USt-IdNr beantragen 2026: Anleitung für Selbstständige und GmbH
Die USt-IdNr ist Pflicht für jedes Unternehmen mit EU-Kunden. So beantragst du sie 2026 kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern: online, in unter 10 Minuten.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Das Wichtigste in Kürze
- Die USt-IdNr ist deine EU-weite Umsatzsteuer-Kennnummer (Format: DE + 9 Ziffern). Rechtsgrundlage ist §27a UStG.
- Vergeben wird sie kostenlos vom BZSt, nicht vom Finanzamt. Der Antrag ist online in unter 10 Minuten erledigt.
- Voraussetzung: eine aktive Steuernummer. Bei Neugründung beantragst du beide Nummern in einem Rutsch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Bearbeitungszeit: in der Regel 1 bis 4 Wochen, Mitteilung ausschließlich per Post (nie per E-Mail).
- Pflicht, sobald du B2B-Leistungen in der EU verkaufst oder einkaufst; auch Kleinunternehmer brauchen dann eine.
Was ist die USt-IdNr und warum brauchst du sie?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) ist deine EU-weite Kennnummer als Unternehmer. In Deutschland beginnt sie mit „DE", gefolgt von 9 Ziffern (z. B. DE 123456789). Sie wird kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Grundlage von §27a UStG vergeben.
Brauchst du eine USt-IdNr? Sobald du Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern verkaufst oder einkaufst: ja. Ohne sie kannst du keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen abwickeln, kein Reverse-Charge-Verfahren nutzen und keine Zusammenfassende Meldung abgeben. Für rein inländische Geschäfte reicht hingegen die normale Steuernummer.
USt-IdNr vs. Steuernummer: der Unterschied
Beide Nummern identifizieren dich steuerlich, aber sie erfüllen verschiedene Zwecke. Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt und nutzt sie für alle inländischen Angelegenheiten. Die USt-IdNr kommt vom BZSt und gilt EU-weit im grenzüberschreitenden Handel.
| Merkmal | Steuernummer | USt-IdNr |
|---|---|---|
| Vergeben von | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Gültigkeit | nur Deutschland | EU-weit |
| Format | z. B. 12/345/67890 | DE + 9 Ziffern |
| Zweck | inländische Steuersachen, EÜR, UStVA | grenzüberschreitender EU-Handel |
| Auf Rechnung an | inländische Kunden | EU-Geschäftskunden (§14a UStG) |
| Pflicht | für jedes Unternehmen | nur bei EU-B2B-Umsätzen |
Auf innerdeutschen Rechnungen genügt die Steuernummer. Sobald ein Geschäftskunde aus einem anderen EU-Land dazukommt, muss die USt-IdNr auf die Rechnung, sowohl deine als auch die des Kunden.
Wann ist die USt-IdNr Pflicht?
Du benötigst eine USt-IdNr in diesen Fällen:
• Du verkaufst B2B-Leistungen an Kunden in anderen EU-Ländern (Reverse Charge)
• Du lieferst Waren steuerfrei innerhalb der EU (innergemeinschaftliche Lieferung)
• Du kaufst Leistungen oder Waren von EU-Unternehmern und musst Reverse Charge anwenden
• Du nimmst am OSS-Verfahren für B2C-Verkäufe in der EU teil
• Du musst die Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben
Voraussetzungen für den Antrag
Bevor du die USt-IdNr beantragen kannst, musst du steuerlich erfasst sein. Das heißt: Du hast den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht und eine Steuernummer erhalten. Bei einer Neugründung kannst du die USt-IdNr direkt im Fragebogen mitbeantragen; dann erhältst du beide Nummern in einem Rutsch, und das Finanzamt leitet den Antrag automatisch ans BZSt weiter.
GmbHs und UGs müssen zusätzlich im Handelsregister eingetragen sein. Selbstständige und Freiberufler benötigen lediglich eine aktive Steuernummer.
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USt-IdNr online beantragen: Schritt für Schritt
Der einfachste Weg führt über das Online-Formular des BZSt. Neugründer nutzen dagegen den Fragebogen. Beide Wege münden in dieselbe Bearbeitung beim BZSt:
So läuft der Online-Antrag für ein bestehendes Unternehmen:
1. Öffne das Antragsformular auf bzst.de unter „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen"
2. Wähle deine Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG)
3. Trage deine Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein
4. Ergänze Firmierung, Adresse und Kontaktdaten
5. Antrag absenden: Du erhältst eine Eingangsbestätigung, die USt-IdNr kommt später per Brief
Der Online-Antrag wird schneller bearbeitet als ein Papierantrag und du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung. Alternativ kannst du den Antrag schriftlich an das BZSt in Saarlouis schicken. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht.
Bearbeitungszeit und was danach passiert
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen. Zu Spitzenzeiten (Jahresbeginn, Sommer) kann es etwas länger dauern. Du erhältst die USt-IdNr per Briefpost (nicht per E-Mail), meist als kurzes Schreiben mit der Nummer und einem Hinweis auf deine Pflichten. Bewahre dieses Schreiben gut auf. Kosten entstehen keine: Das BZSt erhebt für die Vergabe keine Gebühren.
Sobald du die USt-IdNr hast, musst du sie auf allen Ausgangsrechnungen an EU-Kunden angeben (§14a UStG), in der Zusammenfassenden Meldung verwenden und die USt-IdNr deiner EU-Geschäftspartner vor dem ersten Geschäft prüfen lassen.
USt-IdNr prüfen: einfache vs. qualifizierte Bestätigung
Bevor du eine steuerfreie EU-Lieferung ausführst oder eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreibst, musst du prüfen, ob die USt-IdNr deines Kunden gültig ist. Dafür gibt es zwei Verfahren beim BZSt (§18e UStG), plus das EU-weite VIES-Portal der Europäischen Kommission:
| Verfahren | Was geprüft wird | Nachweiswert |
|---|---|---|
| Einfache Bestätigung | nur, ob die USt-IdNr gültig ist | gering |
| Qualifizierte Bestätigung | Gültigkeit plus Name, Rechtsform, Ort, PLZ | hoch (mit Protokoll) |
Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ist die qualifizierte Bestätigung entscheidend: Nur mit dem schriftlichen Protokoll weist du dem Finanzamt nach, dass du die Angaben sorgfältig geprüft hast. Wichtig: Bestätigungen für zurückliegende Zeitpunkte sind nicht möglich; prüfe die Nummer immer vor dem Geschäft.
USt-IdNr für Kleinunternehmer: geht das?
Ja. Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG dürfen eine USt-IdNr beantragen, und manchmal müssen sie sogar. Sobald du Leistungen aus dem EU-Ausland einkaufst (z. B. Software-Abos bei einem irischen Anbieter oder Werbung bei einer EU-Plattform), löst das Reverse Charge nach §13b UStG aus, und du brauchst eine USt-IdNr, um als Leistungsempfänger die Steuer korrekt abzuführen.
Die USt-IdNr macht dich nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Du behältst deinen Kleinunternehmer-Status, musst aber für Reverse-Charge-Eingänge eine UStVA abgeben und die Steuer selbst ans Finanzamt zahlen (ein Vorsteuerabzug steht dir als Kleinunternehmer nicht zu).
Häufige Fehler beim Antrag
• Antrag vor der steuerlichen Erfassung gestellt: erst auf die Steuernummer warten
• Falsches Finanzamt angegeben: prüfe die Zuständigkeit über elster.de
• USt-IdNr aus aufgelöstem Geschäft verwendet: eine alte Nummer ist nach Geschäftsaufgabe ungültig
• Adresse weicht vom Handelsregister ab: bei GmbHs muss alles übereinstimmen, sonst lehnt das BZSt ab
• EU-Rechnung ohne qualifizierte Prüfung der Kunden-USt-IdNr geschrieben: bei ungültiger Nummer kippt die Steuerfreiheit
USt-IdNr mit Norman verwalten
Mit Norman trägst du die USt-IdNr einmal ein, und sie erscheint automatisch auf allen E-Rechnungen, in der UStVA und in der Zusammenfassenden Meldung. Verkaufst du an einen EU-Geschäftskunden, setzt Norman den korrekten Reverse-Charge-Hinweis und beide USt-IdNrn auf die Rechnung. Eingehende Reverse-Charge-Belege erkennt die KI automatisch und bucht sie richtig in die UStVA. So ist deine Buchhaltung von Anfang an EU-fest.
Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet die Beantragung der USt-IdNr?
Nichts. Das BZSt vergibt die USt-IdNr kostenlos. Anbieter, die für die „Beantragung" Geld verlangen, verkaufen dir nur einen Service, den du in unter 10 Minuten selbst online erledigst.
Wie lange dauert es, bis ich die USt-IdNr habe?
In der Regel 1 bis 4 Wochen. Der Online-Antrag wird schneller bearbeitet als ein Papierantrag. Zu Spitzenzeiten (Jahresanfang, Sommer) kann es länger dauern. Die Nummer kommt ausschließlich per Post.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr?
Die Steuernummer vergibt das Finanzamt und gilt nur in Deutschland. Die USt-IdNr vergibt das BZSt und gilt EU-weit. Auf innerdeutschen Rechnungen nutzt du die Steuernummer, bei EU-Geschäftskunden die USt-IdNr. Mehr dazu im Vergleich Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr?
Nur, wenn du B2B-Leistungen im EU-Ausland verkaufst oder einkaufst. Kaufst du z. B. ein Software-Abo bei einem EU-Anbieter, greift Reverse Charge (§13b UStG) und du brauchst eine USt-IdNr; dein Kleinunternehmer-Status bleibt trotzdem bestehen.
Kann ich die USt-IdNr rückwirkend beantragen?
Nein. Die USt-IdNr wird ab Vergabe gültig, nicht rückwirkend. Auch das Bestätigungsverfahren gilt nur für den aktuellen Zeitpunkt; beantrage die Nummer daher, bevor du die erste EU-Rechnung schreibst.
Wo prüfe ich die USt-IdNr eines EU-Kunden?
Über die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt (bzst.de) oder das VIES-Portal der EU-Kommission. Für steuerfreie Lieferungen ist die qualifizierte Abfrage mit schriftlichem Protokoll der sichere Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Fazit
Die USt-IdNr ist kein optionales Extra: Sobald du EU-Geschäfte machst, ist sie Pflicht. Der Antrag ist kostenlos und unkompliziert; du brauchst nur eine aktive Steuernummer. Plane 1 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit ein, bevor du die erste Auslandsrechnung schreibst, und prüfe die USt-IdNr deiner Kunden qualifiziert. Weiterführend: Reverse-Charge-Verfahren und Zusammenfassende Meldung.
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