Gewerbeertrag ermitteln
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb. Hinzurechnungen und Kürzungen ändern ihn nur in Sonderfällen, etwa bei hohen Finanzierungskosten.
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Gib deinen Gewinn und deine Gemeinde ein. Der Rechner zeigt Steuermessbetrag und Gewerbesteuer, und wie viel davon du dir als Einzelunternehmer auf die Einkommensteuer anrechnest.
Wähle deine Gemeinde oder trag den Hebesatz selbst ein.
Gewerbesteuer im Jahr
4.970,00 €
Die Anrechnung geht höchstens bis zur Einkommensteuer, die auf deinen Gewerbegewinn entfällt. Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) sind nicht berücksichtigt.
Hebesätze: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2026, Regionaldatenbank, Tabelle 71231-03-01-5, Stand 31.12.2024. Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Geändert: nur Gewerbesteuer-Hebesätze, Gemeindenamen ohne Zusätze.
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Kostenlos startenAusgangspunkt ist der Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb. Hinzurechnungen und Kürzungen ändern ihn nur in Sonderfällen, etwa bei hohen Finanzierungskosten.
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen dann 24.500 € ab, GmbH und UG nichts.
Der Rest mal 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag. Das Finanzamt setzt ihn im Gewerbesteuermessbescheid fest.
Die Gemeinde multipliziert den Steuermessbetrag mit ihrem Hebesatz, mindestens 200 %. Das Ergebnis ist deine Gewerbesteuer.
Einzelunternehmer und Gesellschafter: ziehen das 4-Fache des Steuermessbetrags von ihrer Einkommensteuer ab (§ 35 EStG), höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.
Bis 400 % Hebesatz: gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer meist ganz aus. Liegt der Hebesatz darüber, bleibt der Rest als echte Belastung.
Obergrenze: Die Anrechnung geht höchstens bis zu der Einkommensteuer, die auf deinen Gewerbegewinn entfällt. Mit Verlusten oder hohen Abzügen fällt sie kleiner aus.
GmbH und UG: bekommen keine Anrechnung. Für sie kommt die Gewerbesteuer zur Körperschaftsteuer hinzu.
Gewerbetreibende: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Gewerbe sowie jede GmbH und UG.
Freiberufler: zahlen keine Gewerbesteuer, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten oder Journalisten (§ 18 EStG).
Vorauszahlungen: Die Gemeinde verlangt sie vierteljährlich, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Erklärung: Einzelunternehmen und Personengesellschaften geben sie ab, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt. GmbH und UG geben sie jedes Jahr ab.
Gewinn auf volle 100 € abrunden, als Einzelunternehmer 24.500 € Freibetrag abziehen, mit 3,5 % multiplizieren und mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Beispiel: 60.000 € Gewinn bei 400 % Hebesatz ergeben (60.000 − 24.500) × 3,5 % × 400 % = 4.970 €.
24.500 € im Jahr für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH und UG haben keinen Freibetrag.
Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter ja: das 4-Fache des Steuermessbetrags, höchstens die gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht das die Gewerbesteuer meist ganz aus.
Der Rechner kennt die Hebesätze aller Gemeinden, Stand 31.12.2024, aus der Regionaldatenbank der Statistischen Ämter. Gemeinden können ihren Hebesatz jedes Jahr ändern. Den aktuellen Wert findest du in der Haushaltssatzung oder auf der Website deiner Gemeinde.
Nein. Seit 2008 darfst du die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5b EStG). Einzelunternehmer gleichen sie über die Anrechnung auf die Einkommensteuer aus.
Ja, wenn sie ein Gewerbe haben und ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.