreit)

Wie oben

Wie oben

Umsatzsteuer

Keine – Kleinunternehmer sind seit 2024 von monatlichen/jährlichen USt-Erklärungen befreit. Ausnahme: Reverse-Charge zwingt zu einer einmaligen USt-Meldung für diesen Zeitraum.

entfällt

entfällt


Wichtige Zusatz-Erinnerungen

  • Reverse-Charge oder EU-OSS-Umsätze? Die dazugehörige USt-Meldung bis zum 10. des Folgemonats abgeben.

  • Krankenkassen-Bescheinigung: Viele Kassen verlangen bis 30. April den Vorjahresgewinn – meist reicht die vorläufige EÜR.

  • Aufbewahrung: Belege 8 Jahre lang aufheben, auch ohne laufende USt-Erklärungen.

Fazit: Merken Sie sich 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember für eventuelle Vorauszahlungen und 31. Juli für die Jahreserklärung. Wer diese fünf Termine im Blick behält, bleibt als Kleinunternehmer stets auf der sicheren Seite beim Finanzamt.


Wo trage ich Kleinunternehmer-Einkünfte in der Steuererklärung ein?

Erste Station: Anlage EÜR

Was gehört wohin?

Zeile / Feld

Gesamte Umsätze als Kleinunternehmer – immer den Bruttobetrag eintragen, da keine USt getrennt wurde

Zeile 12 „Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)“

Sonstige Betriebseinnahmen (z. B. Anlagenverkäufe, private Pkw-Nutzung)

Zeilen 16–23

Betriebsausgaben

Überall Bruttobeträge eintragen – kein Vorsteuerabzug möglich

Gut zu wissen: Steht Ihr Umsatz in Zeile 12, erkennt das Finanzamt automatisch die Anwendung des § 19 UStG und erwartet keine USt-Erklärung für dieses Jahr.


Gewinn, nicht Umsatz, weiterleiten

Nach Fertigstellung der EÜR melden Sie nur den Gewinn/Verlust in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung:

Wenn Sie … sind

Formular

Zeile

Freiberufler / Freier Beruf

Anlage S

Zeile 4 (weitere Tätigkeiten: Zeile 5)

Gewerbetreibender / Einzelunternehmer

Anlage G

Zeile 4 (weitere Betriebe: Zeilen 5–6)

Ein eigenes „Kleinunternehmer“-Kästchen gibt es in Anlage S/G nicht; das Finanzamt gleicht Ihren Gewinn mit der beigefügten EÜR ab.


Typischer Ablauf

  1. EÜR erstellen → Umsätze unbedingt in Zeile 12 eintragen.

  2. Gewinn in Anlage S (Zeile 4) oder Anlage G (Zeile 4) übertragen.

  3. Beides an die Einkommensteuererklärung anhängen (Frist 31. Juli; mit Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres).

  4. Reverse-Charge-Ausnahme: Bei einer einzelnen Reverse-Charge-Rechnung (z. B. Google Ads) eine einmalige USt-Voranmeldung abgeben – hat keinen Einfluss auf die EÜR-Zeilen.


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Wie viel Steuern zahle ich als Kleinunternehmer?

Auch ohne Umsatzsteuer fallen weiterhin Einkommensteuer und – in manchen Fällen – Gewerbesteuer an. Hier die wichtigsten Rechenregeln und eine schnelle Orientierung.

Einkommensteuer – Tariftabelle 2025

Zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehende)

Grenzsteuersatz

0 € – 12.096 €

0 %Grundfreibetrag, dieser Teil bleibt steuerfrei

12.097 € – 17.443 €

14 % → 24 % (gleitender Anstieg)

17.444 € – 68.480 €

24 % → 42 % (Hauptzone)

68.481 € – 277.825 €

42 % fixer Satz

ab 277.826 €

45 % („Reichensteuer“)

Quelle: § 32a EStG, Fassung 2025. 

So wird gerechnet

  1. Gewinn = Einnahmen – Ausgaben laut EÜR.

  2. Persönliche Abzüge (Krankenversicherung, Rente, Sonderausgaben) abziehen.

  3. Verbleibendes zu versteuerndes Einkommen in die Tabelle einsetzen.

  4. Solidaritätszuschlag (5,5 %) nur, wenn die Einkommensteuer > ca. 19.950 € liegt (Singles).

Beispiel: Gewinn 30.000 € → zu versteuernd 30.000 € → ca. 4.200 € ESt, 0 € Soli → effektiver Satz ≈ 14 %.


Gewerbesteuer – erst ab 24.500 € Gewinn

  • Freiberufler und Land-/Forstwirte: befreit.

  • Gewerbetreibende (Einzelunternehmer, GbR, UG, GmbH) haben einen Freibetrag von 24.500 €.

  • Formel:

    1. (Gewinn – 24.500 €) × 3,5 % = Steuermessbetrag

    2. × Hebesatz der Kommune (z. B. 400 %).

Beispiel: Gewinn 35.000 €, Stadt mit Hebesatz 400 % →
(35.000 – 24.500) × 3,5 % = 367,50 € → × 400 % = 1.470 € Gewerbesteuer (wird später auf die ESt angerechnet).


Keine USt, kein Vorsteuerabzug

Nach § 19 UStG stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen – jede Anschaffung kostet effektiv rund 19 % mehr. Große Investitionen daher gut timen.


Daumenregeln

Gewinn

Einkommensteuer

Gewerbesteuer

Gesamtbelastung

< 12.096 €

0 €

0 €

0 €

20.000 € (Freiberufler)

≈ 1.100 €

≈ 1.100 €

40.000 € (Gewerbe, Hebesatz 350 %)

≈ 5.900 €

≈ 1.400 €

≈ 18 % effektiv

Tipp: Nutze den Rechner unten, um Abzüge (z. B. Kranken­versicherung) und deinen örtlichen Hebesatz einzubeziehen.


Verlust oder Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status

Den Kleinunternehmerstatus können Sie jederzeit aufgeben.

Auslöser

Zeitpunkt

Was ist zu tun?

Bindungs­frist

Umsatz über 25.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr

1. Januar des Folgejahres

Ab Tag 1 des neuen Jahres Rechnungen mit USt ausstellen

Keine Sperrfrist – sinkt der Umsatz später unter beide Grenzen, können Sie zurückkehren

Umsatz erreicht 100.000 € im laufenden Jahr

Sofort – USt auf der nächsten Rechnung; frühere Rechnungen bleiben USt-frei

USt-IdNr beantragen/aktivieren, ab diesem Monat reguläre Voranmeldungen abgeben

Keine Sperrfrist – bleibt der Umsatz im Folgejahr ≤ 25.000 €, ist eine Rückkehr möglich

Freiwilliger Verzicht (Vorsteuer zurückholen)

Jederzeit – Häkchen in Feld 124 des ELSTER-Fragebogens oder Einzeiler ans Finanzamt

Ab gewähltem Datum USt auf allen Rechnungen; Voranmeldungen abgeben

Fünf volle Kalenderjahre (§ 19 Abs. 2 UStG)

EU-Umsätze gesamt > 100.000 € (seit 2025 EU-weit addiert)

Sobald insgesamt 100.000 € in der EU überschritten werden

Gleiche Schritte wie beim inländischen 100-k-Überschreiten; B2C ggf. über OSS melden

Wie oben


Sofortiger Wechsel bei 100 k € – was ändert sich?

  • Rechnung anpassen – 19 % bzw. 7 % USt und Ihre USt-ID ausweisen.

  • ELSTER – ab dem betroffenen Zeitraum vierteljährliche USt-Voranmeldung einreichen.

  • Preise – B2C-Kunden früh informieren; evtl. einen Teil der USt schlucken, um Preisschock zu vermeiden.

  • Buchführung – Vorsteuer ab jetzt erfassen, um sie abziehen zu können.

Für bereits ausgestellte Rechnungen vor Überschreiten der Grenze wird keine USt nacherhoben – es gilt nur für zukünftige Umsätze.


Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung

  • Umsatz fällt in einem späteren Jahr wieder unter 25.000 €? → Automatische Wiedereinstufung ab 1. Januar des Folgejahres – vorausgesetzt, Sie befinden sich nicht mehr in der freiwilligen 5-Jahres-Bindung.

  • Fünf Jahre Bindungsfrist abgelaufen? → Einfaches Schreiben vor 31. Dezember ans Finanzamt schicken und ab dem Folgejahr erneut § 19 UStG anwenden.


FAQs & schnelle Antworten

Kleinunternehmer was ist das?

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmen, dessen umsatzsteuer­pflichtiger Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € netto lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € netto bleibt. Sind beide Grenzen eingehalten, erlaubt § 19 UStG, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen.


Warum zahlen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer?

§ 19 UStG setzt die EU-„Small-Business“-Option um: Bei sehr niedrigen Umsätzen wäre der Verwaltungs­aufwand höher als der Steuerertrag. Deshalb verzichtet Deutschland auf die USt – verweigert im Gegenzug aber auch den Vorsteuer­abzug.


Kleinunternehmer wann Steuererklärung?

Pflicht ist nur die jährliche Einkommensteuer­erklärung mit Anlage EÜR. Abgabe­frist: 31. Juli des Folgejahres (bzw. Ende Februar des zweit­folgenden Jahres mit Steuerberater). USt-Voranmeldungen entfallen, außer bei einem einzelnen Reverse-Charge-Fall.


Kleinunternehmer wo in der Steuererklärung angeben?

Brutto-Umsätze gehören in Anlage EÜR, Zeile 12 („Betriebs­einnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“). Den daraus resultierenden Gewinn übertragen Sie in Anlage S (Freiberufler) bzw. Anlage G (Gewerbe).


Kleinunternehmer wie viel Steuer?

Es fällt nur Einkommensteuer an: 0 % bis 12.096 €, danach progressiv 14 %–45 %. Gewerbesteuer wird nur erhoben, wenn Sie ein Gewerbe betreiben und der Gewinn über 24.500 € liegt; Freiberufler sind befreit.

© 2025 Norman AI GmbH

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