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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Norman ausfüllen

Die sechs Schritte des Fragebogens, die Entscheidungen zu Umsatzsteuer und Buchführung, die Übermittlung ans Finanzamt und was danach passiert.

Aktualisiert

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an und bekommst deine Steuernummer. Norman führt dich in sechs Schritten durch den Fragebogen, zeigt dir vor dem Absenden den fertigen Fragebogen als PDF und übermittelt ihn über ELSTER. Der Service ist kostenlos. Du brauchst nur ein Norman-Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse.

Die Hinweise in diesem Artikel und in der App sind keine Steuerberatung. Bei einem besonderen Fall frag eine:n Steuerberater:in.

Bevor du startest

Halte bereit:

  • deine steuerliche Identifikationsnummer und, wenn du verheiratet bist, die deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin
  • deine Adresse. Sie bestimmt, welches Finanzamt zuständig ist
  • eine Beschreibung deiner Tätigkeit auf Deutsch
  • eine realistische Schätzung von Umsatz und Gewinn für das erste Jahr
  • optional eine Bankverbindung für Erstattungen und Lastschriften
  • eine deutsche Handynummer für die Bestätigung per SMS

Kläre vorher, ob du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bist. Das entscheidet über die Gewerbeanmeldung und die Gewerbesteuer. Der Test Freiberufler oder Gewerbe hilft dir dabei.

Den Fragebogen öffnen

  • Bei der Einrichtung deines Kontos wählst du Als Selbstständige:r anmelden.
  • Später erinnert dich die Startseite mit Beantrage eine Steuernummer, um dich selbstständig zu machen. Klicke auf Registrierung fortsetzen.
  • Hast du die Frage bei der Einrichtung übersprungen oder findest du den Hinweis nicht mehr, öffne den Fragebogen direkt: app.norman.finance/tax-registration.

Norman speichert deinen Fortschritt. Du kannst jederzeit unterbrechen und später weitermachen.

1. Persönlich

Trage deine Angaben genau so ein, wie sie auf deinen amtlichen Dokumenten stehen: Name, Geburtsdatum, Steuer-ID, Familienstand, Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer, Kontaktdaten und Adresse. Bei Verheirateten fragt Norman auch die Daten des Ehepartners oder der Ehepartnerin ab. Gib an, ob du aus einer anderen Stadt in Deutschland umgezogen bist. So findet das Finanzamt deine Akte.

2. Geschäft

  • Tätigkeitsbeschreibung: Beschreibe auf Deutsch, was du anbietest und womit du Geld verdienst. Das Finanzamt ordnet dich danach ein.
  • Büroadresse: nur, wenn du an einer festen Geschäftsadresse arbeitest.
  • Frühere Tätigkeit in Deutschland: Unternehmen der letzten fünf Jahre und eine frühere Steuernummer, falls vorhanden.

3. Steuer

Hier triffst du die Entscheidungen, die deine Buchhaltung prägen:

  • Buchführungsmethode: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht für Freiberufler:innen, Kleinunternehmer:innen und die meisten Gewerbetreibenden. Die doppelte Buchführung wird für Gewerbetreibende erst ab 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz Pflicht.
  • Unternehmensfinanzen: Hier stehen die drei Angaben, die über deinen Status entscheiden: Geschäftsbeginn, Geschätzter Umsatz für das laufende Jahr und Geschätzter Umsatz für das nächste Jahr. Umsatz ist alles, was du einnimmst, bevor du Ausgaben abziehst, und nur aus der Selbstständigkeit, also ohne Gehalt und Kapitalerträge. Norman rechnet den Umsatz des laufenden Jahres auf zwölf Monate hoch, gemessen ab dem Geschäftsbeginn, und zeigt dir das Ergebnis: bis 25.000 € kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das Finanzamt entscheidet anhand genau dieser beiden Schätzungen, also schätze realistisch.
  • USt als Kleinunternehmer:in berechnen: Mit Ich möchte keine USt berechnen stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und bekommst keine Vorsteuer zurück. Mit Ich möchte USt berechnen gibst du regelmäßig eine UStVA ab. Lies Kleinunternehmer: Umsatzsteuer auf Rechnungen und Ausgaben.
  • USt-ID beantragen: Sag hier Ja, auch als Kleinunternehmer:in. Die USt-IdNr. ändert nichts an deinem Umsatzsteuer-Status und kostet nichts. Sobald du aber ein Unternehmen in der EU als Kunden hast, brauchst du sie: Reverse-Charge gilt nur, wenn beide USt-IdNr. auf der Rechnung stehen. Beantragst du sie erst später, läuft der Antrag über das Bundeszentralamt für Steuern und du wartest erneut. Deshalb empfehlen wir sie jedem Unternehmen gleich mit.
  • Besteuerungsgrundlage: Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet Ist-Versteuerung. Die Umsatzsteuer wird fällig, wenn der Kunde zahlt. Periodenrechnung bedeutet Soll-Versteuerung. Sie wird mit der Rechnung fällig. Für die meisten Selbstständigen ist die Ist-Versteuerung einfacher.
  • USt-Befreiungen (0 %) und USt-Ermäßigung (7 %): nur, wenn deine Leistungen nach § 4 oder § 12 UStG darunter fallen, zum Beispiel Heilberufe oder Bücher.

4. Schätzungen

Anders als in Schritt 3 geht es hier um den Gewinn, nicht um den Umsatz. Schätze Gewinn und Einkünfte für das laufende und das nächste Jahr: Gewinn aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit, Gehalt aus Anstellung, Kapitalerträge, Vermietung, Land- und Forstwirtschaft, sonstige Einkünfte, Sonderausgaben. Das Finanzamt legt danach deine Vorauszahlungen fest. Gewinn ist, was nach den beruflichen Ausgaben übrig bleibt. Schätze realistisch. Die Angaben sind Pflicht.

5. Geschäftskonto

Die Bankverbindung nutzt das Finanzamt für Erstattungen und für Lastschriften. Gib an, wem das Konto gehört. Wenn du keine Bankdaten teilen willst, lass die Felder leer.

6. Überprüfen und absenden

  1. Bestätige deine deutsche Handynummer. Klicke auf Code senden und gib den Code aus der SMS ein.
  2. Wähle dein Finanzamt. Die Suche des Bundeszentralamts für Steuern findet es über Stadt oder Postleitzahl.
  3. Bestätige die Bedingungen.

Sieh dir das Übertragungsprotokoll an

Bevor du absendest, erstellt Norman den fertigen Fragebogen als PDF: das Übertragungsprotokoll, genau so, wie das Finanzamt es bekommt. Norman schickt es dafür als Testfall an ELSTER und übermittelt noch nichts.

Nimm dir die Minute und öffne das Dokument:

  • Vorschau zeigt das PDF in voller Größe.
  • Herunterladen speichert es für deine Unterlagen.

Prüfe darin vor allem:

  • Name, Geburtsdatum, Steuer-ID und Adresse, Zeichen für Zeichen wie in deinen Ausweisdokumenten.
  • Die Tätigkeitsbeschreibung und den Geschäftsbeginn.
  • Die geschätzten Umsätze und den Kleinunternehmer-Status.
  • Das gewählte Finanzamt und die Bankverbindung.

Nach dem Absenden änderst du in Norman nichts mehr. Eine Korrektur läuft dann direkt über das Finanzamt. Das Dokument einmal zu lesen ist die letzte einfache Gelegenheit, einen Zahlendreher oder einen falschen Buchstaben zu finden.

Absenden

Klicke auf Beim Finanzamt einreichen. Norman zeigt Steueranmeldeformular eingereicht. Die Übermittlung läuft über ELSTER. Ein eigenes ELSTER-Konto brauchst du nicht.

Nach dem Absenden

  • Bestätigung: Bewahre die Einreichungsbestätigung auf. Sie enthält das Datum und eine Referenznummer. Das eingereichte Formular findest du im Tresor im Ordner Steuerliche Erfassung und unter Konto → Steuer-Einstellungen → Anmeldeformular für die Selbstständigkeit anfordern.
  • Steuernummer: Sie kommt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen per Post. Trage sie dann unter Konto → Steuer-Einstellungen ein. Erst damit kann Norman Steuererklärungen übermitteln. Lies Steuernummer nach dem Fragebogen beschleunigen.
  • USt-IdNr: Wenn du sie beantragt hast, schickt sie das Bundeszentralamt für Steuern separat.
  • Gewerbetreibende: Melde dein Gewerbe zusätzlich beim Gewerbeamt an. Lies Gewerbeanmeldung.
  • Fehler bemerkt: Den abgeschickten Fragebogen kann Norman nicht ändern. Lies Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrigieren.
  • Meldung „Das Formular wurde bereits eingereicht“: Der Fragebogen ist pro Konto einmal möglich. Für eine Änderung wendest du dich an das Finanzamt.

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