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Privatentnahme als Selbstständiger 2026: Buchhaltung, Steuer und Höhe richtig planen

Wie viel darfst du dir als Selbstständiger privat entnehmen, sind Privatentnahmen steuerpflichtig und wie buchst du sie richtig? Anleitung mit SKR03/SKR04, Steuerrücklage, Überentnahme und häufigen Fehlern.

Kategorie
Buchhaltung
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Kurz-Antwort: Privatentnahme in 30 Sekunden

Eine Privatentnahme ist Geld oder ein Gegenstand, das du als Einzelunternehmer oder Freiberufler aus deinem Betrieb ins Privatvermögen holst – die Überweisung vom Geschäfts- aufs Privatkonto ist der Klassiker. Sie ist nicht separat steuerpflichtig: Versteuert wird dein Gewinn, nicht die Auszahlung. Du darfst theoretisch so viel entnehmen, wie dein Eigenkapital plus Gewinn hergibt – praktisch solltest du vorher rund 30 % vom Umsatz für die Steuer zurücklegen und einen Liquiditätspuffer von 2–3 Monaten behalten. Gebucht wird auf SKR03 Konto 1800 bzw. SKR04 Konto 2100 gegen die Bank. Bei Sachentnahmen (Firmenwagen, Waren) kommt eine unentgeltliche Wertabgabe mit 19 % Umsatzsteuer dazu. In der GmbH gibt es keine Privatentnahme – dort zahlst du dir Gehalt oder Gewinnausschüttung.

Was ist eine Privatentnahme?

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn du als Einzelunternehmer oder Freiberufler Geld oder Gegenstände aus deinem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmst (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Anders als bei einer GmbH bekommst du als Selbstständiger kein Gehalt – du entnimmst direkt aus dem Unternehmen. Die klassische Überweisung vom Geschäftskonto auf das Privatkonto ist der häufigste Fall, aber auch die private Nutzung des Firmenwagens, privater Konsum von Waren oder die Bezahlung privater Rechnungen über die Firma sind Privatentnahmen.

Das Gegenstück ist die Privateinlage: Wenn du privates Geld ins Geschäft nachschießt – etwa um eine Liquiditätslücke zu stopfen oder ein Gerät zu kaufen – erhöht das dein Eigenkapital, ist aber genauso wenig eine Betriebseinnahme wie die Entnahme eine Betriebsausgabe ist. Beide berühren nur dein Eigenkapital, nicht deinen Gewinn.

Wer darf Privatentnahmen machen – und wer nicht

RechtsformPrivatentnahme erlaubt?Wie du dir Geld auszahlst
Einzelunternehmer / FreiberuflerJaDirekte Entnahme, jederzeit
GbR / OHG (Personengesellschaft)JaAnteilig nach Gesellschaftsvertrag
GmbH / UG (Kapitalgesellschaft)NeinGeschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung

Kapitalgesellschaften haben kein „Privatvermögen" der Gesellschafter. Geld zu entnehmen ohne Gehalt oder Gewinnausschüttung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung mit teuren Steuerfolgen – dazu unten mehr.

Wie viel darfst du privat entnehmen?

Theoretisch: so viel du willst. Praktisch: nur so viel, wie dein Eigenkapital plus Gewinn hergibt. Wer mehr entnimmt, als er eingebracht und erwirtschaftet hat, rutscht in negatives Eigenkapital – bei Selbstständigen kein direktes rechtliches Problem, aber die Bank wird skeptisch und deine eigene Liquidität wird gefährlich. Drei Faustregeln halten dich auf der sicheren Seite:

  • Behalte mindestens 30 % deines Umsatzes für Steuern zurück (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Lass einen Liquiditätspuffer von 2–3 Monaten auf dem Geschäftskonto
  • Plane Großentnahmen (Urlaub, Anschaffungen) im Voraus statt spontan
Balkendiagramm: 8.000 € Monatsumsatz aufgeteilt in Steuerrücklage 30 Prozent, Betriebskosten, Liquiditätspuffer und die verbleibende Privatentnahme
Erst Steuern und Kosten zurücklegen, dann einen Puffer sichern – was übrig bleibt, ist deine sichere Entnahme.

Beispielrechnung

Angenommen, du machst 8.000 € Umsatz im Monat und hast 2.000 € Betriebskosten. So sieht eine saubere Aufteilung aus:

PositionBetragBemerkung
Monatsumsatz8.000 €Bruttoeinnahmen
− Betriebskosten−2.000 €Miete, Material, Tools
− Steuerrücklage−2.400 €≈ 30 % vom Umsatz
− Liquiditätspuffer−600 €Ansparung für schwache Monate
= Sichere Privatentnahme3.000 €bleibt für dich

Die Zahlen sind eine Orientierung, kein Gesetz – dein tatsächlicher Steuersatz hängt vom Jahresgewinn ab. Wichtig ist das Prinzip: entnimm nie den vollen Kontostand, sondern immer erst nach Abzug von Steuer und Puffer.

Sind Privatentnahmen steuerpflichtig?

Der häufigste Irrtum: Privatentnahmen sind nicht steuerpflichtig. Die Steuer fällt auf den Gewinn an, nicht auf das, was du dir auszahlst. Egal ob du 1.000 € oder 50.000 € entnimmst – versteuert wird der Gewinn aus deiner EinnahmenÜberschussRechnung (EÜR) oder Bilanz. Eine Privatentnahme ist nur ein Geldfluss vom Geschäfts- aufs Privatkonto, weder Aufwand noch Ertrag.

Worauf du achten musst: Bei Sachentnahmen (Auto, Waren, privates Telefonieren) fällt eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe an – der Teilwert plus 19 % Umsatzsteuer wird als Eigenverbrauch versteuert. Für die Einkommensteuer plane Steuervorauszahlungen ein, damit dich die Nachzahlung im nächsten Jahr nicht erwischt.

Sachentnahmen richtig behandeln: die unentgeltliche Wertabgabe

Sobald du keinen Geldbetrag, sondern einen betrieblichen Gegenstand oder eine betriebliche Leistung privat nutzt, für den du beim Kauf Vorsteuer gezogen hast, verlangt das Finanzamt eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG). Vereinfacht: Du behandelst die private Nutzung, als hättest du sie dir selbst verkauft – inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Typische SachentnahmeBemessungUmsatzsteuer
Waren aus dem eigenen LagerEinkaufswert (Teilwert)19 % bzw. 7 %
Privatfahrten mit dem Firmenwagen1 %-Regel oder Fahrtenbuch19 % auf den Nutzungsanteil
Privates Telefonieren / Internetgeschätzter Privatanteil19 %

Für einige Branchen (Gastronomie, Bäckerei, Lebensmittelhandel) veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben – damit musst du nicht jede entnommene Semmel einzeln aufschreiben, sondern buchst den amtlichen Jahreswert.

So buchst du Privatentnahmen korrekt (SKR03/SKR04)

Die reine Geldentnahme ist ein Zweizeiler. Bei Sachentnahmen kommt das Erlöskonto für die Wertabgabe plus Umsatzsteuer dazu:

FallBuchungssatz (SKR03)SKR04
Geldentnahme1800 Privatentnahmen an 1200 Bank2100 an 1800
Privateinlage1200 Bank an 1890 Privateinlagen1800 an 2180
Sachentnahme Ware1800 an 8921 unentgeltliche Wertabgabe + 1776 USt 19 %2100 an 4639 / 3806
Firmenwagen 1 %-Regel1800 an 8921 / 17762100 an 4645 / 3806

In der EÜR tauchen reine Privatentnahmen nicht als Position auf – sie sind kein Aufwand und kein Ertrag. Sie reduzieren aber dein Eigenkapital im Anlagenverzeichnis bzw. in der Schlussbilanz. Die Umsatzsteuer aus Sachentnahmen dagegen musst du in der Umsatzsteuervoranmeldung mit anmelden.

Achtung Überentnahme: wann Schuldzinsen nicht mehr absetzbar sind

Ein Detail, das viele überrascht: Wenn du in einem Jahr mehr entnimmst, als du an Gewinn erwirtschaftet und an Kapital eingelegt hast, entsteht eine Überentnahme (§ 4 Abs. 4a EStG). Der Fiskus unterstellt dann, dass du deine privaten Entnahmen mit einem Betriebskredit finanziert hast – und streicht dir einen Teil des Schuldzinsenabzugs.

Konkret werden 6 % der Überentnahme als nicht abziehbare Betriebsausgabe wieder auf den Gewinn draufgerechnet. Ein Sockelbetrag von 2.050 € an Schuldzinsen bleibt aber immer abziehbar, und Zinsen für die Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite) sind ausdrücklich ausgenommen. Wer betriebliche Kredite hat und viel entnimmt, sollte diese Rechnung im Blick behalten – sonst zahlst du am Ende Steuer auf Zinsen, die du eigentlich absetzen wolltest.

Privatentnahme vs. Geschäftsführergehalt: der GmbH-Unterschied

Wenn du eine GmbH oder UG hast, ist die Welt komplett anders. Du bekommst als Geschäftsführer ein Gehalt (Lohnsteuer, Sozialversicherung), das die GmbH als Aufwand absetzen kann – oder du nimmst eine Gewinnausschüttung.

Einzelunternehmer / FreiberuflerGmbH / UG
Geld holst du dir per …PrivatentnahmeGehalt + Gewinnausschüttung
BesteuerungEinkommensteuer auf den GewinnLohnsteuer aufs Gehalt, 25 % KapESt auf Ausschüttung
Betriebsausgabe?Nein, Entnahme mindert nur EigenkapitalJa, Gehalt mindert den GmbH-Gewinn
„Einfach mal Geld rausnehmen"?ErlaubtVerboten – sonst verdeckte Gewinnausschüttung

Welche Mischung aus Gehalt und Ausschüttung steueroptimal ist, hängt von deinem Gewinn ab; mehr dazu im Vergleich Gehalt vs. Gewinnausschüttung. Wenn du noch überlegst, ob du überhaupt Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, hilft unser Guide Freiberufler oder Gewerbetreibender bei der Einordnung.

Häufige Fehler bei Privatentnahmen

  • Steuern vergessen: Du entnimmst alles, im Frühjahr kommt die Steuerforderung – und du bist illiquide
  • Sachentnahmen nicht buchen: Privates Tanken auf Firmenkarte? Ohne Buchung gibt's Ärger bei der Betriebsprüfung
  • Vermischung Privat-/Geschäftskonto: macht die Buchhaltung unübersichtlich – trenn die Konten von Anfang an
  • Übersicht verlieren: Wer keine laufende Buchhaltung führt, weiß nicht, wie viel Gewinn er gemacht hat – und entnimmt zu viel
  • Überentnahme übersehen: Bei Betriebskrediten kann zu viel Entnahme den Schuldzinsenabzug kosten

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Häufige Fragen zur Privatentnahme

Muss ich Privatentnahmen in der Steuererklärung angeben?

Nein, die Entnahme selbst gibst du nicht als Einkommen an. Versteuert wird der Gewinn aus deiner EÜR oder Bilanz. Nur Sachentnahmen erhöhen über die unentgeltliche Wertabgabe deinen steuerpflichtigen Gewinn und die Umsatzsteuer.

Wie oft darf ich Geld entnehmen?

So oft du willst – täglich, wöchentlich oder monatlich. Es gibt keine gesetzliche Grenze bei der Häufigkeit. Sinnvoll ist ein fester Rhythmus (z. B. ein „Gehalt" am Monatsanfang), damit deine private Planung stabil bleibt.

Ist eine Privatentnahme dasselbe wie ein Unternehmerlohn?

Umgangssprachlich ja, steuerlich nein. Ein Einzelunternehmer hat keinen abzugsfähigen „Unternehmerlohn" – die Entnahme mindert nur das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Ein absetzbares Gehalt gibt es nur in der GmbH.

Was passiert, wenn ich mehr entnehme, als ich verdient habe?

Rechtlich ist negatives Eigenkapital für Einzelunternehmer kein Problem, aber es gefährdet deine Liquidität und deine Kreditwürdigkeit. Hast du Betriebskredite, kann eine Überentnahme zusätzlich Schuldzinsen nicht abziehbar machen (§ 4 Abs. 4a EStG).

Fazit

Privatentnahmen sind als Selbstständiger normal und steuerfrei – solange du den Gewinn versteuerst, aus dem du entnimmst. Trenn dein Geschäfts- und Privatkonto, halte 30 % Steuerrücklage zurück, buche Sachentnahmen sauber und behalte dein Eigenkapital im Blick. Dann wird die Privatentnahme zur einfachsten Buchung deines Monats.

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