GmbH Stammkapital 2026: Mindestkapital, Einzahlung und Verwendung
Das Stammkapital ist die finanzielle Grundlage jeder GmbH – mindestens 25.000 € müssen bei Gründung bereitgestellt werden. Hier erfährst du alles über Einzahlung, Verwendung und die Unterschiede zur UG.
- Kategorie
- Gründung
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Wer eine GmbH gründet, kommt am Stammkapital nicht vorbei. Mindestens 25.000 € müssen bei der Gründung aufgebracht werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch was bedeutet das genau? Wann muss das Geld eingezahlt werden? Wie darf es verwendet werden? Und was ist der Unterschied zur UG (haftungsbeschränkt), die mit einem Euro starten kann? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen zum Stammkapital einer GmbH.
Kurzantwort: Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH 2026?
Eine GmbH braucht mindestens 25.000 EUR Stammkapital. Für die Anmeldung reicht bei einer Bargründung in der Praxis oft eine Einzahlung von mindestens 12.500 EUR, solange auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt ist. Grundlage sind § 5 und § 7 GmbHG.
Was ist das Stammkapital einer GmbH?
Das Stammkapital (auch: Gesellschaftskapital) ist das Grundkapital, das die Gesellschafter einer GmbH bei Gründung einbringen. Es dient als finanzielle Basis des Unternehmens und als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern. Anders als bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR haften die Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft – das Stammkapital ist die Mindestgarantie, die die GmbH ihren Gläubigern bietet.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Begriffen, die oft verwechselt werden:
- Stammkapital ist die Summe aller Einlagen – also das gesamte Grundkapital der GmbH, mindestens 25.000 €.
- Stammeinlage (Geschäftsanteil) ist der Anteil, den ein einzelner Gesellschafter übernimmt. Gründen drei Personen zu gleichen Teilen, hält jede eine Stammeinlage von rund 8.334 € am Stammkapital von 25.000 €.
Mindestkapital: Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Das Gesetz schreibt für eine GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 € vor (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Jeder Geschäftsanteil muss auf mindestens einen vollen Euro lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – Gesellschafter können deutlich mehr als 25.000 € einbringen, wenn das Geschäftsmodell es erfordert. Ein höheres Stammkapital kann auch das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Kreditgebern stärken.
Die 25.000 € gelten auch für die Ein-Personen-GmbH: Wer allein gründet, muss dasselbe Mindestkapital aufbringen wie ein Team von Gesellschaftern. Seit der GmbH-Reform durch das MoMiG (2008) muss der Alleingesellschafter für die noch offene Hälfte keine gesonderte Sicherheit mehr stellen – es gelten dieselben Einzahlungsregeln wie bei mehreren Gesellschaftern.
Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?
Die Einzahlung des Stammkapitals muss vor der Anmeldung zum Handelsregister erfolgen. Dabei müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG):
- Auf jeden Geschäftsanteil muss mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrags eingezahlt sein.
- Insgesamt muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 €, tatsächlich auf dem Gesellschaftskonto eingegangen sein.
Der Geschäftsführer versichert dem Handelsregister gegenüber, dass die Einzahlung erfolgt ist und ihm zur freien Verfügung steht (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Die restlichen 50 % können später eingefordert werden – der Geschäftsführer ruft sie ab, sobald die GmbH das Kapital benötigt.
Rechenbeispiel: zwei Gesellschafter
Zwei Gründerinnen halten je 50 % einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital, also je eine Stammeinlage von 12.500 €. Für die Anmeldung gilt:
- Pro Anteil mindestens 25 % von 12.500 € = 3.125 € je Gesellschafterin.
- Zusammen also mindestens 6.250 € – das erfüllt aber die zweite Bedingung noch nicht.
- Weil insgesamt mindestens 12.500 € vorliegen müssen, zahlt jede Gründerin 6.250 € ein. Damit sind beide Regeln erfüllt und die GmbH kann angemeldet werden.
Bar- oder Sacheinlage: Wie das Kapital aufgebracht wird
Das Stammkapital kann in bar oder durch Sachwerte aufgebracht werden. Beide Wege haben unterschiedliche Anforderungen:
| Kriterium | Bareinlage | Sacheinlage |
|---|---|---|
| Was wird eingebracht | Geld auf das Gesellschaftskonto | Maschinen, Fahrzeuge, Patente, Lizenzen |
| Nachweis | Kontoauszug / Einzahlungsbeleg | Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG) |
| Bewertung | entfällt | Wert muss dem Anteil entsprechen, Prüfung durch Registergericht |
| Musterprotokoll möglich | ja | nein – nur reguläre Gründung |
| Aufwand | gering | hoch |
Als Sacheinlage können zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Patente oder Softwarelizenzen eingebracht werden. Sacheinlagen müssen im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich benannt und durch einen Sachgründungsbericht belegt werden. Der Wert muss dem eingebrachten Stammkapital entsprechen; das Registergericht prüft diese Angaben. Deshalb sind Sacheinlagen in der Praxis deutlich komplizierter als eine Bareinzahlung – und beim vereinfachten Musterprotokoll für kleine GmbHs sind sie gar nicht zulässig.
Für die Bareinlage brauchst du zuerst ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH in Gründung, auf das die Einlagen fließen. Ohne Einzahlungsnachweis von diesem Konto beurkundet der Notar die Anmeldung nicht.
Wie darf das Stammkapital verwendet werden?
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Das Stammkapital liegt nicht eingefroren auf dem Konto. Nach der Eintragung ins Handelsregister darf es für Geschäftszwecke eingesetzt werden – also für Betriebsausgaben, Investitionen und laufende Kosten. Ja, das Stammkapital darf für Büromiete, das Gehalt des Geschäftsführers, Marketingausgaben oder den Kauf von Ausrüstung verwendet werden.
Grenzen setzt der Grundsatz der Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG): Verboten sind Auszahlungen an Gesellschafter, durch die das Reinvermögen der GmbH unter das Stammkapital fällt. Das gilt nicht nur für offene Gewinnausschüttungen, sondern auch für die verdeckte Einlagenrückgewähr – etwa unangemessen hohe Geschäftsführergehälter an Gesellschafter, private Ausgaben über die GmbH oder Darlehen an Gesellschafter zu nicht marktüblichen Konditionen. Solche Zahlungen können vom Empfänger zurückgefordert werden und lösen bei der Kapitalertragsteuer Nachzahlungen aus.
Kurz gesagt: Das Kapital für den laufenden Betrieb einzusetzen ist erlaubt und sogar der Sinn der Sache. Es an die Gesellschafter zurückzuführen, solange das Stammkapital dadurch angegriffen wird, ist es nicht.
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GmbH vs. UG: Die Unterschiede beim Stammkapital
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH und kann mit einem Stammkapital von nur 1 € gegründet werden. Das klingt praktisch, hat aber einen Haken: Die UG ist gesetzlich verpflichtet, 25 % ihres Jahresgewinns als Rücklage zu thesaurieren – so lange, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht, woraufhin die UG in eine GmbH umgewandelt werden kann.
| Merkmal | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000 € | 1 € |
| Einzahlung bei Anmeldung | mind. 12.500 € (Barsplit möglich) | voll in bar |
| Sacheinlage möglich | ja | nein |
| Gewinnrücklage | freiwillig | 25 % des Jahresgewinns bis 25.000 € |
| Außenwirkung | etabliert, "vollwertige" GmbH | Startform, Aufstockung geplant |
Wer die UG später zur GmbH aufstocken will, führt eine Kapitalerhöhung durch – aus angesparten Rücklagen oder frischem Kapital.
Stammkapital und Buchhaltung: Was Gründer beachten müssen
Das Stammkapital erscheint in der GmbH-Bilanz als Passivposition auf der Eigenkapitalseite (Position "Gezeichnetes Kapital"). Wenn die GmbH Verluste macht, wird das Eigenkapital aufgezehrt. Sinkt das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals – also unter 12.500 € –, muss der Geschäftsführer nach § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Bei vollständigem Kapitalverlust oder Überschuldung muss Insolvenz beantragt werden.
Genau deshalb lohnt sich eine saubere Buchhaltung von Anfang an: Nur wenn du dein Eigenkapital laufend im Blick hast, siehst du frühzeitig, wenn du dich der 12.500-Euro-Schwelle näherst und handeln musst.
Häufige Fragen zum GmbH-Stammkapital
Muss das Stammkapital voll eingezahlt werden?
Nein. Für die Anmeldung reicht die Hälfte (12.500 €), sofern auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel entfällt. Die restlichen 50 % ruft der Geschäftsführer bei Bedarf ab. Die Gesellschafter schulden der GmbH aber die volle Einlage – die offene Hälfte bleibt eine Verbindlichkeit.
Kann ich eine GmbH mit 12.500 € gründen?
Das Stammkapital bleibt bei 25.000 €. Du kannst die GmbH aber anmelden, sobald 12.500 € eingezahlt sind. Eine "echte" GmbH mit nur 12.500 € Stammkapital gibt es nicht – dafür ist die UG (haftungsbeschränkt) gedacht.
Darf ich mir vom Stammkapital ein Gehalt zahlen?
Ja. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist eine Betriebsausgabe und aus dem Stammkapital zahlbar. Unangemessen hohe Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer gelten dagegen als verdeckte Gewinnausschüttung und sind steuerlich problematisch.
Was passiert, wenn das Stammkapital aufgebraucht ist?
Verluste zehren zuerst das Eigenkapital auf. Fällt es unter die Hälfte des Stammkapitals, ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht Insolvenzantragspflicht. Ein reines Absinken der Liquidität ist noch kein Kapitalverlust – entscheidend ist das bilanzielle Eigenkapital.
Braucht auch eine Ein-Personen-GmbH 25.000 €?
Ja. Für die Ein-Personen-GmbH gilt dasselbe Mindeststammkapital und dieselbe Einzahlungsregel wie bei mehreren Gesellschaftern.
Fazit: Das Stammkapital als Grundlage deiner GmbH
Das Stammkapital ist mehr als eine formale Hürde – es ist die finanzielle Grundlage deiner GmbH. Die 25.000 € sichern Gläubiger ab und signalisieren Ernst. Wer die Regeln zur Einzahlung (zwei Bedingungen), zur Verwendung (Kapitalerhaltung) und zur Überwachung des Eigenkapitals kennt, vermeidet Haftungsrisiken und gründet auf einem soliden Fundament. Mit einer ordentlichen Buchhaltung von Anfang an behältst du das Eigenkapital im Blick – und siehst frühzeitig, wenn Handlungsbedarf besteht.
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