Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) 2026: Alles, was du wissen musst

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte
Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Aktualisiert am:

08.02.2026

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist der erste Sprung in die deutsche Steuererklärung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist der erste Sprung in die deutsche Steuererklärung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist der erste Sprung in die deutsche Steuererklärung.

Auf einen Blick

Was ist die UStVA? Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, in der du dem Finanzamt mitteilst, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du bezahlt hast. Die Differenz zahlst du – oder bekommst sie erstattet.

Wer muss sie abgeben? Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland – Freiberufler, Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften. Kleinunternehmer nach §19 UStG und bestimmte steuerbefreite Berufe sind ausgenommen.

Wann ist sie fällig? Bis zum 10. des Monats nach deinem Meldezeitraum. Die Januar-UStVA ist bis zum 10. Februar fällig.

Monatlich oder vierteljährlich? Hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab: monatlich ab 9.000 €, vierteljährlich zwischen 2.000 € und 9.000 €, nur jährlich unter 2.000 €.


Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Wenn du in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen verkaufst, stellst du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung – in der Regel 19 % oder 7 %. Dieses Geld gehört nicht dir. Es gehört dem Finanzamt. Gleichzeitig zahlst du beim Einkauf für dein Unternehmen Umsatzsteuer auf deine Käufe (Vorsteuer) – und kannst dir diese zurückholen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die Art, wie du während des Jahres mit dem Finanzamt abrechnest. Du meldest, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast, ziehst die bezahlte Vorsteuer ab und zahlst entweder die Differenz oder erhältst eine Erstattung.

Stell dir das wie Abschlagszahlungen für Strom vor: Du zahlst unterjährig geschätzte Beträge, statt am Jahresende eine große Rechnung zu bekommen. Die jährliche Umsatzsteuererklärung ist dann die Endabrechnung – wie die Jahresabrechnung, die prüft, ob deine Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen.

Erfahre mehr über den Zusammenhang zwischen Umsatzsteuer, Vorsteuer und der UStVA


UStVA vs. Umsatzsteuererklärung: Was ist der Unterschied?

Die UStVA ist eine Steueranmeldung (Selbstveranlagung) – du berechnest die Steuer selbst und reichst sie monatlich oder vierteljährlich ein. Das Finanzamt prüft die einzelnen Meldungen nicht im Detail.

Die jährliche Umsatzsteuererklärung ist etwas anderes. Es handelt sich um eine vollständige Steuererklärung, in der du deine gesamte Umsatzsteuer für das Jahr zusammenfasst. Das Finanzamt prüft sie gründlicher. Waren deine Vorauszahlungen im Laufe des Jahres zu hoch, bekommst du eine Erstattung. Waren sie zu niedrig, musst du eine Nachzahlung leisten.


Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Wer Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist, muss eine UStVA abgeben. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und alle Arten von Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größe.

Kleinunternehmer sind befreit. Wenn du nach §19 UStG als Kleinunternehmer giltst, weist du keine Umsatzsteuer aus und gibst daher keine UStVA ab. Seit Januar 2025 gelten die Schwellenwerte: Dein Umsatz muss im Vorjahr unter 25.000 € gelegen haben und darf im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten.

Trotzdem gibt es Situationen, in denen auch Kleinunternehmer eine UStVA abgeben müssen – zum Beispiel beim Bezug von Leistungen aus anderen EU-Ländern (Reverse-Charge-Verfahren).

Bestimmte Berufe sind komplett von der Umsatzsteuer befreit. Nach §4 UStG unterliegen bestimmte berufliche Tätigkeiten überhaupt nicht der Umsatzsteuer. Dazu gehören Heilbehandlungen (Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker), Versicherungsvermittlung und bestimmte Bildungsleistungen. Fallen alle deine Leistungen unter diese Befreiungen, musst du keine UStVA abgeben.

Existenzgründer und neue Unternehmen müssen basierend auf ihrer geschätzten Umsatzsteuerzahllast melden – im nächsten Abschnitt findest du die Sonderregelungen für 2021 bis 2026.


Monatlich oder vierteljährlich: Welcher Meldezeitraum gilt für dich?

Dein Meldezeitraum hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab – das ist die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die du eingenommen, und der Vorsteuer, die du geltend gemacht hast.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Schwellenwerte:

Meldezeitraum

Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr

Monatlich

9.000 € oder mehr

Vierteljährlich

Zwischen 2.000 € und 9.000 €

Nur jährlich (mit Genehmigung des Finanzamts)

Weniger als 2.000 €

Mehr zu den Schwellenwerten und wie du prüfst, welcher für dich gilt

🧮 Prüfe jedes Jahr deine tatsächliche Umsatzsteuerzahllast. Ist sie unter 9.000 € gefallen, kannst du möglicherweise von monatlicher auf vierteljährliche Meldung wechseln – das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand.


Sonderregelungen für Existenzgründer (2021–2026)

Normalerweise müssen neu gegründete Unternehmen im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich eine UStVA abgeben – unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerzahllast.

Diese Pflicht wurde jedoch für Gründungen zwischen 2021 und 2026 durch das Bürokratieentlastungsgesetz III ausgesetzt. In diesem Zeitraum gelten auch für Neugründungen die Standardschwellenwerte aus der obigen Tabelle. Liegt deine geschätzte jährliche Umsatzsteuerzahllast also unter 9.000 €, musst du von Anfang an nur vierteljährlich melden.

Was passiert 2027? Derzeit läuft diese Aussetzung Ende 2026 aus. Wird sie nicht verlängert, gilt für Gründungen ab 2027 wieder die monatliche Meldepflicht in den ersten zwei Jahren. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Klarheit gibt.


Fristen und Termine 2026

Die UStVA muss abgegeben und die entsprechende Zahlung muss bis zum 10. des Monats nach deinem Meldezeitraum beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Für Banküberweisungen gibt es eine Zahlungsschonfrist von 3 Tagen – die Zahlung kann also bis zum 13. beim Finanzamt eingehen, ohne dass eine Säumnis entsteht. Die Abgabe der Meldung selbst muss jedoch bis zum 10. erfolgen. Richtest du ein SEPA-Lastschriftmandat (Lastschrifteinzugsermächtigung) ein, bucht das Finanzamt den Betrag automatisch ab – keine Schonfrist nötig und kein Risiko einer verspäteten Zahlung.


Monatliche Abgabetermine 2026

Meldezeitraum

Abgabefrist

Zahlungsschonfrist (Überweisung)

Januar 2026

10. Februar (Di)

13. Februar

Februar 2026

10. März (Di)

13. März

März 2026

10. April (Fr)

14. April (Mo)

April 2026

11. Mai (Mo)

14. Mai

Mai 2026

10. Juni (Mi)

15. Juni (Mo)

Juni 2026

10. Juli (Fr)

13. Juli

Juli 2026

10. August (Mo)

13. August

August 2026

10. September (Do)

14. September (Mo)

September 2026

12. Oktober (Mo)

15. Oktober

Oktober 2026

10. November (Di)

13. November

November 2026

10. Dezember (Do)

14. Dezember (Mo)

Dezember 2026

11. Januar 2027 (Mo)

14. Januar 2027


Vierteljährliche Abgabetermine 2026

Quartal

Abgabefrist

Zahlungsschonfrist

Q1 (Jan–Mär)

10. April (Fr)

14. April (Mo)

Q2 (Apr–Jun)

10. Juli (Fr)

13. Juli

Q3 (Jul–Sep)

12. Oktober (Mo)

15. Oktober

Q4 (Okt–Dez)

11. Januar 2027 (Mo)

14. Januar 2027

Mit einer Dauerfristverlängerung verschieben sich alle Fristen um einen Monat. Die Januar-2026-UStVA wäre dann erst am 10. März fällig statt am 10. Februar.

Alle Termine inklusive Dauerfristverlängerung


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So berechnest du die Umsatzsteuervoranmeldung

Die Grundberechnung ist einfach:

Umsatzsteuer auf Verkäufe − Vorsteuer auf Einkäufe = Deine Zahlung ans Finanzamt (oder deine Erstattung)


Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du bist freiberufliche Grafikdesignerin. Im Januar:

  • Du stellst einem Kunden 5.000 € netto + 950 € USt (19 %) = 5.950 € brutto in Rechnung

  • Du stellst außerdem ein kleineres Projekt mit 1.000 € netto + 190 € USt = 1.190 € in Rechnung

  • Du kaufst einen neuen Laptop für 1.200 € netto + 228 € USt

  • Du zahlst Software-Abonnements: 200 € netto + 38 € USt

Deine UStVA-Berechnung:


Betrag

Umsatzsteuer auf Verkäufe (950 € + 190 €)

1.140 €

Vorsteuer auf Einkäufe (228 € + 38 €)

−266 €

Zahllast (Zahlung ans Finanzamt)

874 €

Ist das Ergebnis negativ – du hast also mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen – steht dir eine Erstattung vom Finanzamt zu. Das kommt häufig vor, wenn du große Investitionen tätigst (Ausrüstung kaufen, Büro einrichten) oder in Monaten mit niedrigem Umsatz.

Lies den vollständigen Berechnungsleitfaden mit Sonderfällen und der Formel für gemischte Steuersätze


Wann du keine Vorsteuer geltend machen kannst

Nicht jeder bezahlte Umsatzsteuerbetrag ist abzugsfähig. Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, wenn:

  • Die Rechnung des Lieferanten fehlerhaft oder unvollständig ist (fehlende Steuernummer, falscher Steuersatz, falsche Adresse). Das ist einer der häufigsten Gründe für abgelehnte Ansprüche.

  • Du den Originalbeleg verloren und selbst einen Ersatzbeleg (Eigenbeleg) erstellt hast. Eigenbelege werden für den Vorsteuerabzug nicht anerkannt.

  • Der Kauf nicht mit deiner geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängt.

Prüfe deine Eingangsrechnungen immer sorgfältig. Ist eine Lieferantenrechnung fehlerhaft, bitte um eine korrigierte Version, bevor du deine UStVA einreichst.

Stelle sicher, dass deine eigenen Rechnungen alle deutschen Anforderungen erfüllen


Umsatzsteuervoranmeldung über Elster einreichen

Alle UStVAs müssen elektronisch eingereicht werden. Du hast zwei Möglichkeiten: direkt über ELSTER (das kostenlose Online-Portal des Finanzamts) oder über Buchhaltungssoftware mit integrierter ELSTER-Schnittstelle.


Option 1: Direkt über ELSTER einreichen

So reichst du deine UStVA Schritt für Schritt über das ELSTER-Portal ein:

  1. Bei ELSTER anmelden (elster.de) mit deinem elektronischen Zertifikat. Hast du noch keins, musst du dich erst registrieren – das Zertifikat kommt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

  2. Zum Formular navigieren. Gehe zu „Formulare" → „Umsatzsteuer" → „Umsatzsteuer-Voranmeldung" und wähle den richtigen Meldezeitraum.

  3. Unternehmensdaten eingeben. Deine Steuernummer und Unternehmensangaben.

  4. Steuerpflichtige Umsätze eintragen. Gib deinen Nettoumsatz (ohne USt) aufgeschlüsselt nach Steuersatz ein:

    • Regelsatz (19 %): Nettobetrag eintragen – ELSTER berechnet die USt automatisch

    • Ermäßigter Satz (7 %): genauso

    • Für innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Leistungen oder steuerfreie Exporte gibt es eigene Felder

  5. Vorsteuer eintragen. Trage nur die Umsatzsteuerbeträge aus deinen Eingangsrechnungen ein – nicht den Brutto- oder Nettobetrag.

  6. Plausibilitätsprüfung durchführen. ELSTER markiert offensichtliche Fehler (fehlende Felder, unmögliche Werte) vor der Absendung.

  7. Absenden. Sobald die Plausibilitätsprüfung bestanden ist, sende deine UStVA ab. Du erhältst eine Bestätigung und ein Übermittlungsprotokoll.

Hinweis zu ELSTER: Das Portal verlangt Nettobeträge für deine Umsätze, aber nur den USt-Anteil für deine Einkäufe. Diese Inkonsistenz verwirrt viele Erstanwender. Außerdem besteht bei der manuellen Übertragung aus eigenen Aufzeichnungen immer ein Risiko für Übertragungsfehler.


Option 2: Über Buchhaltungssoftware (einfacher)

Manche Buchhaltungssoftware – wie Norman – ist direkt über eine API-Schnittstelle mit ELSTER verbunden. Das bedeutet:

  • Deine Ausgangs- und Eingangsrechnungen sind bereits im System

  • Die Software berechnet automatisch die korrekten Werte für jedes UStVA-Feld

  • Du sendest direkt aus der Software – kein Einloggen bei ELSTER, keine manuelle Dateneingabe

  • Das Risiko von Übertragungsfehlern sinkt praktisch auf null

So automatisiert Norman deine UStVA-Abgabe


Dauerfristverlängerung: Einen Monat mehr Zeit

Eine Dauerfristverlängerung verlängert deine Abgabe- und Zahlungsfrist um einen vollen Monat. Statt bis zum 10. des Folgemonats hast du bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit. Deine Januar-UStVA wäre dann erst am 10. März fällig statt am 10. Februar.

So beantragst du sie: Reiche einen elektronischen Antrag (Antrag auf Dauerfristverlängerung) über ELSTER vor deiner ersten Abgabefrist des Jahres ein. Du musst keinen Grund angeben – sie wird automatisch gewährt.

Der Haken für monatliche Melder: Wer monatlich meldet, muss eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres leisten. Diese ist bis zum 10. Februar jedes Jahres fällig. Sie dient als Sicherheitsleistung und wird mit der Dezember-UStVA am Jahresende verrechnet.

Vierteljährliche Melder müssen keine Sondervorauszahlung leisten.

Einmal gewährt, bleibt die Dauerfristverlängerung unbefristet gültig – du musst sie nicht jedes Jahr neu beantragen. Sie gilt, bis du oder das Finanzamt sie widerruft.


Ist-Versteuerung: Besserer Cashflow für Selbstständige

Standardmäßig nutzt du die Soll-Versteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten). Das heißt: Du schuldest dem Finanzamt die Umsatzsteuer, sobald du eine Rechnung ausstellst – egal, ob dein Kunde bereits bezahlt hat. Zahlt ein Kunde 60 Tage zu spät, hast du die USt bereits aus eigener Tasche vorgestreckt.

Bei der Ist-Versteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) schuldest du die Umsatzsteuer erst, wenn die Zahlung tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Das kann einen erheblichen Unterschied für deinen Cashflow machen – besonders wenn deine Kunden regelmäßig spät zahlen.

Wer Ist-Versteuerung beantragen kann:

  • Alle Freiberufler – unabhängig vom Umsatz

  • Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter 600.000 €

  • GmbHs und UGs mit einem Jahresumsatz unter 600.000 €

So beantragst du sie: Reiche ein formloses Schreiben bei deinem örtlichen Finanzamt ein. Es gibt kein spezielles Formular – ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit der Bitte um Wechsel zur Ist-Versteuerung reicht aus. Nach Genehmigung gilt sie für alle zukünftigen UStVA-Meldungen, bis du zurückwechselst.

Die Kombination von Ist-Versteuerung und Dauerfristverlängerung bietet den maximalen Cashflow-Vorteil: Du meldest nur Umsatzsteuer auf tatsächlich erhaltenes Geld und hast einen zusätzlichen Monat für Abgabe und Zahlung. Für Freiberufler mit unregelmäßigem Einkommen ist diese Kombination besonders wertvoll.


Häufige Fehler und Strafen

Verspätete Abgabe

Verpasst du die Abgabefrist, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Höhe beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens 25 € pro Monat. Das Maximum liegt bei 10 % der festgesetzten Steuer oder 25.000 € – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Das Finanzamt hat in den ersten Monaten Ermessensspielraum, ob ein Zuschlag erhoben wird. Ab dem 15. Monat der Verspätung ist der Zuschlag jedoch zwingend.


Verspätete Zahlung

Reichst du pünktlich ein, zahlst aber zu spät, wird ein Säumniszuschlag von 1 % des ausstehenden Steuerbetrags pro angefangenem Monat der Verspätung fällig. Das ist kein Ermessen – es wird automatisch berechnet.


Nullmeldung vergessen

Selbst wenn du in einem Meldezeitraum keine Einnahmen und keine Ausgaben hattest, musst du trotzdem eine UStVA abgeben. Keine Meldung abzugeben, weil du „nichts gemacht" hast, ist einer der häufigsten Fehler. Das Finanzamt erwartet für jeden Zeitraum eine Meldung – auch wenn alle Werte null sind.

So gibst du eine Nullmeldung ab


Fehlerhafte Rechnungen

Erfüllen deine Rechnungen nicht die deutschen Anforderungen – fehlende Adresse, falsche Steuernummer, falscher Steuersatz – riskierst du den Verlust deines Vorsteuerabzugs. Sind umgekehrt deine eigenen Ausgangsrechnungen fehlerhaft, können deine Kunden ihre Vorsteuer nicht geltend machen – das schafft Probleme für sie und schadet deiner Geschäftsbeziehung.


Fehler korrigieren: Berichtigte Voranmeldung

Dir ist ein Fehler in einer bereits eingereichten UStVA aufgefallen? Eine Rechnung vergessen? Du kannst das mit einer berichtigten Voranmeldung korrigieren.

Der Vorgang ist einfach: Reiche eine neue UStVA für denselben Zeitraum mit den korrigierten Zahlen ein. Das geht über ELSTER oder deine Buchhaltungssoftware. Die korrigierte Meldung ersetzt die ursprüngliche vollständig.

Wichtig zum Zeitpunkt: Korrekturen kannst du jederzeit einreichen, bis die Umsatzsteuererklärung für das betreffende Jahr bestandskräftig ist (Steuerbescheid). Nach Erlass des Steuerbescheids erfordert eine Korrektur einen förmlichen Einspruch – ein deutlich aufwendigeres Verfahren.

Warte nicht. Entdeckst du einen Fehler, korrigiere ihn sofort. Je länger falsche Zahlen stehen bleiben, desto höher das Risiko von Komplikationen – besonders wenn der Fehler zu einer höheren Zahlung ans Finanzamt geführt hätte.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Korrektur deiner UStVA


Wie die UStVA mit deiner Jahressteuererklärung zusammenhängt

Deine monatlichen oder vierteljährlichen UStVA-Meldungen sind Vorauszahlungen. Am Jahresende reichst du eine jährliche Umsatzsteuererklärung ein, die alles miteinander abgleicht.

So hängt das zusammen:

Die Umsatzsteuererklärung addiert deine gesamte Umsatzsteuer und Vorsteuer für das Kalenderjahr. Sie vergleicht dann die Summe mit der Gesamtheit deiner UStVA-Vorauszahlungen. Hast du im Laufe des Jahres zu viel bezahlt, bekommst du eine Erstattung. Hast du zu wenig bezahlt, schuldest du eine Nachzahlung.

Im Idealfall stimmt die Summe deiner 12 monatlichen (oder 4 vierteljährlichen) UStVA-Meldungen exakt mit deiner Umsatzsteuererklärung überein. In der Praxis sind kleine Abweichungen normal – zum Beispiel, wenn du eine berichtigte Voranmeldung eingereicht oder Zahlen im Laufe des Jahres angepasst hast.

Die Jahreserklärung ist auch der Zeitpunkt, an dem das Finanzamt genauer hinschaut. Während deine einzelnen UStVA-Meldungen weitgehend automatisch verarbeitet werden, kann die Umsatzsteuererklärung eine Prüfung auslösen – besonders wenn die Zahlen erheblich von den Vorjahren abweichen.


Automatisiere deine UStVA mit Norman

Norman automatisiert deinen gesamten UStVA-Prozess – von der Verbuchung deiner Rechnungen bis zur direkten Übermittlung ans Finanzamt. Das bedeutet konkret:

  • Automatische Berechnung aus deinen erfassten Einnahmen und Ausgaben – kein manuelles Rechnen

  • Direkte ELSTER-Übermittlung mit einem Klick, ohne Einloggen ins ELSTER-Portal

  • Fristenerinnerungen, damit du den 10. nie verpasst

  • Nullmeldung in Sekunden – Nullmeldung mit einem Klick, wenn du keine Aktivität hattest

  • Immer aktuell – Norman wendet automatisch aktuelle Steuersätze und Schwellenwertänderungen an

Ob du monatlich oder vierteljährlich meldest – Norman übernimmt die Routinearbeit, damit du dich auf deine eigentliche Arbeit konzentrieren kannst.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die UStVA ist bis zum 10. des Monats nach deinem Meldezeitraum fällig. Für monatliche Melder ist die Januar-UStVA bis zum 10. Februar fällig, die Februar-UStVA bis zum 10. März und so weiter. Für vierteljährliche Melder gilt: Q1 bis zum 10. April, Q2 bis zum 10. Juli, Q3 bis zum 10. Oktober und Q4 bis zum 10. Januar des Folgejahres. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Wann muss ich die UStVA monatlich oder vierteljährlich abgeben?

Das hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab (Umsatzsteuer minus Vorsteuer). Lag sie bei 9.000 € oder mehr, meldest du monatlich. Zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich. Unter 2.000 € kannst du mit Genehmigung des Finanzamts von der Abgabe befreit sein. Diese Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2025.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist die Steuer selbst – die 19 % oder 7 %, die du auf deinen Rechnungen ausweist. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die regelmäßige Meldung, in der du meldest, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast, die Vorsteuer abziehst und die Differenz mit dem Finanzamt abrechnest. Die Umsatzsteuer ist die Steuer – die UStVA ist der Papierkram.

Wie berechnet man die Umsatzsteuervoranmeldung?

Addiere die gesamte Umsatzsteuer, die du deinen Kunden während des Zeitraums in Rechnung gestellt hast (Umsatzsteuer). Dann addiere die gesamte Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Einkäufe bezahlt hast (Vorsteuer). Ziehe die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab. Ist das Ergebnis positiv, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt. Ist es negativ, steht dir eine Erstattung zu. Zur vollständigen Berechnung mit Formel und Beispielen.

Was passiert, wenn ich die UStVA zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat Verspätung erheben (mindestens 25 €). Zahlst du zusätzlich zu spät, kommt ein separater Säumniszuschlag von 1 % pro Monat hinzu. Wiederholte verspätete Abgaben können außerdem zu verstärkter Prüfung durch das Finanzamt führen.

Muss ich eine UStVA abgeben, wenn ich keine Umsätze hatte?

Ja. Selbst wenn du in einem Zeitraum null Umsätze und null Ausgaben hattest, musst du trotzdem eine Nullmeldung einreichen. Keine Meldung abzugeben ist nicht dasselbe wie eine Nullmeldung – das Finanzamt wertet eine fehlende Meldung als Pflichtverstoß.

Kann ich die UStVA ohne Elster abgeben?

Nicht direkt – die elektronische Abgabe ist Pflicht, und ELSTER ist der offizielle Kanal. Du kannst aber Buchhaltungssoftware (wie Norman) nutzen, die sich über eine API mit ELSTER verbindet – so musst du das ELSTER-Portal selbst nie benutzen. Die Software übernimmt die Übermittlung im Hintergrund. Alle Möglichkeiten, ohne das Elster-Portal direkt einzureichen.

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Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

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