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Telefonkosten absetzen 2026: Anteil, Vorsteuer & Beispiel

Telefon- und Handykosten als Selbstständiger absetzen: Wie hoch der berufliche Anteil sein darf, wann du Vorsteuer ziehst und warum die 20-Euro-Pauschale für dich nicht gilt.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Mobilfunk-Tarif für 35 € im Monat, dazu ein Festnetzanschluss und gelegentlich ein Auslandsgespräch: Telefonkosten summieren sich bei den meisten Selbstständigen auf 500 bis 800 € im Jahr. Den beruflichen Anteil ziehst du komplett als Betriebsausgabe ab und bei Regelbesteuerung zusätzlich die Vorsteuer.

Klingt simpel, ist es aber selten. Wer die Quote zu vorsichtig ansetzt, sich an der falschen Pauschale orientiert oder die Vorsteuer vergisst, verschenkt jedes Jahr Geld, über ein Jahrzehnt schnell ein vierstelliger Betrag.

Hier liest du, wie du die berufliche Quote realistisch dokumentierst, warum die bekannte 20-€-Pauschale für dich nicht gilt und wo Selbstständige beim Telefon am häufigsten Geld liegen lassen.

Auf einen Blick

  • Kein fester Prozentsatz: Du setzt den tatsächlichen betrieblichen Anteil an, in der Praxis meist 50–80 % ohne Einzelnachweis.
  • Die 20-€-Pauschale gilt nicht für dich. Sie ist die Vereinfachung für Arbeitnehmer (R 9.1 LStR), nicht für Selbstständige.
  • Vorsteuer nur bei Regelbesteuerung: anteilig zur beruflichen Quote, aus jeder ordnungsgemäßen Rechnung mit ausgewiesener USt.
  • Gerät ≠ Tarif: Das Smartphone läuft über die Abschreibung, die laufenden Tarifkosten über den beruflichen Anteil.
  • Reiner Geschäftsvertrag = 100 % Abzug und keine Diskussion bei der Betriebsprüfung.

Was zählt zu „Telefonkosten"?

Steuerlich sind Telefonkosten alle laufenden Aufwendungen für mündliche Kommunikation, Festnetz wie Mobilfunk. Dazu gehören:

  • Grundgebühren für Mobilfunk- und Festnetzverträge
  • Verbindungsentgelte für In- und Auslandsgespräche
  • SMS-Pakete, Roaming-Kosten und EU-/Welt-Optionen
  • Hotline-, Premium- und Servicenummern
  • Mailbox, Anrufweiterleitung, Ruf-Management
  • Cloud-Telefonie (Sipgate, Easybell, Placetel) und VoIP-Flatrates

Was nicht hierher gehört: das Smartphone selbst (Anschaffung über 800 € netto läuft über die AfA, siehe Handy absetzen und unseren Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung) und der reine Internetanschluss. Kombiniert dein Handyvertrag Telefonie und Daten, behandelst du den ganzen Tarif als Telekommunikationsaufwand und teilst pauschal nach beruflicher Nutzung auf.

Wie viel Prozent darfst du absetzen?

Telefonkosten sind laufender Aufwand: Du buchst sie jeden Monat in voller Höhe oder anteilig. Die zentrale Frage ist nicht „wie viel?", sondern „wie hoch ist der berufliche Anteil?". Drei Konstellationen sind in der Praxis relevant.

1. Reiner Geschäftsvertrag (100 %). Hast du einen separaten Vertrag, der ausschließlich beruflich genutzt wird, ziehst du 100 % der Kosten und 100 % der Vorsteuer. Am saubersten mit einem Zweitvertrag auf den Firmennamen (UG/GmbH) oder einer Business-SIM. Vorteil: Bei einer Betriebsprüfung musst du keine Quote rechtfertigen.

2. Gemischte Nutzung (privat + beruflich). Der Standardfall: ein Smartphone für alles. Dann schätzt du den beruflichen Anteil. Üblich und meist unstrittig sind Quoten zwischen 50 % und 70 %:

ProfilRealistische Quote
Vertrieb, Beratung, Coaching, Makler60–80 %
Hauptberuflich im Homeoffice (Entwickler, Designer, Texter)50–70 %
On-Site-Arbeit (Handwerker, Fotograf, Trainer)50–60 %
Nebenberufliche Selbstständigkeit20–40 %

3. Wechselnde Nutzung (Einzelnachweis). Wer den maximalen Abzug will, dokumentiert über drei repräsentative Monate alle Telefonate per Verbindungsnachweis und überträgt die errechnete Quote aufs Jahr. Lohnt sich nur bei sehr telefonintensiver Haupttätigkeit mit vermuteter Quote über 70 %. Nutzt du dein Handy nachweislich zu über 90 % geschäftlich, erkennt das Finanzamt in der Regel den vollen Abzug an.

So rechnest du den Abzug aus

Beim Standardfall trennst du den Tarif in einen beruflichen und einen privaten Teil. Der berufliche Teil ist Betriebsausgabe; bei Regelbesteuerung ziehst du zusätzlich die anteilige Vorsteuer. Das folgende Beispiel zeigt einen 50-€-Tarif bei 60 % beruflicher Nutzung.

Aufteilung eines 50-Euro-Mobilfunktarifs in 60 Prozent beruflichen und 40 Prozent privaten Anteil mit Betriebsausgabe und Vorsteuer
Ein 50-€-Tarif bei 60 % beruflicher Nutzung: 30 € brutto sind abziehbar, als Regelbesteuerter aufgeteilt in 25,21 € netto plus 4,79 € Vorsteuer.

Für gängige Tarife und Quoten sieht der monatliche und jährliche Abzug bei Regelbesteuerung so aus:

Tarif (brutto/Monat)QuoteBetriebsausgabe netto/MonatVorsteuer/MonatBetriebsausgabe netto/Jahr
35 €60 %17,65 €3,35 €211,80 €
50 €60 %25,21 €4,79 €302,52 €
60 €70 %35,29 €6,71 €423,53 €
79 €80 %53,11 €10,09 €637,31 €

Als Kleinunternehmer rechnest du einfacher: Du setzt den beruflichen Anteil des Bruttobetrags als Betriebsausgabe an (beim 50-€-Tarif also 30 € statt 25,21 €) und ziehst keine Vorsteuer.

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Quote dokumentieren: zwei Zeilen reichen

Eine kurze Notiz in der Buchhaltung genügt: „Mobilfunkvertrag wird zu 70 % geschäftlich genutzt: Kundenanrufe, Terminabstimmung, Lieferanten, Hotline. 30 % privat." Bei einer Prüfung musst du die Zahl plausibel begründen, nicht stundengenau belegen. Wer ohnehin ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, hat die Argumentation für eine hohe berufliche Quote bereits halb geliefert.

Achtung: Die 20-€-Pauschale gilt nicht für Selbstständige

In vielen Ratgebern steht eine „Telefon-Pauschale" von 20 % der Rechnung, maximal 20 € pro Monat. Das ist die Werbungskosten-Vereinfachung für Arbeitnehmer nach R 9.1 LStR. Für dich als Selbstständigen gilt sie nicht; du schätzt den tatsächlichen betrieblichen Anteil, und der liegt fast immer über 20 €.

Beispiel: Bei einem 50-€-Tarif und 60 % beruflicher Nutzung sind das 30 € Betriebsausgabe pro Monat statt 20 €. Über zehn Jahre verschenkt die Pauschale-Logik mehrere Tausend Euro Steuerentlastung.

Vorsteuer auf Telefonkosten

Bist du regelbesteuert (kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), ziehst du zusätzlich die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer. Bei einem 35-€-Brutto-Tarif sind das 5,59 € USt pro Monat, bei 60 % betrieblicher Nutzung 3,35 € Vorsteuerabzug monatlich. Voraussetzungen:

  • Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener USt (das PDF aus dem Kundenbereich reicht)
  • Name und Anschrift stimmen mit deinen Unternehmensdaten überein
  • Über 250 € Bruttobetrag: Steuernummer oder USt-IdNr. des Anbieters

Die Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats, in dem du die Rechnung erhältst. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an, ziehen aber keine Vorsteuer. Was sich für dich rechnet, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Prepaid: Hier bekommst du meist nur einen Aufladebeleg ohne ausgewiesene USt, also kein Vorsteuerabzug. Wer regelbesteuert ist und viel telefoniert, fährt mit einem Vertragstarif steuerlich fast immer besser.

Sonderfall: Tarif mit subventioniertem Smartphone

Enthält der Tarif ein „kostenloses" Handy, behandelt das Finanzamt das als zwei Vorgänge: die Smartphone-Anschaffung (folgt der Handy-AfA: unter 800 € netto sofort, darüber über drei bis fünf Jahre) und die laufenden Tarifkosten (anteilig nach beruflicher Nutzung). Trennt der Anbieter Gerätepreis und Tarif nicht sauber, buchst du entweder den ganzen Vertragsbetrag als Telekommunikationsaufwand oder teilst überschlägig auf. Bei unter 1.000 € im Jahr lohnt sich der Aufteilungsaufwand selten.

Norman zieht deine Telekom-, Vodafone- oder O2-Rechnung direkt aus dem Bankkonto, kategorisiert sie als „Telefon/Mobilfunk" und berechnet Vorsteuer und beruflichen Anteil automatisch: Du legst die Quote einmal fest, der Rest läuft. Für die Steuererklärung siehe Steuern für Selbstständige.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Telefonkosten kann ich ohne Nachweis absetzen? Für Selbstständige gibt es keine feste Pauschale. Du schätzt den betrieblichen Anteil und setzt ihn plausibel an; in der Praxis akzeptiert das Finanzamt Quoten von 50–80 % ohne Einzelnachweis, wenn dein Tätigkeitsprofil dazu passt. Die 20-%-/20-€-Regel gilt nur für Arbeitnehmer.

Wie weise ich die berufliche Handynutzung nach? Für die geschätzte Quote reicht eine kurze schriftliche Begründung in der Buchhaltung. Willst du eine hohe Quote (über 70 %) absichern, dokumentierst du über drei repräsentative Monate deine Verbindungsnachweise und überträgst die daraus errechnete Quote aufs ganze Jahr.

Kann ich Handy und Telefonkosten zusammen absetzen? Ja, aber getrennt: das Gerät über die Abschreibung (unter 800 € netto sofort), die laufenden Tarifkosten anteilig nach beruflicher Nutzung. Mehr dazu im Beitrag Handy absetzen.

Kann ich Prepaid-Guthaben absetzen? Den beruflichen Anteil ja, als Betriebsausgabe. Vorsteuer ziehst du aber nur, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener USt bekommst; beim reinen Aufladebeleg geht das nicht.

Zählt die Telefon-Flatrate im Internetvertrag mit? Kombiniert dein Vertrag Telefonie und Internet in einem Preis, behandelst du den ganzen Tarif als Telekommunikationsaufwand und teilst ihn pauschal nach beruflicher Nutzung auf.

Fazit

Telefonkosten absetzen 2026 heißt: beruflichen Anteil realistisch ansetzen (meist 50–80 %), schriftlich begründen, bei Regelbesteuerung die Vorsteuer mitnehmen und die irreführende 20-€-Pauschale ignorieren; die gilt nur für Arbeitnehmer. Ein reiner Geschäftsvertrag spart dir bei der Prüfung jede Diskussion. Wer das diszipliniert macht, holt über die Jahre einen vierstelligen Betrag zurück, der sonst beim Finanzamt bleibt.

Telefonrechnung automatisch mit richtiger Quote verbuchen

Norman zieht deine Telekom-, Vodafone- oder O2-Rechnung direkt aus dem Bankkonto, bucht sie als Telefon/Mobilfunk und rechnet beruflichen Anteil und Vorsteuer automatisch: Du legst die Quote einmal fest, der Rest landet fertig in der UStVA.