Jahresabschluss GmbH und UG 2026: Fristen, Ablauf und Kosten
Jede GmbH und UG muss jedes Jahr einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und offenlegen. Alle Fristen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 mit Datum, der Ablauf in fünf Schritten, die gesetzliche Rücklage der UG und was der Abschluss beim Steuerberater oder mit Software kostet.
- Kategorie
- Buchhaltung
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana Chebotareva
Jede GmbH und jede UG (haftungsbeschränkt) muss nach dem Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und, außer bei Kleinstgesellschaften, einen Anhang (§§ 242, 264 HGB). Für das Geschäftsjahr 2026 stellt eine kleine Gesellschaft ihn bis 30. Juni 2027 auf und legt ihn bis 31. Dezember 2027 im Unternehmensregister offen. Aus dem Geschäftsjahr 2025 sind jetzt noch der Feststellungsbeschluss bis 30. November 2026 und die Offenlegung bis 31. Dezember 2026 offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für jede GmbH und UG, unabhängig von Umsatz und Größe. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht für Kapitalgesellschaften nicht.
- Drei Fristen ab dem Stichtag: aufstellen (kleine Gesellschaft 6 Monate, sonst 3), feststellen durch die Gesellschafter (11 Monate, sonst 8), offenlegen im Unternehmensregister (12 Monate).
- Ans Finanzamt geht die Bilanz als E-Bilanz mit der Körperschaftsteuererklärung: für 2026 ohne Steuerberater bis 2. August 2027, mit Steuerberater bis 29. Februar 2028.
- Die UG stellt jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage, bis sie ihr Stammkapital auf 25.000 € erhöht (§ 5a GmbHG).
- Wer zu spät offenlegt, bekommt ein Ordnungsgeldverfahren mit 2.500 bis 25.000 € (§ 335 HGB).
- Kosten: Beim Steuerberater kostet allein der Abschluss einer kleinen GmbH nach der Gebührenordnung 512 bis 2.048 € netto, die Steuererklärungen kommen dazu. Mit Norman sind Abschluss und Erklärungen im Max-Tarif für 468 € netto im Jahr enthalten.
Fristen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026
Beim Jahresabschluss laufen drei handelsrechtliche Fristen und eine steuerliche. Alle beginnen am Stichtag, also am Ende des Geschäftsjahres. Für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, gelten bei einer kleinen GmbH oder UG diese Termine:
| Schritt | Geschäftsjahr 2025 | Geschäftsjahr 2026 | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Aufstellen | 30.06.2026 | 30.06.2027 | § 264 Abs. 1 HGB |
| Feststellen durch die Gesellschafter | 30.11.2026 | 30.11.2027 | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Offenlegen im Unternehmensregister | 31.12.2026 | 31.12.2027 | § 325 Abs. 1a HGB |
| E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung ohne Steuerberater | 31.07.2026 | 02.08.2027 | § 149 Abs. 2 AO |
| Dieselben Erklärungen mit Steuerberater | 01.03.2027 | 29.02.2028 | § 149 Abs. 3 AO |
Mittelgroße und große GmbHs stellen den Abschluss in drei Monaten auf (für 2026 bis 31. März 2027) und stellen ihn in acht Monaten fest (bis 31. August 2027). Die Offenlegung nach zwölf Monaten gilt für alle Größenklassen.
Fällt das Ende einer Steuerfrist auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Deshalb enden die Fristen am 1. März 2027 und am 2. August 2027. Hat deine GmbH ein abweichendes Geschäftsjahr, laufen Aufstellen, Feststellen und Offenlegen ab deinem eigenen Stichtag. Die Steuererklärungen zählen für das Kalenderjahr, in dem dein Geschäftsjahr endet (§ 7 Abs. 4 KStG): Endet es am 30. Juni 2026, gelten die Steuerfristen der Spalte 2026.
Offengelegt wird seit den Geschäftsjahren ab 2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister über die Publikations-Plattform. Was du dort einreichst und wie die Hinterlegung für Kleinstgesellschaften funktioniert, steht im Artikel zur Offenlegungspflicht der GmbH.
Was zum Jahresabschluss gehört: die Größenklassen
Welche Teile dein Abschluss braucht, hängt von der Größenklasse ab (§§ 267, 267a HGB). Eine Gesellschaft gehört zu einer Klasse, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschreitet. Für Geschäftsjahre ab 2024 gelten diese Werte:
| Kleinst | Klein | Mittelgroß | Groß | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme bis | 450.000 € | 7,5 Mio. € | 25 Mio. € | darüber |
| Umsatzerlöse bis | 900.000 € | 15 Mio. € | 50 Mio. € | darüber |
| Arbeitnehmer bis | 10 | 50 | 250 | darüber |
| Anhang | entfällt bei Angaben unter der Bilanz | ja | ja | ja |
| Lagebericht | nein | nein | ja | ja |
| Prüfung durch Wirtschaftsprüfer | nein | nein | ja | ja |
| Offenlegung | Bilanz hinterlegen | Bilanz und Anhang | alle Teile, teils verkürzt | alle Teile |
Die meisten jungen GmbHs und fast alle UGs sind Kleinstgesellschaften. Sie stellen eine verkürzte Bilanz auf und dürfen auf den Anhang verzichten, wenn sie Haftungsverhältnisse sowie Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer unter der Bilanz angeben (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
Schritt für Schritt: So erstellst du den Jahresabschluss
1. Die Buchhaltung des Jahres abschließen. Alle Bankbuchungen, Ausgangs- und Eingangsrechnungen sind erfasst und jedem Beleg zugeordnet, offene Posten sind geklärt. Fehlende Belege kosten am Jahresende die meiste Zeit. Wie die laufende Buchführung einer GmbH aufgebaut ist, zeigt der Artikel zur GmbH-Buchhaltung.
2. Inventur zum Stichtag. Du erfasst den tatsächlichen Bestand an Vorräten, Forderungen, Kasse und Bank und gleichst ihn mit den Buchwerten ab.
3. Abschlussbuchungen. Du schreibst das Anlagevermögen planmäßig ab, bildest Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Urlaub und Steuern und grenzt Zahlungen ab, die ins nächste Jahr gehören. Die UG stellt hier die gesetzliche Rücklage ein.
4. Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Aus dem fertig gebuchten Hauptbuch entstehen Bilanz und GuV. Kleinstgesellschaften ersetzen den Anhang durch die Angaben unter der Bilanz.
5. Feststellen, übermitteln, offenlegen. Die Gesellschafterversammlung stellt den Abschluss fest und beschließt über das Ergebnis: Gewinnausschüttung oder Vortrag. Die E-Bilanz geht mit den Steuererklärungen ans Finanzamt, Bilanz und Anhang gehen ans Unternehmensregister.
Diese Fehler kommen am häufigsten vor:
- Dezember-Belege erst im Februar gebucht. Das verschiebt den ganzen Abschluss und macht die Zahlen unzuverlässig.
- Rückstellungen vergessen. Ausstehende Eingangsrechnungen, Urlaub und Steuern fehlen, das Ergebnis ist zu hoch.
- Falsch abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du sofort abschreiben, teurere Anlagen verteilst du über die Nutzungsdauer (GmbH-Abschreibungen).
- Beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister eingereicht. Die Frist läuft weiter, das Ordnungsgeld droht trotzdem.
Die gesetzliche Rücklage der UG
In Bestandteilen und Fristen gleicht der Jahresabschluss der UG dem der GmbH. Der Unterschied liegt in der Ergebnisverwendung: Weil die UG mit sehr wenig Stammkapital gegründet werden darf, muss sie jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahresüberschuss | 8.000 € |
| Gesetzliche Rücklage (25 %) | 2.000 € |
| Höchstens ausschüttbar (75 %) | 6.000 € |
Die Rücklage steht im Eigenkapital der Bilanz. Sie darf nur für drei Zwecke verwendet werden: für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags und zum Ausgleich eines Verlustvortrags. Die Pflicht endet erst, wenn die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht, zum Beispiel aus der angesparten Rücklage (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Den Namen UG darf sie danach behalten.
So erledigst du den Jahresabschluss mit Norman
In Norman entsteht der Abschluss aus derselben Buchhaltung, die Norman das ganze Jahr automatisch für dich führt:
- Bücher abstimmen. Bank verbinden, Belege zuordnen, offene Posten klären. Wechselst du aus einer anderen Software, übernimmst du die Anfangsbestände per DATEV-Export.
- Entwurf prüfen. Unter Buchhaltung → Einrichtung → Jahresabschluss wählst du das Geschäftsjahr. Norman zeigt Summen- und Saldenliste, Jahresergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital und meldet, was noch fehlt. Abschlussbuchungen erfasst du dort mit Soll, Haben, Betrag und Datum.
- Testen. Die ELSTER-Testübermittlung prüft die E-Bilanz, bevor etwas verbindlich wird.
- Jahr sperren. Stimmen alle Zahlen, sperrst du den Abschluss. Damit steht der Stand fest, aus dem E-Bilanz und Steuererklärungen entstehen.
- Übermitteln und offenlegen. Mit E-Bilanz übermitteln geht die Bilanz direkt ans Finanzamt. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung reichst du unter Steuern direkt aus der App ein, den Gewinn übernimmt Norman aus dem gesperrten Abschluss. Für das Unternehmensregister lädst du das Offenlegungs-PDF herunter und reichst es über die Publikations-Plattform ein.
Die Buchhaltung ist in Norman kostenlos. Jahresabschluss mit E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind im Max-Tarif enthalten. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 übermittelt Norman E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung per ELSTER. Wie genau das ist, haben wir geprüft: Norman hat den Jahresabschluss einer GmbH aus den Bankdaten neu gebaut, den ein Steuerberater eingereicht hatte, und jeden Saldo auf den Cent getroffen. Den Ablauf mit allen Funktionen zeigt die Seite Jahresabschluss für GmbH und UG.
Was kostet der Jahresabschluss einer GmbH?
Ein Steuerberater rechnet den Abschluss nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab (§ 35 StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert, das Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Bei einer GmbH mit 250.000 € Umsatz und 80.000 € Bilanzsumme liegt er bei 165.000 €. Für Bilanz und GuV sind das 512 bis 2.048 € netto, die Mittelgebühr beträgt 1.280 €. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung rechnet die Kanzlei zusätzlich ab. Viele Kanzleien vereinbaren für GmbHs 1.500 bis 5.000 € im Jahr. Das vollständige Rechenbeispiel steht im Artikel zu den Steuerberater-Kosten der GmbH.
| Weg | Kosten im Jahr, netto | Was du selbst machst |
|---|---|---|
| Kanzlei macht Buchhaltung, Abschluss und Erklärungen | Mittelgebühr im Beispiel: rund 2.660 € Buchhaltung plus 2.770 € Abschluss und Erklärungen | Belege liefern |
| Du buchst, die Kanzlei macht Abschluss und Erklärungen | Abschluss ab 512 €, plus Erklärungen | buchen |
| Norman bucht und erstellt Abschluss und Erklärungen | 0 € Buchhaltung plus 468 € Abschluss und Erklärungen im Max-Tarif | Belege liefern, freigeben |
Steuerliche Hilfe kauft nicht die Mehrheit ein: In unserer Auswertung der Betriebsausgaben von Unternehmerinnen und Unternehmern in Deutschland (Juli 2025 bis Juni 2026, von Solo-Selbstständigen bis zu UG und GmbH) hatten rund 43 Prozent in zwölf Monaten Ausgaben für Rechts- und Steuerberatung. Die Basis sind Betriebe, die digital buchen, nicht nur GmbHs.
Lexware Office, sevDesk und BuchhaltungsButler geben den Abschluss an die Kanzlei ab, Norman erstellt ihn mit E-Bilanz selbst. Preise und Funktionen im Detail zeigt der Vergleich Buchhaltungssoftware für GmbH und UG.
Änderungsprotokoll
- Oktober 2026: Mit dem Ratgeber „Jahresabschluss GmbH und UG“ zusammengeführt. Fristen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 mit Datum, Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG korrigiert (elf Monate bei kleinen, acht Monate bei anderen Gesellschaften), Ende der Rücklagepflicht der UG nach § 5a Abs. 5 GmbHG korrigiert, Kosten nach StBVV, Ablauf in Norman und FAQ.
Häufige Fragen
- Bis wann muss eine GmbH den Jahresabschluss erstellen?
- Eine kleine GmbH oder UG stellt den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag auf, für das Geschäftsjahr 2026 also bis 30. Juni 2027. Mittelgroße und große GmbHs haben drei Monate, bis 31. März 2027 (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Bis wann müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss feststellen?
- Bei einer kleinen GmbH oder UG innerhalb von elf Monaten nach dem Stichtag, sonst innerhalb von acht Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Für das Geschäftsjahr 2025 endet die Frist einer kleinen Gesellschaft am 30. November 2026, für 2026 am 30. November 2027.
- Ist eine UG bilanzierungspflichtig?
- Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie muss doppelt buchen, einen Jahresabschluss aufstellen und ihn offenlegen, unabhängig vom Umsatz. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht.
- Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH selbst erstellen?
- Ja. Für kleine und Kleinst-GmbHs schreibt das Gesetz weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer vor. Voraussetzung ist eine vollständige, GoBD-konforme Buchführung, aus der Bilanz und GuV entstehen. Genau die führt Norman für dich und erstellt daraus Bilanz, GuV und E-Bilanz, im Max-Tarif für 468 € netto im Jahr.
- Muss eine kleine GmbH ihre Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen?
- Nein. Kleine GmbHs und UGs legen nur Bilanz und Anhang offen, die GuV bleibt intern (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstgesellschaften dürfen die Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen, dann ist sie nur auf Antrag einsehbar.
- Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss zu spät offenlege?
- Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein und droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 € an. Es kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Unterlagen im Unternehmensregister sind.
Jahresabschluss ohne Kanzlei: direkt aus deiner Buchhaltung
Norman bucht Bank und Belege deiner GmbH oder UG das ganze Jahr automatisch. Zum Stichtag erstellt Norman Bilanz und GuV aus dem Hauptbuch und übermittelt E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung direkt per ELSTER. Die Buchhaltung ist kostenlos, Jahresabschluss und alle Steuererklärungen kosten im Max-Tarif 468 € netto im Jahr. Beim Steuerberater kostet allein der Abschluss einer kleinen GmbH nach Gebührenordnung 512 bis 2.048 € netto.