Gewerbe anmelden
Gewerbetreibende melden sich zuerst beim Gewerbeamt an. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
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Beantworte ein paar Fragen zu deiner Gründung. Du bekommst die passenden Angaben für die folgenreichen Felder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, mit Frist und Checkliste.
Netto, ohne Umsatzsteuer.
Abgabe bis
01.11.2026
Einen Monat nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 AO). Die Steuernummer kommt meist nach vier bis acht Wochen.
Kleinunternehmerregelung
Möglich, aber Regelbesteuerung empfohlen
Unternehmen ziehen deine Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ab, und auf deine Anschaffungen bekommst du Vorsteuer nur mit Regelbesteuerung zurück.
Versteuerung
Ist-Versteuerung beantragen
Du zahlst die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde bezahlt hat, nicht schon bei Rechnungsstellung. Das schont die Liquidität.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Voraussichtlich vierteljährlich
Bei bis zu 9.000 € Umsatzsteuer im Jahr reichst du sie vierteljährlich ein, jeweils am 10. nach Quartalsende. Für 2027 verlangt der Gesetzeswortlaut auch von Gründern aus 2026 monatliche Voranmeldungen; eine Klarstellung der Finanzverwaltung steht aus.
USt-IdNr.
Nicht nötig
Du kannst sie später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, wenn du Kunden in der EU bekommst.
Gewinnermittlung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Solange der Umsatz 800.000 € und der Gewinn 80.000 € nicht übersteigt, reicht die EÜR.
Gewinnschätzung und Vorauszahlungen
Einkommensteuer etwa 2.501 € im Jahr, Vorauszahlungen etwa 625 € pro Quartal
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen aus deiner Gewinnschätzung fest, fällig am 10. März, Juni, September und Dezember. Zu hoch gebundenes Geld fehlt im ersten Jahr, zu niedrig führt zu Nachzahlungen. Die Schätzung ist für Alleinstehende ohne Kinder.
Gewerbesteuer
Voraussichtlich ja
Über dem Freibetrag von 24.500 € setzt die Gemeinde Gewerbesteuer und Vorauszahlungen fest. Einen großen Teil rechnest du auf die Einkommensteuer an.
Das brauchst du zum Ausfüllen
Kostenlos, ohne eigenes ELSTER-Zertifikat. Norman prüft die Pflichtfelder und übermittelt den Fragebogen ans Finanzamt.
Keine Steuerberatung. Die Angaben im Fragebogen sind Schätzungen; du kannst sie später beim Finanzamt anpassen.
Norman führt dich durch jedes Feld, prüft die Angaben und übermittelt den Fragebogen per ELSTER. Kostenlos.
Kostenlos ausfüllenGewerbetreibende melden sich zuerst beim Gewerbeamt an. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit, elektronisch an das Finanzamt.
Meist nach vier bis acht Wochen. Mit ihr stellst du ordnungsgemäße Rechnungen aus.
Das Finanzamt legt fest, wie oft du Umsatzsteuer anmeldest und welche Vorauszahlungen du leistest.
Kleinunternehmerregelung: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür keine Vorsteuer zurück. Seit 2025 bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, im Gründungsjahr 25.000 € ohne Hochrechnung auf ein volles Jahr.
Ist-Versteuerung: Umsatzsteuer erst zahlen, wenn der Kunde bezahlt hat. Bis 800.000 € Umsatz möglich, als Freiberufler unabhängig vom Umsatz.
Gewinnschätzung: Daraus setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest. Zu hoch bindet Geld, zu niedrig führt zu Nachzahlungen.
USt-IdNr.: Nur nötig für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern. Du beantragst sie im Fragebogen mit.
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 AO). Gewerbetreibende bekommen nach der Gewerbeanmeldung oft eine Aufforderung vom Finanzamt, darauf warten musst du aber nicht.
Wenn deine Kunden vor allem Privatleute sind und du zum Start wenig kaufst, spart die Kleinunternehmerregelung Aufwand. Arbeitest du für Unternehmen oder investierst du zum Start, ist die Regelbesteuerung meist besser, weil du die Vorsteuer zurückbekommst.
Realistisch, nach deinen Planzahlen. Das Finanzamt setzt daraus die Vorauszahlungen fest. Weicht der Gewinn später stark ab, kannst du die Vorauszahlungen formlos anpassen lassen.
Bei der Ist-Versteuerung zahlst du die Umsatzsteuer, wenn der Kunde zahlt, bei der Soll-Versteuerung schon für den Monat, in dem du die Rechnung stellst. Die Ist-Versteuerung musst du im Fragebogen beantragen.
Ja. Der Fragebogen muss elektronisch ans Finanzamt. Über Norman geht das ohne eigenes ELSTER-Zertifikat, kostenlos für Einzelunternehmen, Freiberufler, GmbH und UG.
Nur für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern, etwa für Rechnungen mit Reverse Charge. Du kannst sie im Fragebogen mitbeantragen oder später beim Bundeszentralamt für Steuern.