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Körperschaftsteuer für GmbH und UG: Steuersatz, Berechnung und Fristen 2026

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des Gewinns – für jede GmbH und UG Pflicht. Dieser Artikel erklärt Steuersatz, Berechnung, Vorauszahlungen, die Senkung ab 2028 und ELSTER-Fristen für 2026.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Unternehmenssteuer für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland. Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften zahlt die Kapitalgesellschaft Steuern auf Gesellschaftsebene – unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet werden oder im Unternehmen verbleiben. Dieser Artikel erklärt den Steuersatz 2026, die Berechnung und alle wichtigen Fristen.

Kurz gesagt: Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen also 15,825 %. Für eine GmbH oder UG gibt es keinen Freibetrag: Steuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung typischerweise bei 28–32 %. Ab 2028 sinkt der KSt-Satz in fünf Jahresschritten von 15 % auf 10 % (2032). Die Erklärung läuft jährlich über ELSTER, Vorauszahlungen sind zum 10. März, Juni, September und Dezember fällig.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen und das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Sie besteuert den Gewinn der Gesellschaft, nicht den der Gesellschafter. Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Körperschaftsteuer wird vom Finanzamt festgesetzt und ist von der Gesellschaft selbst zu entrichten.

Der entscheidende Unterschied zum Einzelunternehmen: Bei einer Kapitalgesellschaft trennt das Steuerrecht klar zwischen der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter. Der Gewinn wird zunächst auf Gesellschaftsebene mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Erst wenn die Gesellschaft den verbleibenden Gewinn ausschüttet, fällt beim Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Bleibt der Gewinn dagegen im Unternehmen (Thesaurierung), endet die Besteuerung vorerst auf Gesellschaftsebene.

Wer ist körperschaftsteuerpflichtig?

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind alle Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) – die Einstiegsvariante der GmbH
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Eingetragene Genossenschaften (eG)

Wichtig: Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG zahlen keine Körperschaftsteuer. Ihre Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen per Einkommensteuer versteuert. Genau dieses Transparenzprinzip fehlt bei der Kapitalgesellschaft – deshalb ist hier die Körperschaftsteuer die zentrale Ertragsteuer.

Körperschaftsteuersatz 2026: 15 % plus Solidaritätszuschlag

Der Körperschaftsteuersatz beträgt deutschlandweit einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Es gibt keinen progressiven Tarif: Ob 10.000 € oder 10 Mio. € Gewinn, der Satz bleibt gleich. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer – die effektive KSt-Belastung beträgt damit 15,825 % des Gewinns.

Zusammen mit der Gewerbesteuer – je nach Gemeinde ca. 14–17 % – ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung der GmbH von typischerweise 28–32 % des Jahresgewinns. Für UGs gilt dasselbe Steuersystem. Details zum Soli-Anteil findest du im Beitrag Solidaritätszuschlag für die GmbH.

Körperschaftsteuer sinkt ab 2028: von 15 % auf 10 %

Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes bereits gesetzlich verankert (§ 23 Abs. 1 KStG). Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei 10 % liegt:

JahrKSt-SatzEffektiv mit Soli (5,5 %)
202615 %15,825 %
202715 %15,825 %
202814 %14,770 %
202913 %13,715 %
203012 %12,660 %
203111 %11,605 %
203210 %10,550 %

Nach vollständiger Umsetzung sinkt die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft aus Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer von aktuell knapp 30 % auf rund 25 %. Für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, wird die GmbH damit ab 2028 Jahr für Jahr attraktiver.

Körperschaftsteuer berechnen: Schritt für Schritt

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dieser wird um steuerliche Korrekturen zum zu versteuernden Einkommen angepasst:

  • Hinzurechnung: nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. Bußgelder, die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen, ein Teil der Bewirtungskosten), verdeckte Gewinnausschüttungen sowie die Gewerbesteuer selbst (seit 2008 nicht mehr abziehbar)
  • Abzug: steuerfreie Einnahmen (etwa Dividenden nach § 8b KStG) sowie Verlustvorträge aus Vorjahren

Auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen werden 15 % Körperschaftsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag angewendet. Ein Rechenbeispiel:

Berechnung der Körperschaftsteuer einer GmbH: Jahresüberschuss 80.000 Euro plus 3.000 Euro nicht abziehbare Ausgaben ergibt 83.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, mal 15 Prozent gleich 12.450 Euro Körperschaftsteuer, plus 684,75 Euro Solidaritätszuschlag gleich 13.134,75 Euro Gesamtlast.
Vom Jahresüberschuss zur Körperschaftsteuer: Die Gewerbesteuer kommt separat hinzu.
RechenschrittBetrag
Jahresüberschuss laut GuV80.000 €
+ nicht abziehbare Betriebsausgaben3.000 €
= zu versteuerndes Einkommen83.000 €
Körperschaftsteuer (15 %)12.450 €
Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)684,75 €
Körperschaftsteuer gesamt13.134,75 €

KSt und Gewerbesteuer: die Gesamtbelastung der GmbH

Die Körperschaftsteuer ist nur eine von zwei Ertragsteuern. Jede GmbH und UG zahlt zusätzlich Gewerbesteuer. Diese berechnet sich aus dem Gewerbeertrag × Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz liegt je nach Standort zwischen 200 % (gesetzliches Minimum) und über 500 % in Großstädten. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt sich eine Gewerbesteuer von rund 14 % des Gewinns.

SteuerartSatz (Beispiel)Bei 83.000 € Gewinn
Körperschaftsteuer15,000 %12.450 €
Solidaritätszuschlag0,825 %685 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)ca. 14,000 %11.620 €
Gesamtbelastung≈ 29,8 %≈ 24.755 €

Diese Beträge sind gerundet. Der genaue Wert hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Mehr dazu: Gewerbesteuer berechnen 2026.

Kein Freibetrag – aber Verlustvorträge

Anders als bei manchen Vereinen und Genossenschaften (dort 5.000 € Freibetrag) gibt es für eine GmbH oder UG im Handelsgewerbe keinen Freibetrag. Körperschaftsteuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.

Erwirtschaftet die Gesellschaft in einem Jahr einen Verlust, geht dieser aber nicht verloren. Verluste können als Verlustvortrag in Folgejahre übertragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Zu beachten ist die Mindestbesteuerung: Bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. € ist die Verrechnung unbegrenzt möglich, darüber hinaus nur bis zu 60 % des übersteigenden Einkommens. So verteilt sich die Steuerlast über mehrere Jahre. Details: Verlustvortrag der GmbH steuerlich nutzen.

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Ein häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Sie liegt vor, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht eingeräumt hätte – zum Beispiel ein überhöhtes Geschäftsführergehalt, ein zinsloses Darlehen oder eine private Nutzung von Gesellschaftsvermögen.

Die Folge: Der Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet und erhöht die Körperschaftsteuer. Deshalb sollte das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers stets marktüblich und im Vorhinein klar vereinbart sein. Was angemessen ist, erklärt der Beitrag Geschäftsführergehalt in der GmbH.

Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2026: Termine

Die Körperschaftsteuer wird nicht nur jährlich, sondern auch als quartalsweise Vorauszahlung erhoben. Die Fälligkeitstermine 2026:

QuartalFälligkeit
1. Quartal10. März 2026
2. Quartal10. Juni 2026
3. Quartal10. September 2026
4. Quartal10. Dezember 2026

Die Höhe richtet sich nach der zuletzt festgesetzten Körperschaftsteuer. Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden die geleisteten Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Erwartest du für 2026 einen deutlich niedrigeren Gewinn, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen; bei stark steigenden Gewinnen ist umgekehrt eine Heraufsetzung sinnvoll, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Mehr dazu: Steuervorauszahlung für Selbstständige.

Körperschaftsteuererklärung über ELSTER einreichen

Die Körperschaftsteuererklärung muss jährlich elektronisch über ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden – zentrales Formular ist die Anlage KSt 1 A samt der elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Die reguläre Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 ist der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.

Norman unterstützt GmbH und UG dabei, die laufende Buchführung digital zu führen und die Körperschaftsteuererklärung direkt über ELSTER einzureichen – vollständig digital, ohne Steuerberater. Wie die gesamte GmbH-Steuererklärung aufgebaut ist, zeigt der Beitrag GmbH-Steuererklärung 2026.

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026? Der Satz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 15,825 %. Ab 2028 sinkt er schrittweise bis auf 10 % im Jahr 2032.

Gibt es einen Freibetrag bei der Körperschaftsteuer? Für eine GmbH oder UG im Handelsgewerbe nicht. Körperschaftsteuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an. Ein Freibetrag von 5.000 € gilt nur für bestimmte Vereine und Körperschaften.

Zahlt eine UG dieselbe Körperschaftsteuer wie eine GmbH? Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH und unterliegt demselben Steuersatz von 15 % plus Soli. Zusätzlich muss die UG jährlich 25 % ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

Wann ist die Körperschaftsteuer fällig? Quartalsweise als Vorauszahlung zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Schlusszahlung wird nach dem Steuerbescheid fällig.

Ist die Körperschaftsteuer eine Betriebsausgabe? Nein. Wie die Gewerbesteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen nicht.

Fazit

Die Körperschaftsteuer von 15 % (plus Solidaritätszuschlag) ist ein fixer Kostenfaktor für jede GmbH und UG in Deutschland. Wer die Fälligkeitstermine kennt, Vorauszahlungen proaktiv steuert, verdeckte Gewinnausschüttungen vermeidet und die Jahreserklärung fristgerecht über ELSTER einreicht, ist bestens aufgestellt. Ab 2028 sorgt die schrittweise Senkung auf 10 % zusätzlich für Entlastung – ein guter Grund, die Buchhaltung schon heute sauber und digital aufzustellen.

Weiterführende Artikel: Gewinnausschüttung der GmbH | GmbH-Buchhaltung 2026.

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