E-Rechnung für Kleinunternehmer: Gilt die Pflicht auch für dich?

Diana
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Die E-Rechnungspflicht hat seit Anfang 2025 alle deutschen Unternehmen erfasst — auch Kleinunternehmer. Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fällst, fragst du dich vielleicht: Betrifft mich das überhaupt? Die Antwort ist ja. Zwar gelten einige Erleichterungen, aber die Grundpflichten sind für dich genauso bindend wie für jeden anderen Unternehmer in Deutschland.
Was ist die E-Rechnungspflicht in Deutschland?
Das Wachstumschancengesetz hat §14 UStG geändert und eine stufenweise Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist kein simples PDF — es muss ein strukturiertes, maschinell lesbares Datenformat sein. Zulässige Formate sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML-Datensatz).
Die wichtigste Unterscheidung: Empfangen und Senden werden separat geregelt.
Pflicht | Ab wann | Für wen |
|---|---|---|
E-Rechnungen empfangen | 01.01.2025 | Alle deutschen Unternehmer (B2B) |
E-Rechnungen senden | 01.01.2027 | Vorjahresumsatz > 800.000 € |
E-Rechnungen senden | 01.01.2028 | Alle deutschen Unternehmer (B2B) |
Diese Fristen gelten für inländische Umsätze zwischen zwei Unternehmern. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und grenzüberschreitende Geschäfte fallen nicht darunter. Eine ausführliche Erklärung aller Fristen und Ausnahmen findest du im Artikel E-Rechnungspflicht 2026: Was für Selbstständige gilt.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja — die E-Rechnungspflicht unterscheidet nicht zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern und Kleinunternehmern. Als Kleinunternehmer bist du Unternehmer im Sinne des Steuerrechts, auch wenn du keine Umsatzsteuer berechnest. Das bedeutet konkret:
Du musst E-Rechnungen empfangen können — seit dem 1. Januar 2025.
Für das Senden von E-Rechnungen gilt die gleiche Übergangsfrist wie für alle anderen. Da die meisten Kleinunternehmer einen Vorjahresumsatz unter 800.000 € haben, liegt deine persönliche Sendepflicht erst ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin kannst du weiterhin PDFs oder Papierrechnungen senden — aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung deines Geschäftspartners. Viele Unternehmen fordern schon jetzt strukturierte Rechnungen, weil sie ihre eigene Buchhaltung automatisieren wollen. Wer frühzeitig umstellt, spart sich später den Stress.
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E-Rechnungen empfangen — seit Januar 2025 Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 musst du in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. In der Praxis ist das weniger kompliziert, als es klingt.
Was "empfangen können" konkret bedeutet:
Du hast eine E-Mail-Adresse, an die der Rechnungssteller XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien schicken kann.
Du oder deine Software kann die Datei öffnen und die strukturierten Daten auslesen.
Du archivierst eingehende Rechnungen GoBD-konform — unveränderbar, revisionssicher, 10 Jahre lang.
Eine "Empfangsadresse" ist dabei meist deine reguläre Geschäfts-E-Mail. Viele Rechnungssteller schicken ZUGFeRD-PDFs, die wie normale PDFs aussehen, aber strukturierte Daten enthalten. Wenn du diese Adresse kommunizierst und eine Software nutzt, die ZUGFeRD verarbeiten kann, bist du compliant.
Was du nicht brauchst: Ein spezielles B2B-Portal oder eine eigene PEPPOL-Adresse. Für den Großteil der deutschen B2B-Transaktionen reicht E-Mail-Versand mit dem strukturierten Anhang vollständig aus.
E-Rechnungen senden — die Fristen für Kleinunternehmer
Die Übergangsfrist für das Senden läuft gestaffelt:
Bis 31. Dezember 2026: Du kannst weiterhin PDFs oder Papierrechnungen senden, wenn dein Geschäftspartner damit einverstanden ist. Dieses Einverständnis kann stillschweigend bestehen oder explizit vereinbart werden.
Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen strukturierte E-Rechnungen senden. Als Kleinunternehmer liegst du fast immer unter dieser Grenze — für dich ändert sich vorerst noch nichts.
Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle deutschen Unternehmer im B2B-Bereich — also auch für dich als Kleinunternehmer, sofern du Rechnungen an andere Unternehmen stellst.
Wichtige Ausnahme für B2C: An private Endkunden musst du keine E-Rechnung senden — weder jetzt noch ab 2028. Wenn du ausschließlich an Privatpersonen rechnest, bist du von der Sendepflicht vollständig ausgenommen. Die Empfangspflicht (gegenüber deinen Lieferanten) bleibt davon unberührt.
Ausnahmen: Wann gilt die Pflicht nicht?
Die E-Rechnungspflicht hat einen klar definierten Anwendungsbereich. Als Kleinunternehmer ist es wichtig zu verstehen, wann du herausfällst:
1. B2C-Transaktionen: Rechnungen an Privatpersonen sind vollständig ausgenommen. Du kannst weiterhin PDFs, Papierrechnungen oder jedes andere Format verwenden.
2. Grenzüberschreitende Transaktionen: Die Sendepflicht gilt nur für inländische Umsätze (Deutschland–Deutschland). Rechnungen an EU-Kunden oder Drittstaaten fallen nicht darunter — dort gelten andere Regelungen.
3. Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 € brutto): Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag sind von der strukturierten E-Rechnungspflicht beim Senden ausgenommen. Die Empfangspflicht gilt hingegen für alle Beträge.
4. Bestimmte steuerbefreite Umsätze: Einige spezifisch befreite Leistungen — etwa Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG — sind ausgenommen. Für die meisten Kleinunternehmer ist diese Ausnahme nicht relevant.
Was die Ausnahmen nicht abdecken: Du kannst die Empfangspflicht nicht umgehen, weil du selbst nur B2C-Kunden hast. Sobald du Einkäufe bei deutschen Unternehmen tätigst, müssen diese dir möglicherweise bereits strukturierte E-Rechnungen ausstellen.
Welches Format: XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide Formate sind gesetzlich zulässig — es gibt keine Vorschrift, welches Kleinunternehmer verwenden müssen.
XRechnung ist ein reines XML-Dokument: maschinenlesbar, aber nicht für Menschen gedacht. Es ist der Pflichtstandard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen, Bundesbehörden). Wer für die öffentliche Hand arbeitet, braucht XRechnung — alle anderen können wählen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung findest du hier: XRechnung erstellen: Anleitung für Selbstständige.
ZUGFeRD kombiniert ein normales PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Du kannst die Rechnung öffnen, lesen und ausdrucken wie gewohnt — die Software deines Geschäftspartners liest gleichzeitig die strukturierten Daten automatisch aus. Für Kleinunternehmer, die hauptsächlich mit privaten Unternehmenskunden arbeiten, ist ZUGFeRD die praktischere Wahl.
Eine Übersicht der besten Tools für E-Rechnungen findest du im E-Rechnung Software-Vergleich 2026.
Was muss auf der E-Rechnung eines Kleinunternehmers stehen?
Deine E-Rechnung enthält alle Pflichtangaben wie jede andere Rechnung — mit einem wichtigen Zusatz:
Name und Anschrift beider Parteien
Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden)
Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
Datum der Leistungserbringung oder Lieferung
Beschreibung der Leistung oder Ware
Nettobetrag und Hinweis auf fehlende Umsatzsteuer
Kleinunternehmer-spezifischer Pflichthinweis: Da du keine Umsatzsteuer ausweist, muss auf der Rechnung stehen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Im strukturierten XML der E-Rechnung wird der Umsatzsteuersatz auf 0 % gesetzt und mit dem entsprechenden Befreiungscode versehen. Gute Rechnungssoftware für Kleinunternehmer übernimmt das automatisch.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2025 ist kein ausführlicher Freistellungsgrund mehr erforderlich — der bloße Verweis auf §19 UStG reicht aus.
Was du jetzt konkret tun solltest
1. Empfangsbereitschaft herstellen (sofort): Teile deinen Lieferanten mit, an welche E-Mail-Adresse sie E-Rechnungen schicken sollen. Stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten kann.
2. GoBD-konforme Archivierung einrichten: Eingehende E-Rechnungen müssen unveränderbar gespeichert und 10 Jahre aufbewahrt werden. Papierausdruck allein reicht bei E-Rechnungen nicht aus.
3. Sendepflicht vorbereiten (bis 2028): Du hast Zeit bis Ende 2027, aber viele Kunden fordern bereits strukturierte Rechnungen. Wer jetzt auf eine E-Rechnungs-fähige Software umsteigt, spart sich später den Druck.
4. B2C-Anteil prüfen: Rechnest du ausschließlich an Privatpersonen? Dann entfällt die Sendepflicht komplett. Prüfe trotzdem, ob du von deinen Lieferanten bereits E-Rechnungen empfängst und diese korrekt archivierst.
Wie Norman das alles für Kleinunternehmer automatisiert — von der E-Rechnung-Erstellung über den Versand bis zur GoBD-konformen Archivierung — siehst du direkt im Vergleich: Norman vs. Lexoffice: Was kann was?
Fazit
Die E-Rechnungspflicht gilt für Kleinunternehmer — ohne Ausnahme und ohne Rabatt. Seit Januar 2025 musst du strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Das Senden wird erst ab 2028 verpflichtend für die meisten Kleinunternehmer. Statt bis zur Deadline zu warten, lohnt sich die frühzeitige Umstellung: Viele deiner Geschäftskunden werden strukturierte Rechnungen schon bald aktiv einfordern — unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.