Verzug: beginnt, sobald deine erste Mahnung nach dem Fälligkeitsdatum ankommt, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Bei Privatkunden gilt die 30-Tage-Frist nur mit Hinweis auf der Rechnung. Ein Zahlungsdatum, das nur auf der Rechnung steht, reicht allein nicht.
Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatkunden, 9 Prozentpunkte bei Unternehmen (§ 288 BGB). Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %.
40 € Pauschale: darfst du von Unternehmen verlangen, sobald sie im Verzug sind (§ 288 Abs. 5 BGB), von Privatkunden nicht. Sie wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet.
Mahngebühren: Nur tatsächliche Kosten wie Druck und Porto, und nicht für die Mahnung, die den Verzug erst auslöst. Die eigene Arbeitszeit zählt nicht dazu.