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Forderungsausfall in der GmbH 2026: So buchst du uneinbringliche Forderungen

Wenn ein Kunde nicht zahlt, muss die GmbH die Forderung abschreiben. So buchst du Forderungsausfall korrekt nach SKR03/SKR04 und korrigierst die Umsatzsteuer nach § 17 UStG.

Kategorie
Buchhaltung
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ein Kunde meldet Insolvenz an, ein anderer reagiert auch nach drei Mahnungen nicht. Für deine GmbH heißt das: Die Forderung ist verloren – und muss korrekt aus den Büchern. Wer hier schludert, zahlt Umsatzsteuer auf Geld, das nie eingegangen ist. Hier liest du, wann eine Forderung als uneinbringlich gilt, wie die Buchung im SKR03/SKR04 aussieht und wie du über § 17 UStG die zu viel abgeführte USt zurückholst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweifelhaft ≠ uneinbringlich. Solange noch Zahlung möglich ist, bildest du nur eine Wertberichtigung (netto, ohne USt-Korrektur). Erst wenn der Ausfall feststeht, buchst du endgültig aus.
  • § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG holt die Umsatzsteuer zurück. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit korrigierst du die abgeführte USt – im Voranmeldungszeitraum, in dem der Ausfall feststeht, nicht rückwirkend.
  • Buchung endgültiger Ausfall (brutto): SKR03 2406 an 1400, SKR04 6936 an 1200. Die Konten 2406/6936 sind DATEV-Automatikkonten – die USt-Korrektur läuft dabei automatisch mit.
  • Faustregel für Uneinbringlichkeit: Wird das Zahlungsziel um das Zwei- bis Dreifache, mindestens aber um mehr als sechs Monate überschritten, gilt die Forderung nach BFH-Rechtsprechung regelmäßig als uneinbringlich.
  • Bei Ist-Versteuerung entfällt die USt-Korrektur – die Umsatzsteuer wird ohnehin erst bei Geldeingang fällig.
  • Der Ausfall mindert den Gewinn und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer deiner GmbH.

Wann eine Forderung als uneinbringlich gilt

Eine Forderung wird nicht uneinbringlich, weil ein Kunde verspätet zahlt. Sie wird es erst, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass die Forderung auf absehbare Zeit ganz oder teilweise nicht durchgesetzt werden kann. Typische Auslöser:

AuslöserWas das bedeutetUSt-Korrektur?
Eröffnung des InsolvenzverfahrensForderung gilt spätestens jetzt als uneinbringlichJa
Starker vorläufiger Insolvenzverwalter (Verfügungsbeschränkung)Zugriff auf das Vermögen bereits gesperrtJa
Erfolglose ZwangsvollstreckungVollstreckung blieb fruchtlosJa
Fruchtloser Mahnbescheid + VollstreckungsversuchGerichtlicher Weg ausgeschöpftJa
Verjährung der ForderungAnspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbarJa
Kunde bestreitet die Forderung ernsthaftSolange strittig: uneinbringlich bis zur KlärungJa (vorläufig)

Es gibt keine feste Frist im Gesetz. Der Bundesfinanzhof lässt eine Korrektur aber regelmäßig zu, wenn das Zahlungsziel um das Zwei- bis Dreifache, mindestens jedoch um mehr als sechs Monate überschritten ist. Solange noch realistische Chancen auf Zahlung bestehen, darfst du die Forderung nicht endgültig abschreiben – sondern nur einzelwertberichtigen. Die richtige Reihenfolge ist Mahnung schreiben → gerichtliches Mahnverfahren → Wertberichtigung → endgültige Ausbuchung.

Zweifelhaft oder uneinbringlich? Der entscheidende Unterschied

Der häufigste Fehler ist, beide Phasen zu vermischen. Buchhalterisch und umsatzsteuerlich sind sie klar getrennt:

MerkmalZweifelhafte ForderungUneinbringliche Forderung
Ausfall ist …wahrscheinlich, aber nicht sicherendgültig festgestellt
BuchungEinzelwertberichtigung (netto)vollständige Ausbuchung (brutto)
Umsatzsteuerbleibt unverändertwird nach § 17 UStG korrigiert
Wirkung auf UStVAkeineja, im Zeitraum des Ausfalls
Konto (SKR03/04)1460 / 1240 „Zweifelhafte Forderungen"2406 / 6936 „Forderungsverlust"
Ablauf vom überfälligen Rechnungsbetrag über die Wertberichtigung bis zur Ausbuchung und USt-Korrektur nach § 17 UStG
Vom Zahlungsverzug zur Ausbuchung: In der zweifelhaften Phase bleibt die Umsatzsteuer unangetastet, erst bei Uneinbringlichkeit greift § 17 UStG.

Schritt 1: Einzelwertberichtigung (zweifelhafte Forderung)

Wenn der Ausfall wahrscheinlich, aber noch nicht sicher ist, bildest du eine Einzelwertberichtigung (EWB). Buchhalterisch passiert dabei:

  • Die ursprüngliche Forderung wird auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen" umgebucht.
  • Anschließend bildest du eine Wertberichtigung – netto, also ohne Umsatzsteuer.
  • Die Umsatzsteuer wird in dieser Phase noch nicht korrigiert.

Erst bei endgültiger Uneinbringlichkeit greift § 17 UStG. Die EWB hat damit nur Auswirkungen auf das handelsrechtliche und steuerliche Ergebnis, nicht auf die UStVA. Die Höhe der EWB schätzt du nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko: bei einem zahlungsunfähigen Kunden 100 %, bei einer noch verhandelbaren Forderung anteilig.

Schritt 2: Endgültigen Forderungsausfall buchen

Sobald feststeht, dass die Forderung definitiv ausfällt – etwa nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – buchst du sie endgültig aus. Der Buchungssatz lautet im SKR03:

Forderungsausfall (Konto 2406) an Forderungen (Konto 1400) – über den Bruttobetrag.

Im SKR04 verwendest du die Konten 6936 (Forderungsverlust, 19 % USt) und 1200 (Forderungen). Der Bruttobetrag wird vollständig ausgebucht, weil die Forderung in Brutto in den Büchern stand. Wichtig: Die Konten 2406 und 6936 sind in DATEV Automatikkonten – buchst du dort den Bruttobetrag, wird die Umsatzsteuer automatisch mitkorrigiert. Bei manueller Buchung ohne Automatikkonto musst du die USt-Korrektur im nächsten Schritt selbst erfassen.

Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG

Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bist du verpflichtet, die abgeführte Umsatzsteuer zu korrigieren, sobald die Forderung uneinbringlich ist. Das passiert in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht – die Korrektur wirkt ex nunc, also nicht rückwirkend im Ursprungsquartal.

Buchungssatz für die USt-Korrektur (19 %) im SKR03:

Umsatzsteuer 19 % (Konto 1776) an Forderungsausfall (Konto 2406) – in Höhe des Steueranteils.

So holst du die zu viel abgeführte Umsatzsteuer über die nächste Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Bei Ist-Versteuerung gilt die Sondervorschrift, dass die USt erst bei Geldeingang fällig wird – bei Forderungsausfall wird also gar keine Umsatzsteuer geschuldet, eine Korrektur ist nicht nötig. Nutzt dein Kunde selbst den Vorsteuerabzug, muss er spiegelbildlich seine gezogene Vorsteuer korrigieren – das erledigt in der Praxis der Insolvenzverwalter.

Rechenbeispiel: Ausbuchung einer Forderung über 11.900 €

Eine offene Forderung über 11.900 € brutto (10.000 € netto + 1.900 € USt) fällt nach Insolvenzeröffnung endgültig aus:

VorgangKonto (SKR03)Betrag
Ursprünglicher Umsatz8400 an 1776 / 140010.000 € + 1.900 €
Endgültige Ausbuchung (brutto)2406 an 140011.900 €
USt-Korrektur § 17 UStG1776 an 24061.900 €
Effektiver Aufwand (netto)10.000 €

Unterm Strich belastet dich der Ausfall netto mit 10.000 €. Die 1.900 € Umsatzsteuer holst du dir über die USt-Korrektur zurück – vorausgesetzt, du buchst sie. Ohne Korrektur „verschenkst" du 1.900 € an das Finanzamt.

Buchungssätze SKR03 und SKR04 im Überblick

Die wichtigsten Buchungen pro Schritt:

SchrittSKR03SKR04Betrag
Wertberichtigung (netto)2400 an 14506925 an 1247Nettobetrag
Endgültige Ausbuchung (brutto)2406 an 14006936 an 1200Bruttobetrag
USt-Korrektur 19 %1776 an 24063806 an 6936Steueranteil

Die Konten variieren je nach Kontenrahmen – in unserem SKR03/SKR04-Vergleich findest du die wichtigsten Unterschiede. In moderner Buchhaltungssoftware reicht es, die Forderung mit der Vorlage „uneinbringlich" zu markieren – das System erstellt die Buchungssätze und die USt-Korrektur automatisch.

Was ein Forderungsausfall für die Steuer der GmbH bedeutet

Der ausgebuchte Nettobetrag ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn deiner GmbH. Damit sinkt sowohl die Körperschaftsteuer (15 % plus Solidaritätszuschlag) als auch die Gewerbesteuer. Bei 10.000 € Ausfall und einem Gesamtsteuersatz von rund 30 % entlastet dich der korrekt gebuchte Ausfall also um rund 3.000 € Ertragsteuer – zusätzlich zu den 1.900 € zurückgeholter Umsatzsteuer. Genau deshalb lohnt es sich, den Ausfall sauber und im richtigen Jahr zu erfassen und nicht einfach „liegen zu lassen".

Was tun, wenn der Kunde später doch zahlt?

Tritt nach der Ausbuchung doch noch eine Zahlung ein – etwa über die Insolvenzquote – musst du die Buchung wieder rückgängig machen. Der Eingang wird als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht, und die Umsatzsteuer wird in dem Voranmeldungszeitraum erneut abgeführt, in dem die Zahlung eingeht (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Ein Beispiel: Insolvenzquote von 5 % auf eine ausgebuchte Forderung von 11.900 € (10.000 € + 1.900 € USt) bringt 595 € Eingang. Davon sind 95 € Umsatzsteuer, die du in der nächsten UStVA wieder abführst.

Häufige Fragen zum Forderungsausfall in der GmbH

Wann gilt eine Forderung als uneinbringlich? Wenn objektiv feststeht, dass der Kunde nicht mehr zahlt – etwa bei Insolvenzeröffnung, erfolgloser Zwangsvollstreckung oder Verjährung. Als Faustregel akzeptiert der BFH eine Korrektur, wenn das Zahlungsziel um mindestens mehr als sechs Monate überschritten ist.

Kann ich die Umsatzsteuer bei Forderungsausfall zurückholen? Ja. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG korrigierst du die abgeführte USt und holst sie über die nächste UStVA zurück – im Voranmeldungszeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht. Bei Ist-Versteuerung ist keine Korrektur nötig, da die USt erst bei Zahlung fällig wird.

Was ist der Unterschied zwischen Wertberichtigung und Ausbuchung? Die Wertberichtigung (EWB) bildest du netto, solange der Ausfall nur wahrscheinlich ist – ohne USt-Korrektur. Die Ausbuchung erfolgt brutto, wenn der Ausfall feststeht, und geht mit der USt-Korrektur einher.

Mindert ein Forderungsausfall die Steuer der GmbH? Ja. Der ausgebuchte Nettobetrag ist Betriebsausgabe und senkt den Gewinn – damit sinken Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer wird separat über § 17 UStG erstattet.

Was passiert, wenn der Kunde später doch zahlt? Der Eingang wird als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht und die Umsatzsteuer erneut abgeführt – im Zeitraum des Geldeingangs (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Welche Konten brauche ich im SKR03 und SKR04? Für die endgültige Ausbuchung brutto: SKR03 2406 an 1400, SKR04 6936 an 1200. Für die Wertberichtigung netto: SKR03 2400 an 1450, SKR04 6925 an 1247.

Fazit

Forderungsausfälle sind für jede GmbH ärgerlich, aber buchhalterisch klar geregelt: Wertberichtigung netto in der zweifelhaften Phase, endgültige Ausbuchung mit USt-Korrektur nach § 17 UStG bei Uneinbringlichkeit, bei Ist-Versteuerung entfällt die USt-Korrektur. Norman erkennt offene Forderungen automatisch, schlägt nach Ablauf der Mahnfristen die Wertberichtigung vor und erstellt im Insolvenzfall die Buchungssätze inklusive USt-Korrektur. So vermeidest du, dass du Steuer auf nie eingegangene Umsätze trägst. Mehr zur KI-Buchhaltung und zu Rückstellungen für drohende Verluste findest du in unseren weiteren Beiträgen.

Forderungsausfälle automatisch erkennen und buchen

Norman überwacht deine offenen Rechnungen, warnt vor Mahnfristen und erstellt bei Uneinbringlichkeit die Ausbuchung inklusive USt-Korrektur nach § 17 UStG automatisch nach SKR03/SKR04 – damit du keine Umsatzsteuer auf nie erhaltenes Geld zahlst.