B2B-E-Rechnungspflicht ab 2025: Empfang heute, Versand 2027/2028

Seit 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen B2B-Rechnungen im strukturierten Format (XRechnung, ZUGFeRD ≥2.0.1 nach EN 16931) empfangen können. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz strukturierte E-Rechnungen versenden, ab 1. Januar 2028 alle übrigen B2B-Aussteller. Norman erfüllt Empfang heute und bereitet den Versand vor, ohne separates Compliance-Projekt.

Für alle, die die B2B-E-Rechnungspflicht ohne Sonderprojekt umsetzen wollen

Norman erfüllt die Empfangspflicht ab 1. Januar 2025 und bereitet den Versand für 2027 und 2028 vor: XRechnung und ZUGFeRD entstehen aus laufenden Rechnungen, eingehende E-Rechnungen werden automatisch erkannt, gebucht und revisionssicher archiviert.

Automatische Bankzuordnung (SKR03/04)

Norman ordnet Bankbewegungen laufend den richtigen Konten zu und schlägt passende SKR03/04-Buchungen vor.

BankbewegungenSynchronisiert
Beleg
Team lunch · 84,20 €
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Transaktion
Oberholz · 10. Aug. 2026
Kartenzahlung

Intelligenter Belegabgleich

Leite Belege per App oder E-Mail weiter. Norman erkennt die Daten und gleicht sie mit Transaktionen ab.

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Alle Ausgaben nach Kategorie aufgeschlüsselt, automatisch aktualisiert und jederzeit abrufbar.

AusgabenBüromiete1.200 €Software340 €Reisekosten890 €Bewirtung280 €
Insights24/7 aktiv
Gewinnmarge liegt 6 % niedriger

Finanzübersicht auf einen Blick

Einnahmen, Ausgaben und offene Posten in einem Dashboard, das sich mit jeder Buchung aktualisiert.

KI-gestützte Erkenntnisse

Norman erkennt Sparpotenziale, markiert ungewöhnliche Buchungen und gibt dir handlungsbereite Empfehlungen.

KI-Erkenntnisse
Abzug erkanntHome-Office-Pauschale
UngewöhnlichDoppelte Zahlung an Lieferant
  • Hosted in Germany
  • EN 16931 / §14 UStG
  • Empfang ab 2025 erfüllt
  • Versand 2027 + 2028 vorbereitet
  • GoBD-konform archiviert

So setzt du die E-Rechnungspflicht mit Norman um

Die Pflicht entsteht aus dem laufenden Rechnungs- und Buchhaltungsworkflow: kein separates Tool für Compliance.

Empfang sicherstellen

Seit 1. Januar 2025 müssen B2B-Empfänger XRechnung und ZUGFeRD annehmen. Norman erkennt eingehende E-Rechnungen aus Mail-Weiterleitung, Upload und Plattformen automatisch, liest die strukturierten Daten aus dem XML und bucht sie in die Vorsteuer.

Versand vorbereiten

Ab 1. Januar 2027 (über 800.000 € Jahresumsatz) bzw. 1. Januar 2028 (alle übrigen) müssen B2B-Rechnungen strukturiert versendet werden. Norman erzeugt heute schon XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931 aus dem normalen Rechnungsprozess: keine Umstellung kurz vor der Frist.

Archivieren und prüfen

E-Rechnungen werden im Original (XML bzw. PDF/A-3 mit XML) GoBD-konform zehn Jahre archiviert, unveränderbar und mit Zeitstempel. Im Prüfungsfall liegen Empfangsbeleg, strukturierte Daten und Verbuchung im selben Datensatz.

Was Norman aus der E-Rechnungspflicht herausnimmt

Norman ersetzt das Sonderprojekt zur E-Rechnungspflicht, das PDF-Postfach für eingehende Rechnungen und die Frist-Panik vor 2025/2027/2028 durch einen laufenden Workflow.

Sonderprojekt

für E-Rechnungspflicht neben dem Tagesgeschäft

PDF-Postfach

für eingehende B2B-Rechnungen ab 1. Januar 2025

Frist-Panik

vor 2025, 2027 und 2028

Norman statt Sonderprojekt zur E-Rechnungspflicht

Empfang, Versand, Archivierung und Berater-Übergabe für XRechnung und ZUGFeRD laufen in einem System statt in einem zusätzlichen Compliance-Stack neben dem Tagesgeschäft.

NormanSonderprojekt + PDF-Postfach + Berater-Mail
Empfang ab 1. Januar 2025XRechnung und ZUGFeRD aus Mail, Upload und Plattformen erkannt, gelesen, gebuchtEingangsformate landen im PDF-Postfach, Werte werden abgetippt
Versand ab 2027 / 2028XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931 aus dem normalen RechnungsprozessWord-Vorlagen, externer XML-Konverter und manueller Versand
Archivierung 10 Jahre (GoBD)Original-XML bzw. PDF/A-3 mit XML unveränderbar und mit ZeitstempelBelege liegen in Mailordnern und Cloud-Verzeichnissen verteilt
Berater- und DATEV-ÜbergabeStrukturierte Daten, Originalbelege und UStVA-Bezug an einer StelleZIP per Mail mit erratenem Format und manueller Nacharbeit

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Häufige Fragen

Was ist die B2B-E-Rechnungspflicht in Deutschland und ab wann gilt sie?

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde §14 UStG geändert: ab 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen B2B-Rechnungen im strukturierten Format empfangen können: XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 in einem EN-16931-konformen Profil gelten als strukturierte E-Rechnung. Für den Versand gilt eine Übergangsfrist: ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen strukturiert versenden, ab 1. Januar 2028 alle übrigen B2B-Aussteller. Eine PDF gilt dann nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern als sonstige Rechnung.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht, auch für Freiberufler und Kleinunternehmer?

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Empfangen müssen ab 2025 alle Unternehmer im Sinne des §2 UStG, also auch Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer nach §19 UStG, sobald sie eine B2B-Rechnung erhalten. Für den Versand gibt es Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§33 UStDV), Fahrausweise (§34 UStDV) und Rechnungen an Endverbraucher (B2C) fallen nicht unter die Pflicht. Für Kleinunternehmer nach §19 UStG gilt die Versandpflicht für eigene Rechnungen erst ab 2028.

Welche Formate sind als E-Rechnung erlaubt: XRechnung, ZUGFeRD, PDF?

Erlaubt ist jedes strukturierte Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das in der Praxis XRechnung (reines XML, von KoSIT gepflegt) und ZUGFeRD ab 2.0.1 in einem EN-16931-konformen Profil (PDF/A-3 mit eingebettetem XML, von FeRD beim AWV gepflegt). Auch andere EN-16931-konforme Formate wie das französische Factur-X sind zulässig, sofern Sender und Empfänger sich darauf einigen. Eine reine PDF erfüllt die Pflicht nicht mehr: Sie gilt ab 2025 nur noch als sonstige Rechnung im Sinne von §14 UStG.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren, und reicht ein PDF-Ausdruck?

E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papier- oder PDF-Rechnungen: zehn Jahre nach §147 AO. Maßgeblich ist aber die strukturierte Originaldatei: also die XML bei XRechnung oder die PDF/A-3 mit eingebettetem XML bei ZUGFeRD. Ein PDF-Ausdruck oder ein nachträglich gerendertes Sichtbild reicht GoBD-konform nicht aus. Norman archiviert die Originaldatei unveränderbar mit Zeitstempel und macht sie für Betriebsprüfungen mit Z1/Z2/Z3-Zugriff auffindbar.