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E-Rechnung empfangen 2026: So verarbeitest du eingehende Rechnungen richtig

Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen koennen. Wie du eingehende XRechnung und ZUGFeRD lesbar machst, pruefst und 8 Jahre GoBD-konform archivierst.

Kategorie
Rechnungen
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ueber die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, wird viel geschrieben. Dabei betrifft dich als Selbststaendiger, Freiberufler oder GmbH-Geschaeftsfuehrer die andere Seite schon laenger: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen koennen. Diese Pflicht gilt ohne Uebergangsfrist und unabhaengig von deinem Umsatz.

Das Tueckische daran: Empfangen heisst nicht nur, dass eine Datei in deinem Postfach landet. Du musst die strukturierten Daten lesbar machen, ihre Vollstaendigkeit nach Paragraph 14 UStG pruefen und das Original acht Jahre lang GoBD-konform aufbewahren. Wer hier schludert, riskiert beim naechsten Vorsteuerabzug Aerger mit dem Finanzamt.

In diesem Artikel erfaehrst du, wer betroffen ist, in welchen Formaten E-Rechnungen ankommen, wie du eine XRechnung lesbar machst, den Empfang in vier Schritten einrichtest und welche Fehler du beim Archivieren unbedingt vermeiden solltest.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Empfangspflicht seit 1. Januar 2025: Jedes inlaendische Unternehmen im B2B muss E-Rechnungen annehmen koennen, ohne Uebergangsfrist, ohne Umsatzgrenze, auch als Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG.
  • Ein einfaches E-Mail-Postfach genuegt laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 als Empfangsweg, mehr musst du technisch nicht bereitstellen.
  • E-Rechnungen kommen als ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) oder XRechnung (reines XML) an. Bei hybriden Rechnungen ist seit 2025 der strukturierte XML-Teil rechtlich massgebend, nicht die PDF-Ansicht.
  • Eine XRechnung machst du mit einem kostenlosen Viewer wie dem E-Rechnungs-Viewer der Finanzverwaltung (e-rechnung.elster.de) oder deiner Buchhaltungssoftware lesbar.
  • Das XML-Original bewahrst du 8 Jahre GoBD-konform auf (2025 von 10 auf 8 Jahre verkuerzt), ein PDF-Ausdruck reicht nicht.

Was bedeutet "E-Rechnung empfangen" wirklich?

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei, sondern ein strukturierter Datensatz im XML-Format, der der europaeischen Norm EN 16931 entspricht. Der Empfang gilt rechtlich bereits dann als erfuellt, wenn deine Geschaeftspartner dir eine solche Rechnung zustellen koennen, ein einfaches E-Mail-Postfach reicht laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 dafuer aus. Du brauchst also weder ein Portal noch eine teure Schnittstelle.

Damit ist es aber nicht getan. Du musst die Rechnung auch verarbeiten koennen: den XML-Inhalt sichtbar machen, die Pflichtangaben nach Paragraph 14 UStG kontrollieren und die Datei revisionssicher ablegen. Wichtig zu wissen: Bei einer hybriden E-Rechnung (ZUGFeRD) ist seit 2025 der strukturierte XML-Teil der fuehrende Teil. Weichen PDF-Ansicht und XML-Daten voneinander ab, zaehlen die XML-Daten. Erst wenn du das Original sauber verarbeitest und aufbewahrst, ist dein Vorsteuerabzug lueckenlos dokumentiert.

Wer muss E-Rechnungen empfangen koennen?

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 fuer alle inlaendischen Unternehmen im B2B-Bereich – ohne Uebergangsfrist:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (UG, GmbH)
  • Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG – auch sie sind von der Empfangspflicht nicht befreit

Ausgenommen sind reine B2C-Geschaefte und Privatpersonen. Sobald du also Leistungen von anderen Unternehmen beziehst, musst du E-Rechnungen annehmen koennen. Mehr zu den Sonderregeln liest du in unserem Beitrag E-Rechnung fuer Kleinunternehmer.

In welchen Formaten kommen E-Rechnungen an?

In Deutschland sind zwei Formate verbreitet, die beide EN-16931-konform sind:

  • ZUGFeRD – ein Hybridformat (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Du siehst die Rechnung wie gewohnt als PDF, im Hintergrund liegen die strukturierten Daten. Das mit Abstand haeufigste Format bei Freelancern und kleinen Unternehmen.
  • XRechnung – ein reines XML-Format ohne sichtbare Darstellung. Ohne Viewer oder Software nicht fuer Menschen lesbar; im oeffentlichen Sektor Standard.
MerkmalZUGFeRDXRechnung
AufbauHybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XMLReines XML, keine sichtbare Ansicht
Ohne Software lesbarJa, oeffnet sich als PDFNein, Viewer noetig
Typische AbsenderFreelancer, kleine Unternehmen, LieferantenBehoerden, oeffentlicher Sektor, grosse Firmen
NormEN 16931 (ab Version 2.0.1)EN 16931

Welches Format wann sinnvoll ist und worin sie sich technisch unterscheiden, erklaeren wir ausfuehrlich im Artikel XRechnung oder ZUGFeRD.

XRechnung oeffnen und lesbar machen

Eine ZUGFeRD-Rechnung kannst du einfach als PDF oeffnen, die eingebetteten Daten laufen im Hintergrund mit. Eine reine XRechnung dagegen ist ohne Hilfsmittel nur ein unlesbarer XML-Code. Drei Wege, sie sichtbar zu machen:

  • Kostenloser Viewer der Finanzverwaltung. Unter e-rechnung.elster.de stellt die Steuerverwaltung einen offiziellen E-Rechnungs-Viewer bereit, der XRechnung und ZUGFeRD kostenlos in eine lesbare Ansicht umwandelt. Ideal fuer einzelne Rechnungen.
  • Buchhaltungssoftware. Eine Loesung wie Norman erkennt das Format automatisch, zeigt die Rechnung lesbar an und uebernimmt die Daten direkt in die Buchhaltung, ohne dass du Dateien manuell hochlaedst.
  • Browser-Plugins und Online-Tools. Fuer den Notfall gibt es kostenlose Web-Viewer. Achte darauf, keine sensiblen Rechnungsdaten auf unsicheren Fremdseiten hochzuladen.

Fuer den Alltag lohnt sich der Viewer nur bei wenigen Rechnungen. Wer regelmaessig Eingangsrechnungen bekommt, spart mit einer Software, die Empfang, Anzeige und Archivierung in einem Schritt erledigt.

So richtest du den Empfang in 4 Schritten ein

  1. Feste E-Mail-Adresse benennen. Richte ein dediziertes Postfach (z. B. rechnung@deinefirma.de) ein und teile es deinen Lieferanten mit. So gehen keine E-Rechnungen in der privaten Inbox unter.
  2. XML lesbar machen. Eine XRechnung kannst du ohne Hilfsmittel nicht lesen. Nutze einen Viewer oder eine Buchhaltungssoftware, die das XML automatisch in eine lesbare Ansicht umwandelt.
  3. Pflichtangaben pruefen. Kontrolliere, ob alle Angaben nach Paragraph 14 UStG enthalten sind – Steuernummer bzw. USt-IdNr., Leistungsdatum, Steuersatz, fortlaufende Rechnungsnummer.
  4. Original revisionssicher ablegen. Speichere die strukturierte XML-Datei unveraendert – nicht den Ausdruck.
Ablauf in vier Schritten: E-Rechnung empfangen, lesbar machen, nach Paragraph 14 UStG pruefen und XML-Original 8 Jahre GoBD-konform archivieren
Vom Eingang bis zum Archiv: E-Rechnungen in vier Schritten korrekt verarbeiten.

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

Hier passieren die teuersten Fehler. Die GoBD verlangen, dass du die originale XML-Datei aufbewahrst – ein PDF-Ausdruck oder ein Screenshot reicht nicht. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Erleichterung: Das Vierte Buerokratieentlastungsgesetz hat die Aufbewahrungsfrist fuer Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkuerzt (Paragraph 14b UStG). Die kuerzere Frist gilt fuer alle Rechnungen, deren zehnjaehrige Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war. Die wichtigsten Regeln:

  • 8 Jahre Aufbewahrungsfrist fuer die strukturierte Originaldatei (zuvor 10 Jahre).
  • Unveraenderbarkeit: Aenderungen muessen nachvollziehbar protokolliert sein.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die Datei muss maschinenlesbar bleiben.
  • Schnelle Auffindbarkeit: Bei einer Betriebspruefung musst du jede Rechnung zeitnah vorlegen koennen.
AufbewahrungGoBD-konform?
Originale XML- bzw. ZUGFeRD-Datei unveraendert gespeichertJa
PDF-Ausdruck der Rechnung im OrdnerNein
Screenshot der Viewer-AnsichtNein
XML in ein anderes Format konvertiert, Original geloeschtNein

Wer eingehende Rechnungen nur ausdruckt und abheftet, erfuellt die GoBD nicht – und gefaehrdet im Zweifel den Vorsteuerabzug. Tipp: Die saubere Erfassung deiner Belege geht Hand in Hand mit der automatisierten Buchhaltung.

Die haeufigsten Fehler beim Empfang

  • PDF mit E-Rechnung verwechseln. Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung – und umgekehrt darf eine echte E-Rechnung nicht einfach als PDF archiviert werden.
  • Nur den Ausdruck aufheben. Das XML-Original geht verloren, die GoBD-Pflicht ist verletzt.
  • Kleinunternehmer-Irrtum. Die Annahme, als Kleinunternehmer befreit zu sein, ist falsch.
  • Eingangsrechnungen nicht pruefen. Fehlt eine Pflichtangabe nach Paragraph 14 UStG, kann der Vorsteuerabzug gekippt werden.

Haeufige Fragen zum E-Rechnung-Empfang

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen koennen? Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 auch fuer Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG. Nur beim Versenden gibt es fuer dich eine Ausnahme, empfangen musst du trotzdem koennen. Details in unserem Beitrag E-Rechnung fuer Kleinunternehmer.

Reicht ein normales E-Mail-Postfach zum Empfang? Ja. Laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 genuegt ein einfaches E-Mail-Postfach als Empfangsweg. Ein eigenes Portal oder eine EDI-Schnittstelle ist nicht vorgeschrieben.

Darf mir ein Lieferant 2026 noch eine Papier- oder PDF-Rechnung schicken? Fuer inlaendische B2B-Umsaetze der Jahre 2025 und 2026 duerfen Rechnungsaussteller mit deiner Zustimmung uebergangsweise noch Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Du wirst also eine Zeit lang beide Formen bekommen. Ab 2027 (Unternehmen ueber 800.000 Euro Umsatz) und 2028 (alle) wird die E-Rechnung beim Versand Pflicht. Mehr dazu: E-Rechnung Pflicht 2026.

Wie oeffne ich eine XRechnung? Eine XRechnung ist reines XML. Nutze den kostenlosen Viewer der Finanzverwaltung unter e-rechnung.elster.de oder eine Buchhaltungssoftware, die das XML automatisch lesbar darstellt. Eine ZUGFeRD-Rechnung oeffnest du dagegen direkt als PDF.

Wie lange muss ich empfangene E-Rechnungen aufbewahren? Acht Jahre. Seit 2025 wurde die Frist von zehn auf acht Jahre verkuerzt (Paragraph 14b UStG). Entscheidend ist, dass du das strukturierte XML-Original unveraendert und maschinenlesbar aufbewahrst, nicht nur einen Ausdruck.

Was passiert, wenn eine empfangene E-Rechnung fehlerhaft ist? Fehlt eine Pflichtangabe nach Paragraph 14 UStG, kann das Finanzamt deinen Vorsteuerabzug kippen. Pruefe eingehende Rechnungen deshalb sofort und fordere bei Fehlern eine korrigierte Rechnung an.

E-Rechnungen empfangen mit Norman

Norman erkennt eingehende ZUGFeRD- und XRechnungen automatisch, stellt sie lesbar dar und legt das XML-Original GoBD-konform ab – inklusive der achtjaehrigen Aufbewahrung. Du kannst eingehende E-Rechnungen einfach hochladen oder per E-Mail weiterleiten, das XML jederzeit lesbar ansehen und unbegrenzt speichern – dauerhaft kostenlos im Free-Tarif, ohne Limits. Eingangsrechnungen werden direkt der Buchhaltung zugeordnet, sodass dein Vorsteuerabzug lueckenlos dokumentiert ist. Mehr dazu auf der Seite E-Rechnung mit Norman.

Fazit

Die Empfangspflicht fuer E-Rechnungen gilt seit 2025 ausnahmslos – auch fuer Kleinunternehmer. Entscheidend ist nicht nur, dass die Datei ankommt, sondern dass du sie lesbar machst, nach Paragraph 14 UStG pruefst und das XML-Original acht Jahre GoBD-konform aufbewahrst. Wer den Empfang sauber organisiert, sichert seinen Vorsteuerabzug und ist auf die kommenden Versandpflichten ab 2027 und 2028 bestens vorbereitet. Die Grundlagen zum Zeitplan findest du in unserem Beitrag E-Rechnung Pflicht 2026.

Eingehende E-Rechnungen automatisch lesbar machen und archivieren

Norman erkennt ZUGFeRD- und XRechnungen automatisch, zeigt das XML lesbar an und legt das Original GoBD-konform fuer 8 Jahre ab. Eingangsrechnungen landen direkt in deiner Buchhaltung, dein Vorsteuerabzug ist lueckenlos dokumentiert. E-Rechnungen empfangen und speichern ist bei Norman kostenlos, ohne Limit.