Steuer 2026, hochgerechnet14.820 €
- Homeoffice, 120 Tage−216 €
- Laptop im ersten Jahr abschreiben−480 €
- Verpflegung, 12 Reisetage−50 €
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Norman rechnet deine Einkommensteuer oder, bei GmbH und UG, Körperschaft- und Gewerbesteuer fürs Jahr hoch. Du siehst, was Homeoffice-Tage, Anschaffungen oder Zahlungstermine ändern, jeweils mit Rechenweg. Gebucht wird nur, was du übernimmst. Ideal fürs letzte Quartal.
Im Steuer-Autopilot in Norman, mit dem Chat für Fragen.
Unter Steuern zeigt der Steuer-Autopilot deine Steuer fürs Jahr, hochgerechnet aus deinen bisherigen Buchungen.
Trag Homeoffice-Tage ein, plane Anschaffungen bis 800 € netto oder verschieb Zahlungseingänge in den Januar und sieh sofort, was sich ändert.
Norman findet Vorschläge in deinen Anlagen und Reisen, etwa einen Computer im ersten Jahr abzuschreiben oder Verpflegungspauschalen für Dienstreisen. Jeder Vorschlag zeigt den Rechenweg.
Gebucht wird erst, wenn du einen Vorschlag übernimmst, und rückgängig machen geht jederzeit. Fragen zu einem Vorschlag stellst du im Chat:
Einkommensteuer, bei GmbH und UG Körperschaft- und Gewerbesteuer, aus deinen Buchungen.
Homeoffice, Dienstreisen, Anschaffungen, Vorsteuer auf Belegen, Reverse Charge und fehlende Belege.
Für jeden Vorschlag den Rechenweg und die geschätzte Ersparnis.
Du
Nichts wird gebucht, bevor du einen Vorschlag übernimmst.
Passt ein Vorschlag nicht, blendest du ihn aus oder lässt dich später erinnern.
Eine Anschaffung lohnt sich nur, wenn du sie ohnehin brauchst. Die Entscheidung bleibt bei dir.
Starte kostenlos. Hochrechnung, Vorschläge und Rechenweg siehst du in jedem Tarif, übernehmen kannst du sie in einem bezahlten.
Kostenlos startenNein. Die Vorschläge sind Normans Auswertung deiner Bücher, keine Prüfung deiner persönlichen Situation. Die Ersparnis ist eine Schätzung, maßgeblich ist der Steuerbescheid.
Hochrechnung, Vorschläge und Rechenweg siehst du in jedem Tarif. Übernehmen kannst du Vorschläge in einem bezahlten Tarif.
Ja. Für GmbH und UG rechnet Norman Körperschaft- und Gewerbesteuer hoch. Schriftlich vereinbarte Prämien für Mitarbeitende kannst du als Rückstellung im Jahresabschluss einplanen.