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Eine XRechnung ist eine XML-Datei, ZUGFeRD und Factur-X sind PDFs mit eingebetteter XML. Beides funktioniert, auch per Drag-and-drop.
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Öffne XRechnung und ZUGFeRD kostenlos im Browser. Du siehst die Rechnung lesbar, mit Prüfung von Pflichtangaben, Summen, IBAN und Leitweg-ID, und speicherst sie als PDF.
XRechnung als XML oder ZUGFeRD / Factur-X als PDF. Du siehst die Rechnung lesbar und eine Prüfung der wichtigsten Angaben.
Die Datei wird nur in deinem Browser gelesen und nirgends hochgeladen.
Leite E-Rechnungen an Norman weiter oder lade sie hoch: Norman zeigt sie lesbar an und bewahrt das Original auf. Unbegrenzt im Free-Tarif.
Kostenlos startenEine XRechnung ist eine XML-Datei, ZUGFeRD und Factur-X sind PDFs mit eingebetteter XML. Beides funktioniert, auch per Drag-and-drop.
Der Viewer zeigt Absender, Empfänger, Positionen, Umsatzsteuer und Zahlungsdaten so, wie du eine Rechnung kennst.
Fehler wie falsche Summen oder eine ungültige IBAN sind rot markiert. Hinweise zeigen Angaben, die fehlen, aber nicht in jedem Fall Pflicht sind.
Speichere die Rechnung als PDF für deine Unterlagen. Oder lade sie in Norman hoch, wo das Original aufbewahrt wird.
Pflichtangaben nach § 14 UStG: Rechnungsnummer, Datum, Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum, Positionen, Steuersatz und Steuerbetrag.
Rechenregeln der EN 16931: Positionen, Nettobetrag, Steuer je Satz, Bruttobetrag und Zahlbetrag müssen zusammenpassen. Beträge brauchen einen Punkt als Dezimaltrennzeichen.
Regeln der XRechnung: Käuferreferenz, bei Behörden die Leitweg-ID mit Prüfziffer, Kontakt des Verkäufers, Zahlungsangaben und elektronische Adressen beider Seiten.
Grenzen: Die Schnellprüfung ersetzt keine vollständige Validierung mit allen Geschäftsregeln. Verbindlich prüft der Validator der KoSIT.
Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach.
Versand: 2025 und 2026 sind Papierrechnungen noch erlaubt, PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers. 2027 gilt das nur noch bis 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 ist die E-Rechnung zwischen Unternehmen im Inland Pflicht. Rechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern bleiben ausgenommen.
PDF ist keine E-Rechnung: Ein PDF ohne eingebettete XML ist eine sonstige Rechnung. Als E-Rechnung zählt nur ein strukturiertes Format nach EN 16931.
Formate: XRechnung in UBL oder CII und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllen die Norm. Die ZUGFeRD-Profile Minimum und Basic WL reichen nicht.
Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die ein Texteditor nur als Code zeigt. Zieh sie in den Viewer auf dieser Seite: Er zeigt die Rechnung lesbar und prüft sie. Die Datei wird dabei nicht hochgeladen.
ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML. Das PDF siehst du in jedem PDF-Programm, rechtlich maßgeblich ist aber die XML. Der Viewer liest die eingebettete XML aus und zeigt ihren Inhalt.
Nein. Ein PDF ohne eingebettete XML ist eine sonstige Rechnung. Nur ein PDF mit XML nach EN 16931, also ZUGFeRD oder Factur-X ab dem Profil EN 16931, zählt als E-Rechnung. Lädst du ein PDF ohne XML, sagt dir der Viewer das.
Die Leitweg-ID adressiert Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie steht im Feld Käuferreferenz (BT-10) und endet mit einer zweistelligen Prüfziffer. Der Viewer rechnet diese Prüfziffer nach.
Beide erfüllen die Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei und bei Rechnungen an Behörden üblich. ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit der XML und ist zwischen Unternehmen verbreitet.
Nein. Der Viewer liest die Datei in deinem Browser. Sie wird nicht an unsere Server geschickt und nirgends gespeichert.