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Fahrrad & E-Bike absetzen 2026: der Komplett-Guide für Selbstständige

Diensträder sind ein Steuer-Geschenk: 7-Jahres-AfA, voller Vorsteuerabzug und private Nutzung steuerfrei. So setzt du Fahrrad oder E-Bike 2026 als Selbstständiger oder GmbH richtig ab.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ein gutes E-Bike kostet schnell 3.000 € und mehr, und genau das macht es zu einem der attraktivsten Steuersparmodelle für Selbstständige. Denn nutzt du das Rad für dein Business, kannst du die Anschaffung abschreiben, dir die Umsatzsteuer zurückholen und die private Mitnutzung in den meisten Fällen komplett steuerfrei stellen.

Das gilt für klassische Fahrräder genauso wie für Pedelecs, und es betrifft Freiberufler, Einzelunternehmer sowie UG- und GmbH-Geschäftsführer. Der Gesetzgeber fördert das Dienstrad bewusst; die wichtigste Vergünstigung läuft noch bis Ende 2030.

Hier kommen die Regeln, mit denen du Fahrrad oder E-Bike 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss unterbringst: von der 7-Jahres-AfA über den Vorsteuerabzug bis zur 0-€-Regel für die Privatnutzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 10 % betrieblicher Nutzung darf das Rad ins Betriebsvermögen, über 50 % gehört es zwingend dazu. Darunter bleibt es privat.
  • Bis 800 € netto (952 € brutto): Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), 100 % im Kaufjahr.
  • Über 800 € netto: lineare AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren, keine verkürzte 1-Jahres-Abschreibung wie bei Computern.
  • Vorsteuer: Bei Regelbesteuerung holst du dir die 19 % sofort im Kaufjahr über die Voranmeldung zurück, Kleinunternehmer nicht.
  • Privatnutzung: Für Fahrrad und Pedelec (bis 25 km/h) mit 0 € angesetzt, steuerfrei bis 31.12.2030. Beim S-Pedelec greift die 1-%-Regel.
Entscheidungsbaum: Pedelec bis 25 km/h wird als Fahrrad behandelt (GWG bis 800 € netto oder 7-Jahres-AfA, Privatnutzung 0 € bis 2030), S-Pedelec bis 45 km/h gilt als Kraftfahrzeug mit 1-%-Regel
So entscheidet sich, wie du dein Rad abschreibst und ob die Privatnutzung steuerfrei bleibt.

Wann ist das Rad überhaupt absetzbar?

Damit das Fahrrad eine Betriebsausgabe wird, muss es betrieblich genutzt werden, etwa für Fahrten zu Kunden, zum Coworking oder zur Post. Maßgeblich ist der betriebliche Nutzungsanteil:

  • Mindestens 10 % betrieblich: Das Rad darf ins Betriebsvermögen (gewillkürtes Betriebsvermögen). Damit sind Abschreibung, Vorsteuer und laufende Kosten abziehbar.
  • Über 50 % betrieblich: Es gehört zwingend ins notwendige Betriebsvermögen.
  • Unter 10 %: kein Betriebsausgabenabzug; das Rad bleibt privat.

Anders als beim Pkw musst du keinen festen Prozentsatz nachweisen. Eine plausible, formlose Schätzung der betrieblichen Nutzung reicht dem Finanzamt in der Regel aus.

Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec: der entscheidende Unterschied

Steuerlich werden zwei Welten unterschieden:

  • Fahrrad und Pedelec (Motorunterstützung nur bis 25 km/h, kein Versicherungskennzeichen, kein Führerschein): gilt steuerlich als Fahrrad. Hier greift die für dich günstige 0-€-Regel bei der Privatnutzung.
  • S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h, Versicherungskennzeichen pflichtig): gilt als Kraftfahrzeug. Damit gelten dieselben Regeln wie beim E-Auto: Die Privatnutzung wird über die 1-%-Regel (für E-Fahrzeuge auf 0,25 % bzw. 0,5 % reduziert) oder ein Fahrtenbuch versteuert.
KriteriumFahrrad / Pedelec (bis 25 km/h)S-Pedelec (bis 45 km/h)
Steuerliche EinordnungFahrradKraftfahrzeug
Versicherungskennzeichenneinja (Pflicht)
FührerscheinneinKlasse AM
AbschreibungGWG bis 800 € netto, sonst 7 Jahre7 Jahre
Vorsteuerabzugja (bei Regelbesteuerung)ja (bei Regelbesteuerung)
Privatnutzung0 € bis 31.12.20301-%-Regel oder Fahrtenbuch

Für die allermeisten Selbstständigen ist das normale Pedelec die steuerlich klar bessere Wahl.

Anschaffung: GWG, 7-Jahres-AfA oder Sonderabschreibung

Wie du die Kosten ansetzt, hängt vom Preis ab:

  • Bis 800 € netto (952 € brutto): Das Rad ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) nach §6 Abs. 2 EStG und sofort zu 100 % im Kaufjahr absetzbar.
  • Über 800 € netto: Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren (lineare AfA laut amtlicher AfA-Tabelle). Ein E-Bike für 3.000 € netto bringt also rund 429 € pro Jahr als Betriebsausgabe.

Anders als bei Computern gibt es keine verkürzte Ein-Jahres-Nutzungsdauer; Räder bleiben bei 7 Jahren. Mehr zur 800-€-Grenze liest du im Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung.

Die AfA läuft zeitanteilig (pro rata temporis): Im Kaufjahr zählt nur die Zeit ab dem Anschaffungsmonat. So sieht der Verlauf für ein E-Bike über 3.000 € netto, gekauft im April 2026, aus:

JahrMonateAfA-Betrag
20269 von 12321 €
2027–2032je 12je 429 €
2033Restmonate105 €

Über die vollen 7 Jahre schreibst du so die kompletten 3.000 € netto ab, nur eben verteilt.

Wer schneller abschreiben will, nutzt die Sonderabschreibung nach §7g EStG: Liegt dein Gewinn unter 200.000 €, kannst du im Anschaffungsjahr zusätzlich bis zu 20 % der Kosten abschreiben. In Kombination mit einem vorab gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) lässt sich ein großer Teil der Anschaffung vorziehen.

Vorsteuer: die 19 % zurückholen

Bist du regelbesteuert (also kein Kleinunternehmer), holst du dir die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Bei einem E-Bike für 3.570 € brutto sind das 570 € Vorsteuer, sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs, unabhängig von der mehrjährigen AfA.

Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer. Was sich für deine Konstellation rechnet, klärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Private Nutzung: die 0-€-Regel für Pedelecs

Das ist der Clou: Nutzt du dein betriebliches Fahrrad oder Pedelec auch privat, musst du dafür keine Nutzungsentnahme versteuern. Nach §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG wird der private Nutzungswert mit 0 € angesetzt; die sonst übliche 1-%-Versteuerung entfällt komplett.

Die Voraussetzungen:

  • Das Rad wurde nach dem 31.12.2018 angeschafft.
  • Es ist kein S-Pedelec (also kein Kraftfahrzeug).

Diese Regelung ist befristet; sie gilt für Anschaffungen bis zum 31.12.2030. Du schreibst also voll ab, ziehst die Vorsteuer und fährst privat gratis mit. Wer das Rad zugleich für den Arbeitsweg nutzt, sollte einen Blick auf die Pendlerpauschale für Selbstständige werfen.

Zubehör, laufende Kosten & Leasing

Rund ums Rad ist fast alles abziehbar:

  • Zubehör: Schloss, Helm, Anhänger, Satteltaschen, zweiter Akku, meist unter 800 € netto und damit als GWG sofort absetzbar.
  • Laufende Kosten: Reparaturen, Inspektion, Versicherung, Strom fürs Laden, voll als Betriebsausgabe im Zahlungsjahr.
  • Leasing: Statt Kauf kannst du das Rad auch über ein Dienstrad-Leasing beziehen. Die Leasingraten sind dann laufende Betriebsausgaben, und die in der Rate enthaltene Vorsteuer ziehst du bei Regelbesteuerung ebenfalls ab. Ob Kauf oder Leasing günstiger ist, hängt von Laufzeit, Restwert und deiner Liquidität ab, vergleichbar mit der Aufteilung bei Telefonkosten.
AspektKaufDienstrad-Leasing
Steuerlicher AbzugAfA über 7 Jahre (bzw. GWG)Leasingrate sofort, im Zahlungsjahr
Liquiditätvolle Summe vorabmonatliche Rate
Vorsteuereinmalig im Kaufjahranteilig in jeder Rate
Eigentumdir gehört das RadLeasinggeber, Kauf am Ende optional
Am besten fürwer Substanz aufbauen willwer die Liquidität schonen will

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Beleg & Buchung GoBD-konform

Damit das Finanzamt mitspielt, brauchst du die Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, eine korrekte Buchung im Anlageverzeichnis (Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer, Preis) und eine GoBD-konforme, unveränderbare Ablage.

Norman erkennt beim Kauf automatisch, ob GWG oder 7-Jahres-AfA greift, legt das Rad im Anlageverzeichnis an, verteilt die Abschreibung über die Jahre und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt in den Jahresabschluss, siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.

Häufige Fragen zum Fahrrad & E-Bike absetzen

Kann ich mein E-Bike komplett von der Steuer absetzen?

Bis 800 € netto sofort zu 100 % als GWG. Kostet es mehr, ziehst du die Anschaffung über 7 Jahre linear ab; die Summe setzt du also voll ab, nur verteilt. Dazu kommt bei Regelbesteuerung der volle Vorsteuerabzug im Kaufjahr.

Über wie viele Jahre wird ein E-Bike abgeschrieben?

Über 7 Jahre. Das ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle. Die für Computer geltende Ein-Jahres-Sofortabschreibung greift bei Rädern nicht.

Muss ich die private Nutzung meines Dienstrads versteuern?

Bei einem Fahrrad oder Pedelec (bis 25 km/h) nicht: Der private Nutzungswert wird nach §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG mit 0 € angesetzt. Das gilt für Anschaffungen bis 31.12.2030. Nur beim S-Pedelec fällt die 1-%-Versteuerung an.

Wie viel muss ich das Rad betrieblich nutzen?

Mindestens 10 %, damit es überhaupt ins Betriebsvermögen darf und die Kosten abziehbar werden. Ab 50 % gehört es zwingend ins notwendige Betriebsvermögen. Eine plausible, formlose Schätzung reicht dem Finanzamt in der Regel.

Kann ich als Kleinunternehmer ein Fahrrad absetzen?

Ja, die Anschaffung ist als Betriebsausgabe (GWG oder AfA) abziehbar. Nur die Vorsteuer kannst du als Kleinunternehmer nicht zurückholen; du setzt den Bruttobetrag an.

Fazit

Fahrrad und E-Bike absetzen 2026 lohnt sich wie kaum eine andere Anschaffung: Bis 800 € netto sofort als GWG, darüber über 7 Jahre abgeschrieben, dazu voller Vorsteuerabzug und (bei Pedelecs) eine steuerfreie Privatnutzung bis 2030. Achte auf die Abgrenzung zum S-Pedelec, dokumentiere die betriebliche Nutzung plausibel und buche sauber ins Anlageverzeichnis. Dann ist das Dienstrad nicht nur gesund, sondern auch eines der besten Steuersparmodelle, die der Fiskus aktuell bietet.

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