Smartwatch von der Steuer absetzen?

Eine Smartwatch ist nur bei nachweisbar betrieblicher Nutzung anteilig absetzbar. Norman erfasst den Beleg und hilft, den betrieblichen Anteil zu dokumentieren.

Smartwatch bei betrieblicher Nutzung absetzen

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Häufige Fragen

Kann ich eine Smartwatch von der Steuer absetzen?

In den meisten Fällen nicht. Das Finanzamt ordnet Armbanduhren, auch smarte, grundsätzlich der privaten Lebensführung zu, selbst wenn du sie im Arbeitsalltag nutzt.

Wann ist ein Abzug doch möglich?

Wenn die Uhr nachweisbar so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird und Werkzeugcharakter hat, etwa als reines Mess- oder Steuergerät im Betrieb ohne erkennbaren privaten Nutzen.

Kann ich sie wenigstens anteilig ansetzen?

Bei Uhren erkennt die Rechtsprechung eine Aufteilung in der Regel nicht an. Anders beim Smartphone: Dort ist eine nachvollziehbare Aufteilung nach betrieblichem Nutzungsanteil möglich.

Gilt das auch für Fitness-Tracker und Gesundheits-Apps?

Ja, mit noch strengerem Maßstab. Geräte und Abos rund um Sport, Schlaf und Gesundheit gelten als privat, auch wenn sie deine Arbeitsfähigkeit erhalten sollen.