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Geschenke an Kunden und Mitarbeiter GmbH 2026: 50-Euro-Grenze und richtige Buchung

Welche Geschenke deine GmbH 2026 absetzen kann: 50 € Freigrenze für Geschäftspartner, 60 € für Mitarbeiter, Pauschalversteuerung mit § 37b EStG und die richtigen Buchungskonten.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Geschenke gehören zur GmbH-Praxis: Weinpräsente zu Weihnachten, Blumen zum Geburtstag, kleine Aufmerksamkeiten für Stammkunden. Aber nicht jedes Geschenk ist steuerlich abzugsfähig, und nicht jedes lässt sich beim Empfänger steuerneutral übergeben. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Freigrenze für Geschäftsfreunde 2024 von 35 € auf 50 € angehoben, und sie gilt auch 2026 weiter. Hier kommt die komplette Anleitung für GmbH und UG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsfreunde: bis 50 € netto pro Empfänger und Wirtschaftsjahr abziehbar. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag, seit 2024 statt 35 €.
  • Streuwerbeartikel mit Logo: bis 10 € netto pro Stück, unbegrenzt abziehbar und außerhalb der 50-Euro-Grenze.
  • Mitarbeiter: 60 € brutto pro persönlichem Anlass plus 50 € brutto monatlicher Sachbezug, beides steuerfrei und miteinander kombinierbar.
  • Empfänger schützen: Pauschalsteuer 30 % nach § 37b EStG (plus Soli, ggf. Kirchensteuer), gedeckelt auf 10.000 € je Empfänger und Jahr.
  • Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Nur Sachzuwendungen bleiben begünstigt.

Geschenke an Geschäftsfreunde: 50-Euro-Freigrenze

Geschenke an Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner darf deine GmbH bis 50 € pro Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe absetzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dabei gelten drei Regeln:

  • Die Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wer 50,01 € verschenkt, verliert den Abzug komplett, nicht nur den überschießenden Cent.
  • Bei Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag, ohne Vorsteuerabzug der Bruttobetrag.
  • Alle Geschenke an denselben Empfänger im Wirtschaftsjahr werden zusammengezählt.

Beispiel: Du schenkst einer Kundin im Mai eine Flasche Wein für 30 € netto und im Dezember Pralinen für 25 € netto, Summe 55 €. Die 50-Euro-Grenze ist überschritten, und beide Geschenke sind nicht abzugsfähig. Hättest du im Dezember nur für 20 € netto geschenkt, wäre die Summe bei 50 € geblieben und der Abzug erhalten.

Nebenkosten wie Verpackung oder Grußkarte zählen nicht in die 50 € hinein, solange sie keinen eigenen Gebrauchswert haben. Eine gravierte Flasche oder ein Etui mit Wert dagegen schon.

Streuwerbeartikel: bis 10 Euro netto

Werbegeschenke unter 10 € netto pro Stück, also klassische Streuwerbeartikel wie Kugelschreiber, Tassen oder Notizbücher mit Logo, fallen nicht unter die 50-Euro-Grenze. Sie sind unbeschränkt absetzbar und werden auf einem separaten Konto gebucht (SKR03: 4630, SKR04: 6610). Wichtig: Sie müssen sich klar als Werbung erkennen lassen (sichtbares Firmenlogo). Für Streuwerbeartikel musst du keine Empfängerliste führen, weil sie nicht in die Pauschalbesteuerung fallen.

Überblick: Alle Grenzen auf einen Blick

Damit du die drei Wege nicht verwechselst: Empfänger und Wert entscheiden, welche Grenze greift und ob es netto oder brutto geht.

Empfänger / FallGrenzeBemessungSteuerliche Wirkung
Geschäftsfreund50 € pro Jahrnetto (mit Vorsteuerabzug)abziehbar, Vorsteuer möglich
Geschäftsfreund über Grenzeab 50,01 €nettokomplett nicht abziehbar
Streuwerbeartikel mit Logo10 € pro Stücknettounbegrenzt abziehbar
Mitarbeiter, persönlicher Anlass60 € pro Anlassbruttolohnsteuer- und sv-frei
Mitarbeiter, Sachbezug50 € pro Monatbruttolohnsteuer- und sv-frei
Betriebsveranstaltung110 € pro FestbruttoFreibetrag, 2× pro Jahr
Entscheidungsbaum: Welche Geschenk-Grenze gilt für Geschäftsfreunde, Mitarbeiter und Streuwerbeartikel in der GmbH
Empfänger und Wert bestimmen die Grenze: 50 € netto für Geschäftsfreunde, 60 € plus 50 € brutto für Mitarbeiter, 10 € netto für Streuwerbeartikel.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Beim Beschenkten löst dein Geschenk grundsätzlich Steuerpflicht aus, egal ob Kunde oder Mitarbeiter. Damit dein Geschäftsfreund das Geschenk nicht selbst versteuern muss, kannst du als Schenker die Pauschalsteuer von 30 % nach § 37b EStG übernehmen. Das ist meist der elegantere Weg, weil:

  • Der Empfänger das Geschenk steuerfrei behält und im Zweifel gar nichts davon mitbekommt.
  • Du den Pauschalsteuerbetrag selbst auch als Betriebsausgabe absetzen kannst, soweit das Geschenk selbst abzugsfähig war.
  • Die Pauschalsteuer einheitlich für alle Geschenke eines Wirtschaftsjahrs gilt, entweder ganz oder gar nicht.

Zwei Grenzen musst du kennen: Die Pauschalierung ist auf 10.000 € pro Empfänger und Wirtschaftsjahr begrenzt. Und ein einzelnes Geschenk über 10.000 € lässt sich gar nicht pauschalieren. Plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Pauschalsteuer. Die Anmeldung erfolgt mit der Lohnsteueranmeldung.

Rechenbeispiel: Ein Geschenk für 25 € netto plus 30 % Pauschalsteuer (7,50 €) plus 5,5 % Soli (0,41 €) ergibt rund 32,91 € Betriebsausgabe, die vollständig abziehbar ist, weil das Geschenk selbst unter der 50-Euro-Grenze liegt.

Geschenke an Mitarbeiter: Aufmerksamkeiten und Sachbezüge

Bei Mitarbeitergeschenken unterscheidet das Steuerrecht zwei Kategorien, die sich sogar kombinieren lassen.

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: bis 60 € brutto

Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum: Sachgeschenke bis 60 € brutto pro Anlass sind für den Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (R 19.6 Abs. 1 LStR). Geldgeschenke fallen nicht unter diese Regel, sie sind immer steuerpflichtig. Und Achtung: Weihnachten gilt nicht als persönlicher Anlass. Ein Weihnachtsgeschenk läuft daher nicht über die 60-Euro-Aufmerksamkeit, sondern über den monatlichen Sachbezug, die Betriebsveranstaltung oder die Pauschalsteuer nach § 37b.

Monatliche Sachbezüge: bis 50 € brutto

Unabhängig vom Anlass darfst du jedem Mitarbeiter monatlich Sachbezüge bis 50 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), zum Beispiel Tankgutscheine, Sachbezugskarten oder Essensgutscheine. Diese 50 € pro Monat und die 60 € pro Anlass sind zwei getrennte Grenzen: Ein Mitarbeiter kann im selben Monat den Sachbezug und ein Anlassgeschenk erhalten. Zur sauberen Abgrenzung von Sachbezügen lies unseren Leitfaden zu Sachbezügen in der GmbH.

Weihnachtsfeier: 110 € pro Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier gilt ein eigener Freibetrag von 110 € brutto pro Mitarbeiter und Fest, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Anders als bei den Freigrenzen wird nur der Betrag über 110 € steuerpflichtig, nicht der ganze Aufwand. Kosten für Essen, Getränke und Rahmenprogramm zählen anteilig hinein.

Buchung: Welches Konto, welche Vorsteuer?

Geschenke werden in der GmbH-Buchhaltung getrennt nach Empfänger und Wert kontiert. Der Grund: Der abziehbare und der nicht abziehbare Teil müssen für die Körperschaftsteuer sauber getrennt bleiben.

FallSKR03SKR04Vorsteuer
Geschenk ≤ 50 € an Geschäftsfreunde46306610ja
Geschenk > 50 € an Geschäftsfreunde46356620nein
Streuwerbeartikel ≤ 10 €46306610ja
Mitarbeitergeschenk / Aufmerksamkeit41406060ja
Pauschalsteuer 30 % (§ 37b)46396644

Bei nicht abzugsfähigen Geschenken (> 50 € netto) ist auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1a UStG). In Norman erkennt die KI Geschenkbelege automatisch und schlägt das passende Konto inklusive Pauschalsteuer-Rückstellung vor, weil die Kontenrahmen-Logik eingebaut ist. Wenn du dir die Konten in SKR03 und SKR04 noch genauer ansehen willst, findest du dort den Vergleich.

Dokumentation: Was du belegen musst

Damit das Finanzamt deine Geschenke anerkennt, dokumentierst du zu jedem Vorgang:

  • Empfängername und -anschrift (zwingend bei Geschäftsfreunden).
  • Anlass (z. B. „Geburtstag Frau Müller, Schlüsselkunde XY“).
  • Wert mit Beleg (Kassenbon, Rechnung).
  • Buchung im separaten Konto wie oben dargestellt.
  • Empfängerliste für die Pauschalbesteuerung, sonst gilt § 37b nicht.

Schenkst du regelmäßig, lohnt sich ein einfaches Geschenkebuch oder eine digitale Belegerfassung. Was generell als Betriebsausgabe in der GmbH gilt, haben wir in einem separaten Artikel. Und für Geschäftsessen statt Sachgeschenken gelten eigene Regeln, die wir bei den Bewirtungskosten der GmbH erklären.

Häufige Fragen

Sind Geschenke an Kunden für die GmbH absetzbar?

Ja, bis 50 € netto pro Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe. Über dieser Freigrenze entfällt der Abzug komplett. Streuwerbeartikel unter 10 € netto pro Stück sind unbegrenzt absetzbar und zählen nicht mit.

Zählt die 50-Euro-Grenze netto oder brutto?

Netto, wenn deine GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist sie es nicht (z. B. bei steuerfreien Umsätzen), zählt der Bruttobetrag.

Muss der beschenkte Kunde das Geschenk versteuern?

Grundsätzlich ja, denn es ist eine Betriebseinnahme. Übernimmst du als GmbH aber die Pauschalsteuer von 30 % nach § 37b EStG, bleibt das Geschenk für den Empfänger steuerfrei. Die Pauschalierung gilt dann einheitlich für alle Geschenke des Jahres.

Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei?

Nicht über die 60-Euro-Aufmerksamkeit, denn Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Steuerfrei bleibt ein Weihnachtsgeschenk nur über den monatlichen 50-Euro-Sachbezug, im Rahmen der Weihnachtsfeier (110 €) oder über die Pauschalsteuer nach § 37b.

Was passiert, wenn ich die 50-Euro-Grenze um wenige Cent überschreite?

Dann verlierst du den Betriebsausgabenabzug für das komplette Geschenk, nicht nur für den überschießenden Betrag. Deshalb solltest du die Summe aller Geschenke pro Empfänger übers Jahr im Blick behalten.

Kann ich die Pauschalsteuer nach § 37b selbst absetzen?

Ja, aber nur soweit das Geschenk selbst abzugsfähig war (also unter 50 € netto lag). Bei einem nicht abziehbaren Geschenk über 50 € ist auch die darauf entfallende Pauschalsteuer nicht abziehbar.

Fazit

50 € für Geschäftsfreunde, 60 € pro Anlass für Mitarbeiter, 50 € monatlich als Sachbezug: drei Grenzen, drei Konten, drei Buchungslogiken. Ein einziger Cent zu viel macht das gesamte Geschenk steuerlich wertlos. Mit Norman buchst du Geschenke automatisch auf das richtige Konto, prüfst Freigrenzen pro Empfänger und behältst die Pauschalsteuer im Blick. So wird aus einer netten Geste keine ärgerliche Nachzahlung in der nächsten Betriebsprüfung.

Geschenke automatisch aufs richtige Konto

Norman erkennt Geschenkbelege, prüft die 50-€-Freigrenze pro Empfänger und bucht Pauschalsteuer und Vorsteuer korrekt in SKR03/SKR04, ganz ohne Kontensuche.