Ist- oder Sollversteuerung einstellen
Wann die Umsatzsteuer deiner Umsätze fällig wird und wie du Ist- oder Sollversteuerung für ein Jahr einstellst.
Aktualisiert
Was der Unterschied ist
Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer fällig, wenn du die Leistung erbracht hast. Sie gehört in die UStVA des Zeitraums der Leistung, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat.
Bei der Istversteuerung wird sie fällig, wenn das Geld eingeht (§ 20 UStG). Eine unbezahlte Rechnung steht noch in keiner UStVA. Zahlt der Kunde einen Teil, zählt der Anteil der Umsatzsteuer, der auf die Zahlung entfällt.
Die Istversteuerung brauchst du vom Finanzamt genehmigt. Stelle sie in Norman nur ein, wenn das Finanzamt sie dir erlaubt hat.
Womit Norman rechnet
Ohne Einstellung rechnet Norman so:
- GmbH und UG mit Buchhaltung in Norman: Sollversteuerung.
- Freiberufler und Einzelunternehmer: Istversteuerung.
Weicht das von deiner Genehmigung ab, stelle es für das Jahr um. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer zählt deine Einnahmenüberschussrechnung die Einnahmen weiter, wenn das Geld eingeht. Die Besteuerungsart ändert nur die Umsatzsteuer.
Besteuerungsart einstellen
- Öffne die Steuereinstellungen.
- Wähle unter Besteuerungsart die Istversteuerung (vereinnahmte Entgelte) oder die Sollversteuerung (vereinbarte Entgelte).
- Klicke auf Speichern.
Die Auswahl gilt für das laufende Jahr. Für die Vorjahre stellst du sie in der USt-Historie weiter unten ein, Jahr für Jahr. Klicke danach auf Historie speichern.
Norman ordnet die Zahlungen des Jahres danach neu zu. Die UStVA und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung rechnen mit der neuen Besteuerungsart.
Ein Beispiel
Du stellst am 30.11.2025 eine Rechnung über 1.190,00 €, davon 190,00 € Umsatzsteuer. Am 15.01.2026 gehen 625,00 € ein.
- Mit Sollversteuerung stehen die 190,00 € Umsatzsteuer in der UStVA November 2025.
- Mit Istversteuerung steht im November nichts. Die UStVA Januar 2026 zeigt in Kz 81 525,21 € netto und 99,79 € Umsatzsteuer, den Anteil der Zahlung.
Was gleich bleibt
- Vorsteuer: Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehst du weiter ab, sobald die Rechnung vorliegt.
- Gewinn: Bei GmbH und UG gehört der Umsatz weiter in den Zeitraum der Leistung. BWA, Jahresabschluss und E-Bilanz ändern sich nicht. Die EÜR zählt weiter die Zahlungen.
Bei GmbH und UG mit Istversteuerung steht die Umsatzsteuer einer offenen Rechnung bis zur Zahlung auf Umsatzsteuer nicht fällig (SKR04 3810, SKR03 1760). Mit der Zahlung bucht Norman ihren Anteil auf die Umsatzsteuer um. Im DATEV-Export ist die Rechnung als Istversteuerung gekennzeichnet.
Beim Wechsel zwischen den Jahren
Ein Umsatz zählt nach der Besteuerungsart seines eigenen Jahres. Wechselst du zum Beispiel ab 2026 zur Istversteuerung, bleibt die Umsatzsteuer einer Rechnung aus 2025 in der UStVA 2025. Die Zahlung in 2026 versteuert sie nicht noch einmal.
Hast du für einen Zeitraum schon eine UStVA abgegeben und ändert sie sich durch die neue Besteuerungsart, korrigierst du sie wie in UStVA nach der Abgabe korrigieren beschrieben.
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