Solidaritätszuschlag GmbH 2026: Wer zahlt noch Soli und wie viel?
5,5 % Soli auf die Körperschaftsteuer und auf jede Ausschüttung: Für GmbH und UG gilt der Solidaritätszuschlag 2026 weiter. Berechnung, Beispiele, Holding-Strategie und FAQ.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Der Soli wurde abgeschafft? Nicht ganz. Während rund 90 % der Privatpersonen seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen, gilt für deine GmbH oder UG das Gegenteil: Sie zahlt weiterhin 5,5 % Soli auf jede festgesetzte Körperschaftsteuer und auf jede Dividendenausschüttung. Auch 2026 ändert sich daran nichts, und das fällt vielen Geschäftsführern erst beim ersten Steuerbescheid auf.
Kurz gesagt: Deine GmbH oder UG zahlt 2026 unverändert 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer. Das sind effektiv 0,825 % vom Gewinn (15 % KSt × 5,5 %). Zusätzlich fallen 5,5 % Soli auf die Kapitalertragsteuer jeder Ausschüttung an, also 1,375 % der Dividende. Eine Freigrenze wie bei Privatpersonen gibt es für Kapitalgesellschaften nicht; der Soli greift ab dem ersten Euro Gewinn. Reduzieren lässt er sich fast vollständig über eine Holding-Struktur nach § 8b KStG.
Was 2021 wirklich passiert ist (und was nicht)
Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags wurde der Soli zum 1. Januar 2021 für die meisten Privatpersonen abgeschafft. Konkret heißt das:
- Privatpersonen unterhalb der Soli-Freigrenze zahlen keinen Soli mehr. Die Grenze bezieht sich auf die festgesetzte Einkommensteuer und steigt jedes Jahr: 2025 lag sie bei 19.950 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung), 2026 bei rund 20.350 €.
- In der anschließenden Milderungszone steigt die Belastung gestaffelt bis zum vollen Satz.
- Spitzenverdiener zahlen weiterhin den vollen Satz von 5,5 %.
- Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) bleibt der Soli auf der Privatperson-Seite voll bestehen.
Was nicht abgeschafft wurde: der Soli für Kapitalgesellschaften. Eine GmbH oder UG hat keine Freigrenze; sie zahlt von Euro 1 an Soli, sobald Körperschaftsteuer anfällt. Der Grund ist systematisch: Die Freigrenze knüpft an die individuelle Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person an, ein Konzept, das für die Körperschaftsteuer einer juristischen Person nicht existiert.
GmbH zahlt 5,5 % Soli auf die Körperschaftsteuer
Der Solidaritätszuschlag für Kapitalgesellschaften wird auf die festgesetzte Körperschaftsteuer aufgeschlagen, nicht direkt auf den Gewinn. Bemessungsgrundlage ist also die Steuer, nicht das Einkommen:
| Position | Satz | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (KSt) | 15 % | steuerlicher Gewinn |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | festgesetzte KSt |
| Effektive Soli-Belastung | 0,825 % | steuerlicher Gewinn |
| KSt + Soli zusammen | 15,825 % | steuerlicher Gewinn |
Der Soli ist damit nominal klein, kommt aber auf jede einzelne Steuerfestsetzung deiner GmbH on top, auch auf die vierteljährlichen Vorauszahlungen. Wichtig: Der Soli wird nur auf die Körperschaftsteuer erhoben, nicht auf die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und kennt keinen Solidaritätszuschlag.
Berechnungsbeispiel: Wie viel Soli zahlt deine GmbH 2026
Eine GmbH erwirtschaftet 2026 einen steuerlichen Gewinn von 80.000 € (Hebesatz der Gemeinde: 400 %):
| Steuer | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 80.000 € × 15 % | 12.000 € |
| Solidaritätszuschlag | 12.000 € × 5,5 % | 660 € |
| Gewerbesteuer | 80.000 € × 3,5 % × 400 % | 11.200 € |
| Gesamtbelastung | 23.860 € |
Das entspricht einer effektiven Gesamtbelastung von rund 29,8 %. Ohne Soli wären es 23.200 €. Die 660 € Soli sind also kein Kleinkram, sondern eine echte Position in deiner Jahresplanung. Bei 200.000 € Gewinn sind es bereits 1.650 € Soli, bei 500.000 € Gewinn 4.125 €.
Soli auf Dividenden: auch die Kapitalertragsteuer ist betroffen
Der Soli läuft an einer zweiten Stelle weiter: bei Ausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter. Wenn deine GmbH eine Gewinnausschüttung an dich als Privatperson durchführt, behält sie ein:
| Position | Satz | auf 100.000 € Ausschüttung |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer (KapESt) | 25 % | 25.000 € |
| Soli auf KapESt | 5,5 % | 1.375 € |
| Gesamteinbehalt | 26,375 % | 26.375 € |
Aus 100.000 € Brutto-Ausschüttung kommen so 73.625 € netto bei dir an (ohne Kirchensteuer). Die Freigrenze für Soli auf Kapitalerträge ist sehr niedrig und wird bei normalen Ausschüttungen praktisch nie erreicht. Wer statt der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren nutzt, verschiebt die Bemessungsgrundlage, zahlt aber ebenfalls Soli auf die anfallende Einkommensteuer.
Fällt Soli auch auf die Gewerbesteuer an?
Nein. Das ist die häufigste Verwechslung. Der Solidaritätszuschlag wird ausschließlich auf drei Steuern erhoben: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. Die Gewerbesteuer ist davon ausgenommen. In unserem Beispiel oben werden die 11.200 € Gewerbesteuer also nicht mit Soli belastet; der Soli fällt nur auf die 12.000 € Körperschaftsteuer an. Das ist der Grund, warum die effektive Soli-Belastung mit 0,825 % vom Gewinn so niedrig bleibt.
Holding-Strukturen: wie sich der Soli fast vollständig vermeiden lässt
Bei einer Holding-Struktur (Tochter-GmbH schüttet an Mutter-GmbH aus) greift das Schachtelprivileg nach § 8b KStG: 95 % der Ausschüttung sind steuerfrei, nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden besteuert.
Effekt für eine Holding-GmbH bei 100.000 € Ausschüttung:
| Direkt ans Privatvermögen | Über die Holding (§ 8b KStG) | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Anteil | 100.000 € | 5.000 € (5 %) |
| Steuer | 26.375 € (KapESt + Soli) | 750 € KSt + 41,25 € Soli |
| Soli-Anteil | 1.375 € | 41,25 € |
Statt 660 € Soli auf den vollen Gewinn (bzw. 1.375 € auf die direkte Ausschüttung) fallen auf der Holding-Ebene nur ~41 € Soli an. Die Voraussetzungen für das Schachtelprivileg sind eine Mindestbeteiligung von 10 % zu Beginn des Kalenderjahres für die Körperschaftsteuer (§ 8b Abs. 4 KStG) und 15 % für die Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 2a GewStG). Erst wenn die Holding den Gewinn an dich als Privatperson weiterreicht, wird ausgeschüttet und versteuert; bis dahin bleibt das Kapital nahezu unbelastet in der Struktur.
Vorauszahlungen: Soli wird viermal im Jahr fällig
Der Soli wird nicht nur einmal jährlich abgerechnet. Setzt das Finanzamt Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fest, erhöht es diese automatisch um den Soli. Die Termine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer die Vorauszahlungen im Blick behält, vermeidet eine hohe Nachzahlung mit der Jahreserklärung und Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr, die seit 2019 wieder gelten.
Bleibt der Soli für Unternehmen? Verfassungsgericht und Zukunft
Mehrere Verfassungsbeschwerden haben argumentiert, der Soli sei nach Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden (2 BvR 1505/20), dass der Soli weiterhin verfassungsgemäß ist, auch für Unternehmen. Eine politische Diskussion um die vollständige Abschaffung läuft, aber für 2026 ist keine Reform geplant.
Ein zweiter Effekt entlastet die GmbH dagegen automatisch: Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Jahresschritten von 15 % auf 10 % (2032). Weil der Soli 5,5 % der Körperschaftsteuer beträgt, sinkt seine effektive Belastung im gleichen Zug: von 0,825 % vom Gewinn (2026) auf 0,55 % (2032).
Häufige Fragen zum Soli der GmbH
Zahlt eine GmbH noch Solidaritätszuschlag?
Ja. Für Kapitalgesellschaften wurde der Soli nie abgeschafft. Deine GmbH zahlt 2026 unverändert 5,5 % Soli auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, ohne Freigrenze und ab dem ersten Euro Gewinn.
Wie hoch ist der Soli für eine GmbH?
5,5 % der Körperschaftsteuer. Da die KSt 15 % vom Gewinn beträgt, ergibt das eine effektive Soli-Belastung von 0,825 % des steuerlichen Gewinns. Auf 80.000 € Gewinn sind das 660 €.
Muss auch eine UG (haftungsbeschränkt) Soli zahlen?
Ja. Die UG ist steuerlich eine vollwertige Kapitalgesellschaft und wird beim Soli genauso behandelt wie die GmbH: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, keine Freigrenze.
Fällt Soli auf die Gewerbesteuer an?
Nein. Der Soli wird nur auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer ohne Solidaritätszuschlag.
Wie kann eine GmbH den Soli senken?
Am wirksamsten über eine Holding-Struktur: Schüttet die operative GmbH an eine Mutter-GmbH aus, sind nach § 8b KStG 95 % steuerfrei; der Soli fällt dann nur auf die verbleibenden 5 % an. Weitere Hebel findest du unter GmbH-Steuern sparen.
Fazit
Der Soli ist für Privatpersonen weitgehend Geschichte, für GmbH und UG aber weiterhin Realität: 5,5 % auf jede Körperschaftsteuer, 5,5 % auf jede ausgeschüttete Dividende, ohne Freigrenze. Auf 2026 gerechnet sind das schnell 600–2.500 € pro Jahr extra, je nach Gewinn: Geld, das mit der richtigen Holding-Struktur fast vollständig auf der Mutterebene gespart werden kann. Norman rechnet den Soli automatisch in deine Körperschaftsteuer-Erklärung ein, weist ihn separat aus und hält die Vorauszahlungstermine fest; so bleibt der Soli zwar fällig, kostet dich aber keine zusätzliche Stunde Buchhaltung.
Soli automatisch berechnet und separat ausgewiesen
Norman rechnet den Solidaritätszuschlag automatisch in deine Körperschaftsteuer-Erklärung und in jede Ausschüttung ein, weist ihn als eigene Position aus und erinnert dich rechtzeitig an die vier Vorauszahlungstermine. Buchhaltung und Rechnungen sind bei Norman kostenlos; so bleibt der Soli fällig, kostet dich aber keine zusätzliche Stunde.