Einzelunternehmen gründen und führen

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland: kein Mindestkapital, kein Notar, eine Person. Wie du dich anmeldest, hängt aber davon ab, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, und das entscheidet auch über Gewerbesteuer und IHK.

Für Einzelunternehmen, die ohne Steuerberater klarkommen wollen

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2025
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73
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2025
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36.800 €
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1.200 €
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Was für Einzelunternehmen gilt

Fünf Punkte, an denen sich der Alltag entscheidet.

Freiberufler und Gewerbe sind beide Einzelunternehmen

Einzelunternehmen ist der Oberbegriff für ein Unternehmen mit einer einzigen natürlichen Person dahinter. Ob du darin freiberuflich nach § 18 EStG oder gewerblich tätig bist, ändert die Rechtsform nicht, entscheidet aber über fast alles andere.

Freiberufler: nur der Fragebogen

Freie Berufe melden kein Gewerbe an. Es genügt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflichtmitgliedschaft. Norman füllt den Fragebogen aus und übermittelt ihn.

Gewerbetreibende: Gewerbeanmeldung plus Fragebogen

Gewerbliche Tätigkeit braucht zuerst die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, je nach Stadt für rund 15 bis 65 €, und danach den Fragebogen. Norman übernimmt beide Schritte.

EÜR bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn

Als Einzelunternehmen ermittelst du den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Buchführungs- und Bilanzpflicht beginnt erst über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 241a HGB). Freiberufler dürfen unabhängig davon immer die EÜR nutzen.

Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewerbeertrag

Für Einzelunternehmen gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an, und was darüber anfällt, wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen sie gar nicht.

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Häufige Fragen

Ist ein Freiberufler ein Einzelunternehmen?

Ja. Einzelunternehmen ist die Rechtsform für ein Unternehmen mit einer natürlichen Person dahinter, und Freiberufler fallen darunter. Der Unterschied zu Gewerbetreibenden liegt nicht in der Rechtsform, sondern in der Art der Tätigkeit: Freie Berufe nach § 18 EStG melden kein Gewerbe an und zahlen keine Gewerbesteuer.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

Nur wenn deine Tätigkeit gewerblich ist. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Ingenieurinnen, Journalisten oder viele beratende und gestaltende Tätigkeiten melden kein Gewerbe an, sondern reichen nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Gewerbliche Tätigkeiten wie Handel, Handwerk oder Gastronomie brauchen beides.

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Wenig. Es gibt kein Mindestkapital und keinen Notartermin. Freiberufler zahlen für die Anmeldung nichts, Gewerbetreibende die Gebühr der Gewerbeanmeldung von je nach Stadt rund 15 bis 65 €. Mit Norman sind Gewerbeanmeldung und Fragebogen kostenlos.

Muss ich eine Bilanz erstellen?

In der Regel nicht. Als Einzelunternehmen genügt die Einnahmenüberschussrechnung, solange dein Umsatz unter 800.000 € und dein Gewinn unter 80.000 € im Jahr liegt (§ 241a HGB). Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von diesen Grenzen immer nutzen.

Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?

Ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 €, und nur als Gewerbetreibender. Die Gewerbesteuer wird zudem weitgehend auf deine Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung meist deutlich kleiner ausfällt als der Hebesatz vermuten lässt. Freiberufler sind vollständig befreit.

Wie hafte ich als Einzelunternehmen?

Unbeschränkt und mit deinem Privatvermögen. Das ist der eigentliche Unterschied zur UG oder GmbH, wo die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Wächst das Risiko oder das Geschäft, ist das der übliche Anlass, über einen Wechsel der Rechtsform nachzudenken.