Steuerfrei und steuerpflichtig in einer Buchhaltung
Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG ist steuerfrei, Wellness ohne Verordnung nicht. Norman führt beide Umsatzarten getrennt, ohne dass du zwei Systeme brauchst.
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Deine Behandlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Der Rückentraining-Kurs ohne Verordnung ist es nicht. Genau an dieser Linie entstehen die meisten Fehler, und sie fallen erst bei der Prüfung auf.
Von der EÜR über die UStVA bis zur Einkommensteuer: Norman erstellt, prüft und übermittelt alles direkt ans Finanzamt.
Norman führt deine Einnahmenüberschussrechnung laufend mit und erstellt sie am Jahresende automatisch.
Normans KI prüft jede Ausgabe auf Abzugsfähigkeit. Kein Abzug geht mehr verloren.
Norman befüllt deine Einkommensteuererklärung mit den Daten aus der laufenden Buchhaltung vor.
Schick deine Steuererklärungen direkt aus Norman ans Finanzamt, ohne zusätzliche Software.
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Vier Punkte, an denen sich die Praxis von einem normalen Betrieb unterscheidet.
Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG ist steuerfrei, Wellness ohne Verordnung nicht. Norman führt beide Umsatzarten getrennt, ohne dass du zwei Systeme brauchst.
Bei ausschließlich steuerfreien Behandlungen entfällt sie. Sobald steuerpflichtige Umsätze dazukommen, erstellt Norman die Voranmeldung und übermittelt sie per ELSTER.
Für den steuerpflichtigen Teil gelten 25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr. Norman zeigt laufend, wie nah du an der Grenze bist.
Als Heilberuf bist du freiberuflich tätig: keine Gewerbesteuer, Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung. Norman erstellt die EÜR und reicht sie ein.
Norman reduziert die laufende Finanzarbeit, bevor Belege, Umsatzsteuer und Steuerfristen zum Problem werden.
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Die wichtigsten Buchhaltungsfunktionen kostenlos.
/Monat (zzgl. USt.)
Klein
Für Kleinunternehmer.
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Für Selbstständige mit Umsatzsteuer.
/Monat (zzgl. USt.)
Norman führt beide Umsatzarten in einer Buchhaltung und meldet nur das, was gemeldet werden muss.
Kostenlos startenNein. Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG sind Heilbehandlungen, also Leistungen mit therapeutischem Ziel. Als Nachweis dient in der Regel die ärztliche Verordnung. Leistungen, die nur das allgemeine Wohlbefinden steigern, etwa Wellnessmassagen oder reine Fitnesskurse, sind umsatzsteuerpflichtig.
Es kommt auf den Inhalt an, nicht darauf, wer zahlt. Auch eine Selbstzahlerleistung kann steuerfrei sein, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht und sich das belegen lässt, etwa im Rahmen von Prävention oder Rehabilitation. Fehlt der Heilbehandlungscharakter, gilt der Regelsteuersatz.
Bei ausschließlich steuerfreien Heilbehandlungen in der Regel nicht. Sobald du steuerpflichtige Umsätze hast, etwa aus Wellness oder Produktverkauf, kommt es auf deren Höhe an: Unterhalb der Kleinunternehmergrenzen kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, darüber wird die UStVA fällig.
Nur soweit die Anschaffung steuerpflichtigen Umsätzen zuzuordnen ist. Für den steuerfreien Teil deiner Tätigkeit ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei gemischter Nutzung wird aufgeteilt. Das ist der praktische Preis der Steuerbefreiung.
Physiotherapie gehört zu den Heilberufen und damit zur freiberuflichen Tätigkeit. Du meldest kein Gewerbe an, zahlst keine Gewerbesteuer und ermittelst deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Anders kann es aussehen, wenn du in größerem Umfang Waren verkaufst oder Personal fachfremd einsetzt.
Die Steuerbefreiung bleibt an die Heilbehandlung gebunden, nicht an deine Person. Behandeln angestellte Therapeutinnen und Therapeuten mit entsprechender Qualifikation, bleiben diese Umsätze steuerfrei. Hinzu kommen Lohnsteueranmeldung und Sozialversicherung für die Beschäftigten.