Zurück zum Blog

Minijob in GmbH und UG anmelden 2026: Anleitung für Arbeitgeber

Du willst in deiner GmbH oder UG einen Minijobber einstellen? So meldest du den Minijob bei der Minijob-Zentrale an, das kostet er und so buchst du ihn richtig.

Kategorie
Business
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Kurz-Antwort: Minijob in der GmbH anmelden

So läuft es 2026 ab: Du brauchst eine kostenlose Betriebsnummer der Agentur für Arbeit, einen schriftlichen Arbeitsvertrag und ein Arbeitgeberkonto bei der Minijob-Zentrale. Dort meldest du den Mitarbeiter spätestens am ersten Arbeitstag an, erteilst ein SEPA-Lastschriftmandat und zahlst monatlich rund 31 % Pauschalabgaben auf den Lohn. Ein voller 603-Euro-Minijob kostet die GmbH damit etwa 791 Euro pro Monat; alle Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.

Die Anmeldung selbst ist kostenlos und in unter 10 Minuten erledigt. Die Details, die aktuelle Kostentabelle und die häufigsten Fehler findest du unten.

Was zählt 2026 als Minijob in der GmbH?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist 2026 ein Arbeitsverhältnis bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat. Die Grenze hängt am gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde; sie wird automatisch angepasst, wenn der Mindestlohn steigt. Mehr als rund 43 Arbeitsstunden pro Monat sind damit nicht möglich.

Die Grenze folgt einer festen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Bei 13,90 Euro ergibt das 602,33 Euro, aufgerundet die 603-Euro-Grenze. Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro, wandert auch die Minijob-Grenze automatisch nach oben. Über das Jahr gerechnet darf ein Minijobber bis zu 7.236 Euro verdienen; einzelne Monate dürfen die 603 Euro also überschreiten, solange der Jahresdurchschnitt passt.

In der GmbH oder UG ist der Minijob besonders praktisch: Du zahlst Pauschalbeiträge statt einer komplexen Lohnabrechnung, dein Mitarbeiter kassiert seinen Verdienst meist netto, und du als Geschäftsführer kommst mit weniger Bürokratie aus.

Geringfügig oder kurzfristig: Welche Variante passt?

Es gibt zwei Minijob-Typen, und sie unterscheiden sich grundlegend:

MerkmalGeringfügig entlohntKurzfristige Beschäftigung
Verdienstlimit603 €/Monatkein Limit
Zeitliches Limitdauerhaft möglichmax. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr
Sozialabgaben Arbeitgeber~31 % pauschalkeine Beiträge zur Sozialversicherung
Lohnsteuer2 % pauschal oder Steuerklasse25 % pauschal oder Steuerklasse
Typischer EinsatzDauer-Aushilfe, BürokraftSaison, Projekt, Semesterferien

Für dauerhafte Aushilfen (z. B. eine Bürokraft 10 Stunden pro Woche) wählst du den geringfügig entlohnten Minijob. Für saisonale Einsätze oder Projektarbeit nutzt du die kurzfristige Beschäftigung: Dort gilt keine Verdienstgrenze und du zahlst keine Sozialbeiträge; allerdings darf sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden und ist streng auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Bevor du jemanden als Minijobber anstellen kannst, brauchst du:

• Eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (kostenlos online über arbeitsagentur.de)

• Einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Vergütung und Aufgaben

• Sozialversicherungsausweis und Steuer-ID des Mitarbeiters

• Eine Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift der Pauschalabgaben

Bei einer GmbH-Neugründung beantragst du die Betriebsnummer am besten direkt nach der Eintragung ins Handelsregister.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Schritt für Schritt

Die Anmeldung läuft komplett über die Minijob-Zentrale (eine Abteilung der Knappschaft Bahn-See):

1. Lege ein Arbeitgeberkonto auf minijob-zentrale.de an

2. Reiche eine SEPA-Lastschriftermächtigung ein

3. Melde den Mitarbeiter spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn an, besser am ersten Tag

4. Wähle die Lohnsteuer-Variante: Pauschsteuer (2 % einheitlich) oder individuelle Besteuerung über die Steuerklasse

5. Reiche jeden Monat den Beitragsnachweis ein und stimme der Lastschrift zu; die Lohnsteueranmeldung läuft beim Pauschmodell direkt über die Minijob-Zentrale

Die Anmeldung selbst ist kostenlos und in unter 10 Minuten erledigt, sofern alle Daten vorliegen. Zusätzlich pflichtst du die Arbeitszeit zu dokumentieren: Nach dem Mindestlohngesetz musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach 7 Tagen aufzeichnen und die Unterlagen 2 Jahre aufbewahren.

Was kostet ein Minijob die GmbH 2026?

Bei einem 603-Euro-Minijob fallen für die GmbH als gewerblichen Arbeitgeber folgende Pauschalabgaben an:

AbgabeSatz 2026Betrag/Monat
Krankenversicherung13 %78,39 €
Rentenversicherung15 %90,45 €
Pauschsteuer (optional)2 %12,06 €
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)0,80 %4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33 €
Umlage U3 (Insolvenzgeld)0,15 %0,90 €
Summe Pauschalabgaben31,17 %187,95 €
+ Bruttolohn603,00 €
= Arbeitgeberkosten790,95 €

Neu 2026: Die Umlage U1 wurde zum 1. Januar von 1,1 % auf 0,80 % gesenkt; der Minijob wird damit für Arbeitgeber ein Stück günstiger. Dazu kommt die Unfallversicherung, deren Satz je nach zuständiger Berufsgenossenschaft variiert (oft rund 1,3 %). Im Vergleich zu einer regulären Anstellung entfallen Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Alle Pauschalabgaben sind voll als Betriebsausgabe absetzbar.

Kostenaufstellung eines 603-Euro-Minijobs für die GmbH 2026: 603 Euro Bruttolohn plus 187,95 Euro Pauschalabgaben ergeben 790,95 Euro Arbeitgeberkosten pro Monat.
Ein voller 603-Euro-Minijob kostet die GmbH 2026 rund 791 Euro im Monat; Unfallversicherung kommt on top.

Wer zahlt die Rentenversicherung?

Die 15 % Rentenversicherung trägt die GmbH pauschal. Der volle Rentenbeitrag liegt aber bei 18,6 %; die Differenz von 3,6 % zahlt der Minijobber selbst als Eigenanteil (bei 603 Euro rund 21,71 Euro), es sei denn, er lässt sich befreien.

Standardmäßig ist jeder Minijobber rentenversicherungspflichtig. Wer keinen Eigenanteil zahlen will, reicht dir einen schriftlichen Befreiungsantrag ein; dann behältst du nur die 15 % Pauschale ein. Der Vorteil der Pflichtbeiträge: volle Rentenanwartschaften und Ansprüche wie Reha oder Erwerbsminderungsrente.

Neu ab 1. Juli 2026: Ein einmal erklärter Verzicht auf die Rentenversicherung lässt sich einmalig widerrufen. Wer sich früher befreien ließ, kann also erstmals wieder in die volle Rentenversicherung zurück; der Widerruf muss beim Arbeitgeber beantragt werden und gilt nur für die Zukunft. Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich für alle.

Buchhaltung: Konten und Verbuchung

Im SKR04 buchst du den Minijob über zwei Konten: Konto 4140 „Löhne für Minijobber" für die Bruttovergütung und Konto 4150 „Pauschale Abgaben für Minijobber" für die Beiträge an die Minijob-Zentrale. Im SKR03 entsprechen das die Konten 4110 und 4118.

Wichtig: Die Pauschsteuer meldet die GmbH nicht über die normale Lohnsteueranmeldung; alles läuft direkt über die Minijob-Zentrale. Das spart dir einen Arbeitsschritt im Lohnlauf. Die monatliche Lastschrift der Minijob-Zentrale erscheint als eine Buchung auf dem Geschäftskonto; du splittest sie in der Buchhaltung auf Lohn und Abgaben auf.

Häufige Fehler beim Minijob in der GmbH

• Zu hoher Stundensatz: Die 603-Euro-Grenze ist hart, ein dauerhaftes Überschreiten kostet den Minijob-Status

• Mehrere Minijobs nicht offengelegt: Der Mitarbeiter muss alle laufenden Minijobs melden, sonst wird er sozialversicherungspflichtig

• Vertrag fehlt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht; ohne Vertrag drohen Probleme ähnlich wie bei Scheinselbständigkeit

• Mindestlohn unterschritten: 13,90 Euro/Stunde sind fix

• Arbeitszeit nicht dokumentiert: Fehlende Stundenaufzeichnungen sind ein häufiger Prüfpunkt der Zoll-Kontrollen

• Geschäftsführer als Minijobber angemeldet: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann sich nicht selbst als Minijobber beschäftigen; das gilt als unzulässige Konstruktion

Häufige Fragen

Kann eine UG einen Minijobber einstellen? Ja. Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Regeln wie für die GmbH; sie ist als Kapitalgesellschaft ein gewerblicher Arbeitgeber und zahlt die vollen Pauschalabgaben von rund 31 %.

Darf ein Minijobber mehr als 603 Euro verdienen? Nur gelegentlich und unvorhersehbar (z. B. eine Krankheitsvertretung) in höchstens 2 Kalendermonaten pro Jahr. Über das Jahr gerechnet muss der Durchschnitt bei maximal 603 Euro liegen (7.236 Euro Jahresgrenze).

Kann ich einen Familienangehörigen als Minijobber anstellen? Ja, wenn das Arbeitsverhältnis wie unter Fremden ausgestaltet ist: schriftlicher Vertrag, marktübliche Vergütung, tatsächlich geleistete Arbeit und eine Auszahlung aufs eigene Konto des Angehörigen. Sonst erkennt das Finanzamt die Betriebsausgabe nicht an.

Was ist der Unterschied zum Midijob? Beim Midijob liegt der Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Dann ist der Mitarbeiter voll sozialversicherungspflichtig, zahlt aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge; die Pauschalregelung des Minijobs gilt nicht mehr.

Muss ich für einen Minijobber eine Lohnabrechnung erstellen? Ja, auch beim Minijob ist eine monatliche Entgeltabrechnung Pflicht. In der Praxis ist sie aber schlank, weil die Abgaben pauschal über die Minijob-Zentrale laufen.

Fazit

Ein Minijob ist die einfachste Form der Beschäftigung in deiner GmbH oder UG: Pauschalabgaben statt komplexer Lohnabrechnung, schnelle Anmeldung, klare Kosten. Achte auf die 603-Euro-Grenze, melde rechtzeitig bei der Minijob-Zentrale, dokumentiere die Arbeitszeit und buche die Beiträge sauber.

Norman erkennt Minijob-Beiträge automatisch beim Bank-Import und bucht sie auf das richtige Konto. Du gibst nur einmal die Stunden ein; den Rest erledigt die KI-Buchhaltung. So bleibst du auch ohne externes Lohnbüro compliant.

Minijob-Abgaben ohne Lohnbüro buchen

Norman erkennt die Lastschriften der Minijob-Zentrale beim Bank-Import automatisch und bucht sie auf das richtige Konto. Du gibst nur die Stunden ein, den Rest erledigt die KI-Buchhaltung, dauerhaft kostenlos, ohne externes Lohnbüro.