Wunsch-Netto festlegen
Was soll dir im Monat bleiben, nach Steuern und Krankenversicherung? Plane Rücklagen für die Altersvorsorge mit ein.
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Gib ein, was dir im Monat netto bleiben soll. Der Rechner zeigt den Stundensatz, den du dafür brauchst, nach Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und Betriebskosten.
Was dir nach Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben soll.
Software, Miete, Hardware, Versicherungen, Weiterbildung.
Urlaub, Feiertage und Krankheit.
Dein Stundensatz netto
56 €
Annahmen wie im Brutto-Netto-Rechner: Einkommensteuer 2026 für Alleinstehende, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht enthalten sind Rentenversicherung und Gewerbesteuer. Zum Brutto-Netto-Rechner
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Software, Miete, Hardware, Versicherungen: alles, was dein Geschäft im Monat kostet.
Der Rechner sucht den Gewinn, bei dem nach Einkommensteuer, Soli und Krankenversicherung dein Wunsch-Netto übrig bleibt.
Zähl nur Stunden, die ein Kunde bezahlt. Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung gehören nicht dazu.
Einkommensteuer: Tarif 2026 für Alleinstehende, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte.
Krankenversicherung: gesetzlich und freiwillig versichert, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung ohne Kinder.
Nicht enthalten: Rentenversicherung und Gewerbesteuer. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende prüfen sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner.
Umsatzsteuer: kommt auf den Nettostundensatz obendrauf, wenn du kein Kleinunternehmer bist. Der Rechner zeigt beide Werte.
Nimm den Umsatz, den du im Jahr brauchst: Wunsch-Netto plus Steuern, Krankenversicherung und Kosten. Teile ihn durch deine abrechenbaren Stunden. Bei 25 Stunden pro Woche und 8 freien Wochen sind das 1.100 Stunden im Jahr.
Zähl nur Stunden, die ein Kunde bezahlt. Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung gehören nicht dazu. Zieh Urlaub, Feiertage und Krankheit ab, bevor du rechnest.
Ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist: 19 % auf den Nettostundensatz. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus.
Du zahlst Kranken- und Pflegeversicherung allein, hast keinen bezahlten Urlaub und trägst deine Kosten selbst. All das steckt im Stundensatz.
Nein. Plane sie in deinem Wunsch-Netto ein oder erhöh die monatlichen Kosten um deinen Sparbetrag. Als Selbstständiger zahlst du sie meist selbst.