OSS-Verfahren 2026: One-Stop-Shop richtig nutzen
Verkaufst du B2C in andere EU-Länder? Über 10.000 € musst du dich für das OSS-Verfahren beim BZSt registrieren. So funktioniert der One-Stop-Shop 2026.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Wer Waren oder digitale Dienstleistungen B2C in andere EU-Länder verkauft, kommt um das OSS-Verfahren nicht herum — egal ob als Einzelunternehmer, Freiberufler, UG oder GmbH. Sobald deine grenzüberschreitenden Umsätze über 10.000 € im Kalenderjahr steigen, musst du die Umsatzsteuer mit dem Satz des Bestimmungslands abführen — über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). So bleibt die Buchhaltung deutsch, die Steuersätze werden europäisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Wann OSS? Sobald deine gesamten B2C-Umsätze ins EU-Ausland 10.000 € netto im Kalenderjahr übersteigen (Waren + digitale Dienstleistungen zusammen, nicht pro Land).
- Wo anmelden? Elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem ELSTER-Zertifikat deines Unternehmens. Du brauchst eine USt-IdNr..
- Fristen 2026: Quartalsmeldung bis zum Ende des Folgemonats — 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar 2027. Keine Dauerfristverlängerung, Nullmeldung Pflicht.
- Zahlung: an die Bundeskasse Trier, kein SEPA-Lastschrifteinzug — du überweist selbst, Geldeingang bis Monatsende.
- Die häufigste Falle: Ein Warenlager im EU-Ausland (Amazon FBA/Pan-EU) fällt nicht komplett unters OSS — dort brauchst du eine lokale USt-Registrierung.
Was ist das OSS-Verfahren?
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist die zentrale EU-weite Umsatzsteuerregelung für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe. Verkaufst du Waren oder digitale Dienstleistungen an Endkunden in anderen EU-Ländern, kannst du seit dem 1. Juli 2021 die fällige Umsatzsteuer aller EU-Länder über eine einzige Quartalsmeldung beim BZSt abgeben.
Vor 2021 musste sich jedes Unternehmen in jedem EU-Land separat für die Umsatzsteuer registrieren, sobald es dort die nationale Lieferschwelle überschritten hatte. Das OSS bündelt alles in einer Meldung — du behältst weiterhin nur eine deutsche Steuernummer und reichst eine Erklärung für alle EU-Umsätze gleichzeitig ein. Es ist der Nachfolger des früheren MOSS (Mini-One-Stop-Shop), das nur digitale Dienstleistungen abdeckte.
OSS, IOSS und Nicht-EU-Regelung: drei Verfahren
„OSS" ist ein Sammelbegriff für drei getrennte Sonderregelungen. Für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist fast immer nur die erste relevant:
| Verfahren | Für wen | Was wird gemeldet |
|---|---|---|
| EU-Regelung (Union-OSS) | Unternehmen mit Sitz in DE | Fernverkäufe von Waren + B2C-Dienstleistungen in andere EU-Länder |
| Nicht-EU-Regelung | Unternehmen ohne EU-Sitz | Nur B2C-Dienstleistungen an EU-Kunden |
| Import-OSS (IOSS) | Einfuhr aus Drittländern | Warensendungen bis 150 € Sachwert an EU-Endkunden |
Verkaufst du physische Ware aus einem deutschen Lager an Privatkunden in der EU, ist das die EU-Regelung. Importierst du dagegen Ware aus einem Drittland (z. B. direkt aus China zum Endkunden), kann der IOSS für Sendungen bis 150 € sinnvoll sein — mehr dazu im Artikel zur Drittlandrechnung.
Lieferschwelle 2026: Wann musst du dich registrieren?
Seit Juli 2021 gilt eine einheitliche EU-Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr. Das ist der kumulierte Schwellenwert für alle B2C-Umsätze in andere EU-Länder zusammen — nicht pro Land.
Solange du unter 10.000 € bleibst, kannst du den deutschen Umsatzsteuersatz weiter anwenden und alles über die normale UStVA melden. Sobald du im laufenden oder vorigen Kalenderjahr die Schwelle überschreitest, gilt:
- Du musst deine Umsätze in jedem EU-Land mit dem dortigen Steuersatz versteuern.
- Du registrierst dich für das OSS-Verfahren oder lässt dich in jedem Zielland separat erfassen.
- Das OSS ist die deutlich einfachere Lösung — eine Meldung statt bis zu 26 nationalen Registrierungen.
Rechenbeispiel: Ein Online-Shop verkauft Zubehör an Privatkunden — 4.500 € nach Frankreich, 3.700 € nach Spanien, 3.000 € nach Polen. Summe: 11.200 €. Damit ist die 10.000-€-Schwelle überschritten, und alle diese Umsätze müssen mit dem jeweiligen Landessatz (FR 20 %, ES 21 %, PL 23 %) versteuert und im OSS gemeldet werden — nicht nur der Betrag oberhalb der Schwelle.
Wichtig: B2B-Lieferungen ins EU-Ausland fallen nicht unter das OSS, sondern unter die innergemeinschaftliche Lieferung mit Reverse Charge. Diese werden weiter über die Zusammenfassende Meldung (ZM) gemeldet.
Anmeldung beim BZSt
Die Anmeldung zum OSS erfolgt elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem ELSTER-Zertifikat deines Unternehmens. Wichtige Punkte:
- Antrag auf Teilnahme: jederzeit möglich.
- Die Teilnahme gilt grundsätzlich ab dem Quartalsbeginn nach Antragstellung — plane also mindestens einige Wochen Vorlauf ein.
- Überschreitest du die Lieferschwelle mitten im Quartal, kannst du die Umsätze noch über das OSS melden — sofern die Registrierung bis zum 10. Tag des Folgemonats nach dem ersten Umsatz erfolgt.
- Du brauchst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) — falls noch keine vorhanden, beantragst du sie ebenfalls beim BZSt.
- Willst du wieder aussteigen, kannst du die Teilnahme bis 15 Tage vor Beginn des neuen Quartals widerrufen.
Den Unterschied zwischen Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. erklären wir im separaten Artikel.
OSS-Meldung: Fristen 2026
Der Besteuerungszeitraum im OSS-Verfahren ist das Kalenderquartal. Die Quartalsmeldung muss bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende abgegeben werden. Konkret 2026:
| Quartal | Zeitraum | Frist |
|---|---|---|
| Q1/2026 | Jan–Mär | 30. April 2026 |
| Q2/2026 | Apr–Jun | 31. Juli 2026 |
| Q3/2026 | Jul–Sep | 31. Oktober 2026 |
| Q4/2026 | Okt–Dez | 31. Januar 2027 |
Anders als bei der UStVA gibt es im OSS-Verfahren keine Dauerfristverlängerung. Auch die Nullmeldung ist Pflicht — wenn du in einem Quartal keine OSS-Umsätze hattest, musst du trotzdem eine Nullmeldung einreichen. Fällt die Frist auf ein Wochenende, bleibt sie im OSS anders als national auf dem Monatsletzten bestehen.
Zahlung, Währungsumrechnung und Korrekturen
Drei Punkte, die im OSS anders laufen als bei der normalen Umsatzsteuer:
- Zahlung: Die im OSS gemeldete Steuer überweist du an die Bundeskasse Trier — mit der Meldungsreferenznummer als Verwendungszweck. Einen SEPA-Lastschrifteinzug gibt es nicht; du musst selbst überweisen, und das Geld muss bis zum Ende des Folgemonats (also zeitgleich mit der Meldefrist) eingegangen sein.
- Währungsumrechnung: Hast du in fremder Währung fakturiert, rechnest du für die Meldung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Kurs des letzten Tages des Quartals in Euro um. Ist an diesem Tag kein Kurs verfügbar, gilt der des nächsten Tages.
- Korrekturen: Fehler korrigierst du im OSS nicht durch eine berichtigte Meldung, sondern in einem eigenen Korrekturblock einer späteren Quartalsmeldung — aufgeschlüsselt nach ursprünglichem Quartal und Mitgliedstaat, bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
Alle Belege und Aufzeichnungen zu deinen OSS-Umsätzen musst du 10 Jahre aufbewahren.
EU-Steuersätze: die wichtigsten Zielländer
Im OSS versteuerst du jeden Umsatz mit dem Regelsteuersatz des Bestimmungslands. Die Sätze reichen 2026 von 17 % (Luxemburg) bis 27 % (Ungarn). Ein Auszug der häufigsten Zielmärkte:
| Land | Regelsteuersatz 2026 |
|---|---|
| Deutschland | 19 % |
| Luxemburg | 17 % |
| Österreich | 20 % |
| Frankreich | 20 % |
| Niederlande | 21 % |
| Belgien | 21 % |
| Spanien | 21 % |
| Italien | 22 % |
| Irland | 23 % |
| Polen | 23 % |
| Schweden | 25 % |
| Dänemark | 25 % |
| Finnland | 25,5 % |
| Ungarn | 27 % |
Für bestimmte Produkte (Bücher, Lebensmittel, digitale Publikationen) gelten in vielen Ländern ermäßigte Sätze — die musst du je Zielland separat prüfen. Deshalb ist eine handgepflegte Steuersatz-Tabelle 2026 keine gute Idee mehr.
Amazon FBA, Fulfillment und Warenlager: die OSS-Falle
Das OSS deckt Fernverkäufe ab — Ware, die aus Deutschland an einen Privatkunden in einem anderen EU-Land versendet wird. Der Moment, in dem es kompliziert wird: Du lagerst Ware physisch in einem anderen EU-Land, etwa über Amazon FBA / Pan-EU-Versand oder ein ausländisches Fulfillment-Center.
Dann gilt:
- Cross-Border-Verkäufe aus dem ausländischen Lager an Kunden in weiteren EU-Ländern kannst du weiter über OSS melden.
- Lokale Verkäufe innerhalb des Lagerlands (Ware liegt in Polen, Kunde ist in Polen) sind kein Fernverkauf — dafür brauchst du eine lokale polnische USt-Registrierung. Das OSS greift hier nicht.
- Auch die Verbringung eigener Ware ins ausländische Lager ist umsatzsteuerlich relevant und löst dort Registrierungspflichten aus.
Wer Amazon Pan-EU nutzt, kommt deshalb um lokale Registrierungen in den Lagerländern nicht herum — OSS ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie. Mehr zu den Amazon-spezifischen Pflichten steht im Leitfaden Auf Amazon verkaufen: Steuern & Anmeldung.
Buchhaltung und OSS
Aus Buchhaltungssicht ist das OSS anspruchsvoller als die normale UStVA. Du musst pro EU-Land:
- den korrekten Steuersatz anwenden (Beispiel: 21 % in NL, 22 % in IT, 25 % in SE)
- den Umsatz pro Steuersatz und Land separat erfassen
- die Steuerbeträge in Euro ausweisen — auch wenn du in fremder Währung fakturiert hast
- Belege aller B2C-Verkäufe ins EU-Ausland archivieren
Im SKR03/SKR04 buchst du die OSS-Umsätze auf separate Konten, getrennt nach Bestimmungsland und Steuersatz. Eine moderne KI-Buchhaltung erkennt das Bestimmungsland aus der Lieferadresse automatisch und ordnet den richtigen Steuersatz zu — manuelle Tabellen mit EU-Steuersätzen sind 2026 nicht mehr sinnvoll.
Was ändert sich bis 2028?
Mit dem EU-Paket „VAT in the Digital Age" (ViDA) wird das OSS schrittweise ausgeweitet. 2026 und 2027 laufen vor allem technische Vorbereitungen; ab dem 1. Juli 2028 soll das OSS auch die Verbringung eigener Waren ins EU-Ausland abdecken. Ziel ist die „Single VAT Registration": Händler mit Lagern in mehreren EU-Ländern sollen dann seltener lokale Registrierungen brauchen. Die heutige Warenlager-Falle wird dadurch kleiner — abgeschafft ist sie aber bis dahin nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Umsatz ist das OSS-Verfahren Pflicht?
Sobald deine gesamten B2C-Umsätze in andere EU-Länder 10.000 € netto im Kalenderjahr übersteigen. Die Grenze gilt kumuliert über alle Länder, nicht pro Land. Bis dahin darfst du den deutschen Satz anwenden und über die UStVA melden.
Können Kleinunternehmer das OSS nutzen?
Nein. Wer die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann daher nicht am OSS teilnehmen. Für grenzüberschreitende Kleinstumsätze gibt es seit 2025 eine eigene EU-Kleinunternehmer-Regelung — für die meisten Unternehmen ist sie aber selten relevant.
Ist OSS verpflichtend?
Das OSS selbst ist freiwillig — die Besteuerung im Bestimmungsland ab 10.000 € ist es nicht. Ohne OSS müsstest du dich in jedem einzelnen Zielland umsatzsteuerlich registrieren. Deshalb ist OSS für praktisch jedes Unternehmen mit EU-B2C-Umsatz die einzige praktikable Wahl.
Gilt das OSS auch für digitale Dienstleistungen (SaaS, E-Books)?
Ja. Digitale Dienstleistungen an EU-Privatkunden fallen ebenfalls unter die EU-Regelung — hier gab es die 10.000-€-Schwelle sinngemäß schon zu MOSS-Zeiten. Für SaaS und E-Books gilt ausnahmslos der Satz des Landes, in dem der Kunde ansässig ist.
Deckt OSS mein Amazon-FBA-Lager im Ausland ab?
Nur teilweise. Fernverkäufe aus dem Lager in andere EU-Länder ja — lokale Verkäufe im Lagerland und die Einlagerung selbst nein. Dafür brauchst du eine lokale USt-Registrierung im Lagerland.
Muss ich eine Meldung abgeben, wenn ich keine EU-Umsätze hatte?
Ja. Solange du registriert bist, ist die Nullmeldung Pflicht — auch in Quartalen ganz ohne OSS-Umsatz.
Fazit
Das OSS-Verfahren ist 2026 für jedes Unternehmen mit nennenswertem B2C-Umsatz im EU-Ausland Pflicht. Die Anmeldung beim BZSt ist unkompliziert; die größeren Hürden sind die laufende Buchhaltung mit korrekten Ländersteuersätzen und die Warenlager-Falle bei Amazon FBA. Norman erkennt das Bestimmungsland aus der Lieferadresse automatisch, wendet den korrekten EU-Steuersatz an und stellt die OSS-Quartalsmeldung in Minuten zusammen. Die Buchhaltung ist kostenlos — du zahlst nur, wenn du das automatische Steuerfiling für Selbstständige oder die GmbH nutzt.
Das richtige EU-Land trifft Norman automatisch
Norman erkennt aus der Lieferadresse jeder B2C-Rechnung das Bestimmungsland, wendet den korrekten EU-Steuersatz an und sammelt deine Umsätze pro Land und Satz. Am Quartalsende steht die OSS-Meldung fertig aufgeschlüsselt bereit – ohne manuelle Steuersatz-Tabellen. Die Buchhaltung ist kostenlos; zahlen tust du nur für das automatische Steuerfiling deines Unternehmens.