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Coworking-Space absetzen 2026: Steuerliche Regeln für Selbstständige und Freelancer

Coworking-Mitgliedschaft, Day-Pass und Tagungsraum sind zu 100 % Betriebsausgabe – ohne Arbeitszimmer-Limit. So buchst du dein flexibles Büro korrekt.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Mietest du einen Schreibtisch bei WeWork, Mindspace, Impact Hub oder einem lokalen Anbieter, fragst du dich vielleicht: Darf ich das voll absetzen? Brauche ich dafür ein Arbeitszimmer? Greift die Homeoffice-Pauschale? Die kurze Antwort: Coworking-Kosten sind 100 % Betriebsausgabe, du ziehst die Vorsteuer und unterliegst nicht den strengen Arbeitszimmer-Regeln. Das macht Coworking zu einer der einfachsten Posten in deiner Buchhaltung – wenn du ein paar Details beachtest.

Kurz erklärt

  • Coworking-Kosten sind zu 100 % Betriebsausgabe – ohne Höchstbetrag und ohne die Sonderregeln des häuslichen Arbeitszimmers.
  • Als Regelbesteuerer ziehst du die volle Vorsteuer (meist 19 %) aus der Coworking-Rechnung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG können das nicht.
  • Die Rechnung muss auf deinen Firmennamen ausgestellt sein und alle Pflichtangaben tragen – sonst kippt der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug.
  • Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) und Coworking gleichzeitig sind möglich, aber nicht für denselben Tag.
  • Den Kaffee aus der Lounge setzt du nicht separat ab – er ist Teil der Mitgliedschaft. Lädst du Kunden ein, gilt die 70-%-Bewirtungsregel.
  • In SKR03 buchst du auf Konto 4210 („Miete"), in SKR04 auf 6310.

Coworking ist kein Arbeitszimmer – und das ist gut so

Ein klassisches häusliches Arbeitszimmer kennt strenge Regeln: Tür zu, 0 % Privatnutzung, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Ein Coworking-Space ist davon befreit. Die monatliche Gebühr ist eine ganz normale Betriebsausgabe – vergleichbar mit Büromiete. Kein Höchstbetrag, keine „überwiegende Nutzung", keine Diskussion mit dem Prüfer, ob der Fitnessraum nebenan steuerschädlich ist.

Der Unterschied wird schnell klar, wenn du die drei Wege gegenüberstellst, wie Selbstständige ihren Arbeitsplatz absetzen:

Vergleich der steuerlichen Behandlung von Homeoffice-Pauschale, häuslichem Arbeitszimmer und Coworking-Space
Coworking läuft als normale Betriebsausgabe – ohne die Sonderregeln des häuslichen Arbeitszimmers.
ArbeitsplatzAbzugVorsteuerObergrenze
Homeoffice-Pauschale6 €/Tagkein Abzugmax. 1.260 €/Jahr (210 Tage)
Häusliches Arbeitszimmervolle Kosten nur, wenn Mittelpunktanteiligsonst 1.260 € Jahrespauschale
Coworking-Space100 %voll (i. d. R. 19 %)keine

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es beim häuslichen Arbeitszimmer keinen 1.250-€-Deckel mehr für den Fall „kein anderer Arbeitsplatz". Stattdessen greift die Jahrespauschale von 1.260 € oder – wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist – der volle Kostenabzug. Der Coworking-Space bleibt davon komplett unberührt: Er ist kein häuslicher Raum, sondern eine extern angemietete Fläche.

Welche Coworking-Kosten du absetzen kannst

Diese Posten gehen zu 100 % als Betriebsausgabe in die EÜR oder in deine GmbH-Buchhaltung:

  • Monatliche Mitgliedschaft – Hot Desk, Dedicated Desk, Private Office
  • Day-Passes (einzelne Tage oder Wochenpakete)
  • Stundenweise Buchungen über Plattformen wie Deskmag oder Croissant
  • Konferenz- und Meetingraum-Buchungen für Kundentermine
  • Zusatzservices wie Drucken, Postfach oder Telefonbeantworter
  • Aufnahmegebühr und – anteilig bei Rückzahlung – eine gezahlte Kaution für den Dauerarbeitsplatz

Das gilt unabhängig davon, ob du parallel ein Homeoffice nutzt. Der Coworking-Space steht steuerlich auf der gleichen Stufe wie eine angemietete Bürofläche.

Ein Sonderfall ist die reine Geschäftsadresse ohne Arbeitsplatz (Virtual Office): Buchst du nur eine ladungsfähige Adresse plus Postservice, ist das ebenfalls voll absetzbar – aber achte darauf, dass die Adresse tatsächlich für Post und Impressum genutzt wird und nicht bloß auf dem Papier existiert.

Rechenbeispiel: Was ein Coworking-Platz wirklich kostet

Nimm einen Dedicated Desk für 380 € netto im Monat bei 19 % Umsatzsteuer. Als regelbesteuerter Selbstständiger sieht die Rechnung so aus:

PositionBetrag
Nettomiete380,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer72,20 €
= Bruttorechnung452,20 €
– Vorsteuer zurück über die UStVA−72,20 €
– Steuerersparnis (Betriebsausgabe, ca. 42 % Grenzsteuersatz)−159,60 €
= effektive Kosten≈ 220,40 €

Aus 452,20 € Rechnung werden nach Vorsteuer und Steuerersparnis rund 220 € echte Belastung – die Coworking-Miete kostet dich also gut die Hälfte des ausgewiesenen Preises. Der genaue Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab; als Kleinunternehmer entfällt der Vorsteuer-Teil, dafür läuft die gesamte Bruttomiete als Betriebsausgabe durch.

Vorsteuer aus der Coworking-Rechnung ziehen

Bist du regelbesteuert (also kein Kleinunternehmer), ziehst du die in der Coworking-Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer in deiner UStVA ab. Bei einem WeWork-Schreibtisch für 380 € netto plus 19 % USt sparst du 72,20 € auf einen Schlag. Voraussetzung: Du erhältst eine korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben – ausgestellt auf den Namen deines Unternehmens, nicht auf deinen Privatnamen.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ziehst du keine Vorsteuer. Für dich ist die Coworking-Miete trotzdem voll absetzbar – nur eben mit dem Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Ein häufiger Fehler: Die Mitgliedschaft läuft privat über das persönliche Bankkonto und die Rechnung trägt den Privatnamen. Dann fehlt der saubere betriebliche Bezug – buche über dein Geschäftskonto und lass die Rechnung auf die Firma ausstellen.

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Bewirtung im Coworking-Space

Den Kaffee aus der Member-Lounge kannst du nicht separat absetzen – der ist Teil der Mitgliedschaft. Lädst du jedoch einen Kunden zu einem Meeting in deinen Coworking-Space ein und es entstehen Bewirtungskosten (Catering, Mittagessen), gelten die 70-%-Regeln nach § 4 Abs. 5 EStG. Bewirtungsbeleg mit Kundenname und Anlass nicht vergessen – sonst streicht das Finanzamt den Posten komplett.

Fahrtkosten zum Coworking-Space

Pendelst du täglich vom Wohnort zum Coworking-Space, gilt die Entfernungspauschale: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km – einfache Strecke. Anders als bei Angestellten gibst du die Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR an. Reist du für einen einmaligen Termin zu einem fremden Standort (z. B. WeWork Berlin, wenn du in Köln lebst), sind die kompletten Reisekosten als Geschäftsreise absetzbar.

Networking-Events und Community-Membership

Viele Coworking-Spaces verkaufen ausdrücklich Community: Events, Mentor-Sessions, Branchen-Mixer. Diese Aufwendungen sind ebenfalls Betriebsausgaben – Networking ist kein Privatvergnügen, wenn es nachweislich dem Aufbau von Aufträgen dient. Tipp: Notiere bei Events kurz Thema und entstandene Kontakte, falls das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung nachfragt.

Buchung in der EÜR oder GmbH

In SKR03 buchst du die Coworking-Miete typischerweise auf Konto 4210 („Miete"), in SKR04 entsprechend auf 6310. Für Day-Passes lohnt sich ein eigenes Unterkonto wie „Coworking / flexibles Büro", damit die Auswertung sauber bleibt.

KostenartSKR03SKR04
Coworking-Miete / Mitgliedschaft4210 (Miete)6310 (Raumkosten)
Meeting- / Konferenzraum42106310
Postservice, Telefon, Zusatzservices4920 (Telefon) / 4930 (Bürobedarf)6805 / 6815

Mit Norman läuft die Erfassung automatisch: Belegfoto hochladen, KI zieht Anbieter, Betrag und USt heraus, ordnet das richtige SKR-Konto zu und schreibt die Vorsteuer in die UStVA. Du musst dich um nichts kümmern.

Sonderfall: Schreibtisch bei einem anderen Freelancer

Mietest du dich bei einem anderen Freelancer in dessen Atelier oder Privatwohnung ein, gilt die Arbeitszimmer-Logik trotzdem nicht – du bist Untermieter. Hier braucht es allerdings einen schriftlichen Untermietvertrag mit klarem Nutzungsumfang, sonst betrachtet das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Privatentnahme. Außerdem muss der Vermieter dir eine ordentliche Rechnung ausstellen – ohne formale Rechnung hilft auch der schönste Vertrag nichts.

Häufige Fehler

  • Rechnung auf den Privatnamen: Ohne Firmenbezug streicht der Prüfer Betriebsausgabe und Vorsteuer. Immer auf das Unternehmen ausstellen lassen.
  • Barzahlung ohne Beleg: Day-Pass mal eben bar bezahlt und keine Rechnung geholt? Dann fehlt der Nachweis. Lass dir auch für Kleinbeträge eine Quittung geben.
  • Kaffee und Snacks separat abgesetzt: Was in der Mitgliedschaft enthalten ist, buchst du nicht doppelt.
  • Homeoffice-Pauschale und Coworking am selben Tag: Für einen Tag zählt entweder das eine oder das andere, nicht beides.
  • Kleinunternehmer zieht Vorsteuer: Ohne Regelbesteuerung gibt es keinen Vorsteuerabzug – nur den Bruttobetrag als Betriebsausgabe.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Coworking absetzen, wenn ich zusätzlich ein Homeoffice habe?

Ja. Der Coworking-Space und dein Homeoffice schließen sich steuerlich nicht aus. Die Coworking-Miete ist volle Betriebsausgabe, und für Tage im Homeoffice kannst du zusätzlich die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag) ansetzen – nur nicht für denselben Tag doppelt.

Brauche ich für den Coworking-Abzug ein anerkanntes Arbeitszimmer?

Nein. Genau das ist der Vorteil: Der Coworking-Space ist kein häusliches Arbeitszimmer und unterliegt nicht dessen Voraussetzungen (abgeschlossener Raum, Mittelpunkt der Tätigkeit, 0 % Privatnutzung). Er läuft wie normale Büromiete.

Ist ein Day-Pass genauso absetzbar wie eine feste Mitgliedschaft?

Ja. Ob Monatsabo, Wochenpaket oder einzelner Tagespass – alle Varianten sind zu 100 % Betriebsausgabe. Wichtig ist nur ein ordentlicher Beleg mit deinem Firmennamen.

Kann ich als Kleinunternehmer Coworking absetzen?

Ja, die Miete ist voll als Betriebsausgabe abziehbar. Nur die Vorsteuer kannst du nicht ziehen, weil du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Du buchst also den Bruttobetrag.

Zählt der Weg zum Coworking-Space als Fahrtkosten?

Ja. Für den täglichen Weg gilt die Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km, einfache Strecke) als Betriebsausgabe. Einmalige Fahrten zu einem entfernten Standort sind als Reisekosten voll absetzbar.

Fazit

Coworking-Spaces sind eines der wenigen Themen im deutschen Steuerrecht für Selbstständige, das einfacher ist als gedacht: 100 % absetzbar, Vorsteuer zieht, keine Sondergrenzen. Wer flexibel arbeitet – ob Solo-Freelancer, UG-Geschäftsführer oder bei wechselnden Standorten – sollte die Mitgliedschaft konsequent in der Buchhaltung erfassen. Eine KI-Buchhaltung übernimmt Kategorisierung und Vorsteuer automatisch und macht aus dem Posten eine Sache von Sekunden.

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