Ab 1. Januar 2027: Du musst E-Rechnungen ausstellen
Dein Vorjahresumsatz 2026 liegt über 800.000 €, und du rechnest mit inländischen Geschäftskunden ab. Damit endet die Übergangsregelung für dich zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 muss jede B2B-Rechnung als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 rausgehen – PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr.
- Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1, nicht die Profile MINIMUM und BASIC-WL
- Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und B2C
- Der strukturierte Teil ist 8 Jahre unverändert aufzubewahren (§ 14b UStG)
- EDI-Verfahren sind noch bis Ende 2027 zulässig, danach nicht mehr
Norman erzeugt XRechnung und ZUGFeRD aus deinen laufenden Rechnungen und archiviert sie GoBD-konform. Rechnungen sind kostenlos, ohne Limit.
Dieser Test ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist dein tatsächlicher Gesamtumsatz 2026 nach § 19 Abs. 3 UStG.