Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer

Der Hinweis nach § 19 UStG steht schon drin, Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Fülle die Vorlage aus und lade deine Rechnung als PDF herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Rechnung

RECH-2026-001

Deutschland

Deutschland

Rechnungsdatum

27. Sept. 2026

BeschreibungMengeEinzelpreisMwStGesamt
Service description10,00 €19%0,00 €
Zwischensumme0,00 €
MwSt-Betrag 19%:0,00 €
Gesamtbetrag0,00 €

Steuerhinweis

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Geschäftsbedingungen

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Details

Produkte und Leistungen

BeschreibungMengeMwStPreisGesamt
€0.00

Kunde

Steht nur in der XRechnung. Behörden nennen dir ihre Leitweg-ID.

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Aktivieren, wenn du als Kleinunternehmer keine USt berechnest

Das PDF enthält die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Die XRechnung (XML) verlangen vor allem Behörden.

Für die XRechnung fehlen noch: deine E-Mail, deine Telefonnummer, Steuernummer oder USt-IdNr., E-Mail des Kunden, IBAN.

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Was auf eine Kleinunternehmer-Rechnung muss

Name und Anschrift: von dir und von deinem Kunden.

Steuernummer oder USt-IdNr.: eine von beiden reicht.

Datum und Rechnungsnummer: fortlaufend und nur einmal vergeben, zum Beispiel RE-2026-001.

Leistung und Zeitraum: was du geliefert oder geleistet hast und wann.

Betrag ohne Umsatzsteuer: du weist keine Umsatzsteuer aus, nur den Rechnungsbetrag.

Hinweis auf § 19 UStG: zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die Vorlage setzt diesen Satz selbst.

Grenzen und Pflichten 2026

Umsatzgrenzen: Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Grenze überschritten: Ab dem Umsatz, mit dem du im laufenden Jahr über 100.000 € kommst, weist du Umsatzsteuer aus. Diese Rechnung schreibst du mit der Standardvorlage.

E-Rechnung: Ausstellen musst du keine (§ 34a UStDV), empfangen musst du sie können. Die Vorlage liefert trotzdem eine: als PDF mit ZUGFeRD oder als XRechnung.

FAQ

Welcher Satz muss auf die Kleinunternehmer-Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Seit 2025 reicht eine einfache Formulierung, etwa „Umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ oder „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?

Ja. Jede Rechnung braucht eine fortlaufende Nummer, die es nur einmal gibt. Nur Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto kommen ohne aus.

Was passiert, wenn ich doch Umsatzsteuer ausweise?

Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG), auch als Kleinunternehmer. Lass die Umsatzsteuer deshalb weg.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen befreit (§ 34a UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen aber können, seit dem 1. Januar 2025.